![]() | Das Abkommen von Schengen regelt den Waren und Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. Es regelt gemeinsame Verpflichtungen zur Kontrolle der Aussengrenzen des Schengenraums und den weitgehenden Verzicht auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Die Vertragsstaaten von Schengen sind fast identisch mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Aber eben nur fast. Nenne einen Staat, der Mitglied des Schengen-Abkommens ist, der aber kein Mitglied der EU ist? |
![]() | Das Abkommen von Schengen regelt den Waren und Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. Es regelt gemeinsame Verpflichtungen zur Kontrolle der Aussengrenzen des Schengenraums und den weitgehenden Verzicht auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Die Vertragsstaaten von Schengen sind fast identisch mit den Mitgliedsstaaten der EU. Aber eben nur fast. Welcher Staat ist Mitglied der EU aber kein Unterzeichner des Schengen-Abkommens? |
Welche Staaten haben die Europäische Union gegründet?
![]() | Wie viele Staaten gehören heute als Mitglieder der Europäischen Union an? Das sind |
Heute gehören 27 Staaten zur Eurpäischen Union.
![]() | Wo hat das Europäische Parlament seinen Sitz? |
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Strassburg.
![]() | Wer wählt die Abgeordneten des Europäischen Parlaments? |
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden direkt vom Volk gewählt. Die Bürger jeder Nation wählen die ihnen zugewiesene Anzahl Volksvertreter.
Europol ist ein Europäisches Polizeiamt der Europäischen Union mit Sitz im niederländischen Den Haag.
![]() | Ja. Der Europarat ist ein Synonym für den Rat der Europäischen Union. |
![]() | Nein. Der Europarat ist eine eigenständige Organisation mit anderen Mitgliedern und anderen Regeln. |
Der Europäischen Union wurde Hoheitsgewalt von den Mitgliedstaaten übertragen, dem Europarat dagegen nicht.
Er heißt überall Vertrag von Rom. In Deutschland und in Italien spricht man etwas korrekter von den Römischen Verträgen.
Das Recht zwischen verschiedenen Staaten heißt Völkerrecht.
Das Recht der Europäischen Union heißt Unionsrecht.
Zum Unionsrecht gehören das Primärrecht der EU und das Sekundärrecht der EU.
Zum Primärrecht gehören die Verträge zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Das sind insbesondere der EUV (Vertrag über die Europäische Union) und der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Zum Sekundärrecht der EU zählen nach Artikel 288 AEUV Rechtsverordnungen der EU, Richtlinien der EU, Erklärungen der EU und Empfehlungen der EU.
Aufgabe: Wenn Österreich, und Deutschland einen Vertrag über die exakte Grenze zwischen beiden Staaten auf und unter dem Bodensee durch ihre Bundespräsidenten mit Zustimmung der beiden Bundestage schließen, ist dies ein
Der geschlossene Vertrag ist kein Bestandteil des Europarechts, weil er weder zum Primärrecht noch zum Sekundärrecht der EU gehört.
Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Art. 59 GG.
Aber das Unionsrecht unterscheidet sich vom Völkerrecht durch zwei Besonderheiten:
1. Die Rechtsverordnungen der EU gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten, ohne dass deren Parlamente sie in nationales Recht transformieren müssen. Das ist bei völkerrechtlichen Verträgen anders.
2. Die Rechtsverordnungen der EU gehen allen Vorschriften des nationalen Rechts vor. Völkerrechtliche Verträge haben dagegen in Deutschland nur den Rang eines einfachen Gesetzes und gehen deshalb dem deutschen Grundgesetz im Rang nach.
Aufgabe: Wenn Österreich, und Deutschland einen Vertrag über die exakte Grenze zwischen beiden Staaten auf und unter dem Bodensee durch ihre Bundespräsidenten mit Zustimmung der beiden Bundestage schließen, geht dieser Vertrag dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der geschlossene Vertrag ist kein Bestandteil des Europarechts, weil er weder zum Primärrecht noch zum Sekundärrecht der EU gehört.
Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Art. 59 GG. Er bedarf der Zustimmung durch den Bundestag durch Gesetz. Und er teilt den Rang dieses Gesetzes. Der Vertrag geht damit nach Art. 1 Absatz 3 GG dem Grundgesetz nach. Würde es sich hingegen um Europarecht handeln, so würde dieses dem nationalen Recht einschließlich dem Grundgesetz nach Artikel 24 GG vorgehen.
Im Europarecht wird zwischen PRIMÄRRECHT und SEKUNDÄRRECHT unterschieden.
Dazu sollen Sie jetzt eine kleine Zuordnungsübung machen. Ordnen Sie bitte die links aufgelisteten RECHTSAKTE den rechts angezeigten Kategorien PRIMÄRRECHT und SEKUNDÄRRECHT per drag and drop zu!
