AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
Weil AN diesbezüglich schlechte Erfahrungen mit Ärzten und Krankenhäusern gemacht hat, befürchtet er, dass das Krankenhaus von ihm die Behandlungskosten ganz oder teilweise einfordern wird. Er geht deshalb zu einer Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Bayern e.V. Sie arbeiten dort als Sozialarbeiter und sind für die Beratung der Klienten zuständig. AN will deshalb von Ihnen wissen, wer für die Krankenhauskosten aufkommen muss? Was sagen Sie AN?
Als Arbeitnehmer ist AN sozialversichert. Er ist insbesondere Mitglied der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Deshalb muss AN die Kosten einer erforderlichen Heilbehandlung grundsätzlich nicht selbst bezahlen, sondern das Krankenhaus hat stattdessen einen Anspruch gegen den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Für Arbeitsunfälle besteht Unfallversicherungsschutz. Und Unfälle auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Arbeitsstelle (Wegeunfälle) gelten als Arbeitsunfälle.
Zuständig für die Leistungen der Unfallversicherung ist der Unfallversicherungsträger. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben ist die Berufsgenossenschaft der Unfallversicherungsträger.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
Am nächsten Tag ist AN wieder bei Ihnen in der Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Bayern e.V.. AN hat heute morgen von seiner Krankenkasse einen komplizierten Auskunftsbogen zum Unfallhergang bekommen. Er möchte, dass Sie ihm beim Ausfüllen helfen. Weil Sie AN gestern gesagt hatten, dass die Berufsgenossenschaft die Krankenhauskosten übernehmen muss und er aber heute Post von der Krankenkasse bekommen hat, möchte AN wissen, wo denn eigentlich steht, dass er überhaupt unfallversichert ist? Weil AN sich wegen der Hirnschädigung die Dinge nicht mehr merken kann, will er sich den Paragrafen jetzt notieren. Sie antworten: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz von Arbeitnehmern ist geregelt im SGB 7 in §
Exakt steht es in § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB 7.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
Weil Sie AN gestern gesagt hatten, dass die Berufsgenossenschaft die Krankenhauskosten übernehmen muss und er aber heute Post von der Krankenkasse bekommen hat, möchte AN jetzt auch notieren, wo denn eigentlich steht, ob auch Wegeunfälle als Arbeitsunfälle gelten? Das steht im SGB 7 in §
SGB 7.
Exakt steht es in § 8 Absatz 2 Nummer 1 SGB 7.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
AN zeigt ihnen ein Passage in dem Auskunftsbogen der gesetzlichen Krankenversicherung. Darin teilt die Krankenversicherung mit, dass die Auskunft erforderlich sei, damit sie prüfen könne ob sie zur Übernahme der Krankenhauskosten nach § 27 Absatz 1 Nummer 5 SGB 5 verpflichtet sei. AN will von Ihnen deshalb wissen, ob daneben auch die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger die Behandlung in Krankenhäusern sicherstellen muss. Insbesondere will sich AN wegen seiner Vergesslichkeit notieren, wo das genau im SGB 7steht. Das steht in §
Exakt steht es in § 33 Absatz 1 Satz 3 SGB 7.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
AN zeigt ihnen ein Passage in dem Auskunftsbogen der gesetzklichen Krankenversicherung. Darin teilt die Krankenversicherung mit, dass die Auskunft erforderlich sei, damit sie prüfen könne ob sie zur Übernahme der Krankenhauskosten verpflichtet sei. AN will von Ihnen wissen, wer den jetzt wirklich zur Übernahme der Krankenhauskosten verpflichtet sei?
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
Da die Krankenkasse ihm in dem Auskunftsbogen geschrieben hatte, sie prüfe, ob sie zur Übernahme der Krankenhauskosten nach § 27 Absatz 1 Nummer 5 SGB 5 verpflichtet sei, fragt AN sie danach, wo denn genau in diesem ewig langen SGB 5 stehe, dass die Krankenkasse für Krankenhausbehandlungen nicht aufkommen müsse, wenn ein Berufsunfall die Krankenhausbehandlung erforderlich gemacht habe? Das steht in §
Exakt steht es in § 11 Absatz 5 Satz 1 SGB 5.
Und genau dieser Prüfung dient der Auskunftsbogen, den AN über den Unfallhergang ausfüllen muss. Die Krankenkasse prüft, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, und des wegen für die Folgen dieses Unfalls kein Krankenversicherungsschutz besteht.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen.
AN kommt nach einer Woche erneut in Ihre Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Bayern e.V.. Er erzählt Ihnen, dass er erfahren habe, dass die Berufsgenossenschaft alle Krankenhauskosten übernommen habe. AN hat jetzt Vertrauen zu Ihnen und Ihren Rechtsauskünften. Deshalb erzählt er Ihnen, dass er wieder beim Bäckermeister AG arbeite, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt sei. In dem Betrieb würden 15 Arbeitnehmer arbeiten. Seine Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung mache ihm zu schaffen. Deshalb habe er gestern 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef habe nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich habe AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere. Diesmal habe habe er Schlimmeres verhindert, aber er lasse sich von AN seinen Betrieb nicht abfackeln.
AN hat Angst und bittet Sie um Hilfe. AN will vor allem wissen, ob im Wiederholungsfall seine Vergesslichkeit überhaupt ein Kündigungsgrund sein könne?
Vergesslichkeit ist kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Absatz 1 BGB, weil es dem AG zumutbar ist, auf den nächsten Termin für eine fristgemäße Kündigung zu warten und bis dahin Schutzvorkehrungen zu treffen, dass der Arbeitnehmer keine existenziellen Schäden im Betrieb anrichten kann.
Eine fristgemäße Kündigung kommt dagegen sehr wohl in Betracht. Die Begründung dafür erfahren Sie bei der Lösung der folgenden Aufgaben.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN hat Angst und bittet Sie um Hilfe. AN will wissen, ob er im Augenblick wegen seiner Schwerbehinderung vor einer Kündigung besonders geschützt sei?
Den Schutz der §§ 168 ff. SGB 9 geniessen nur Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen.
Diesen Status hat AN derzeit nicht.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN hat Angst und bittet Sie um