EUV (Europäischer Vertrag) muss zugeordnet werden zu Primärrecht
Verordnungen der EU muss zugeordnet werden zu Sekundärrecht
AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) muss zugeordnet werden zu Primärrecht
Richtlinien der EU muss zugeordnet werden zu Sekundärrecht
Erklärungen der EU muss zugeordnet werden zu Sekundärrecht
Empfehlungen der EU muss zugeordnet werden zu Sekundärrecht
Zum Unionsrecht gehören das Primärrecht der EU und das Sekundärrecht der EU.
Zum Primärrecht gehören die Verträge zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Das sind insbesondere der EUV (Vertrag über die Europäische Union) und der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Zum Sekundärrecht der EU zählen nach Artikel 288 AEUV Rechtsverordnungen der EU, Richtlinien der EU, Erklärungen der EU und Empfehlungen der EU.
In der EU genießen die EU-Bürger nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vier Grundfreiheiten, die den Europäischen Binnenmarkt bestimmen. Das sind
(A) Das Recht auf freien Warenverkehr ist in Art. 28, 30, 34 und 35 AEUV verankert.
(B) Das Recht auf Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit ist in Art. 21 und 45 AEUV verankert.
(C) Das Recht auf Dienstleistungsfreiheit ist in Art. 56 AEUV verankert.
(E) Das Recht auf freien Kapital- und Zahlungsverkehr ist in Art. 63 AEUV verankert.
(D) In der EU gibt es kein Recht auf freie Fahrt für freie Bürger.
Art. 21 und 45 AEUV begründen für die EU-Bürger ein Recht auf Freizügigkeit in jedem Mitgliedsland.
Jeder EU-Bürger kann also eine Wohnung und eine Arbeitsstelle in jedem Staat der EU nehmen. Die Mitgliedsländer dürfen dieses Recht von einer vorherigen Erlaubnis oder Registrierung abhängig machen. Sie dürfen aber die Erlaubnis oder Registrierung nicht ablehnen.
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Wer hat die ungünstigsten Regelungen für den Aufenthalt in Deutschland? |
Drittstaatsangehörige haben mit Ausnahme des Asylrechts kein Aufenthaltsrecht nach dem Grundgesetz und dem AEUV.
Das FreizügG/EU ist auf sie nicht anwendbar und sie unterliegen die viel strengeren Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
![]() | Benötigen ausländische Unionsbürger in Deutschland vor der Arbeitsaufnahme einer Erlaubnis? Sie benötigen |
Für die Einreise benötigen EU-Bürger kein Visum und sie sind für die Dauer ihrer Arbeitssuche oder Beschäftigung von Gesetzes wegen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt.
Das AufenthG findet auf Unionsbürger nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG keine Anwendung.
Ausländern kann die Aufenthaltserlaubnis versagt werden oder sie können ausgewiesen oder abgeschoben werden. Deutschen kann das nicht passieren, weil die betreffenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nur für Ausländer und nicht für Deutsche gelten. Ist die darin liegende Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen nach Art. 3 GG verboten?
Art. 3 Absatz 3 GG geht als die speziellere Regelung vor. Sie verbietet eine Ungleichbehandlung von Menschen wegen ihrer Heimat oder Herkunft. Mit Herkunft ist die soziale Herkunft gemeint (Arbeiterfamilie, Akademikerfamilie, usw.), nicht die örtliche Herkunft. Die ist nämlich mit dem Begriff Heimat gemeint.
Absatz 3 enthält eine über Absatz 1 hinausgehende Ausnahme für ein absolutes Differenzierungsverbot. Ausnahmeregelungen sind immer eng auszulegen. Deshalb ist der Begriff Heimat eng auszulegen. Die Heimat hängt davon ab, wo ein Mensch geboren und aufgewachsen ist. Seine Staatsbürgerschaft muss davon nicht abhängen. Heimat und Staatsbürgerschaft sind daher nicht identisch. Eine Differenzierung nach der Staatsbürgerschaft verstößt deshalb nicht gegen Absatz 3.
Nach Art. 3 Absatz 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet dass gleiches auch gleich zu behandeln ist. Aber ungleiche Sachverhalte dürfen auch ungleich behandelt werden. Ob jemand die inländische Staatsbürgerschaft besitzt oder eine ausländische wird überall auf der Welt als etwas Ungleiches empfunden. Der Staat darf diese beiden Sachverhalte deshalb auch ungleich behandeln. Das verstößt nicht gegen den in Art. 3 Absatz 1 GG geregelten Gleichheitsgrundsatz.
![]() | Ausländer dürfen in der Regel vom deutschen Staat im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht anders behandelt werden als Deutsche (siehe die vorherige Aufgabe). Darf der deutsche Staat auch EU-Ausländer anders als Deutsche behandeln? |
Nach Art. 18 AEUV müssen EU-Ausländer (Unionsbürger) wie Inländer behandelt werden. Jede Diskriminierung wegen der Staatsbürgerschaft ist nach Europarecht verboten.
Und Europarecht hat nach Art. 24 GG Vorrang vor dem nationalen Recht.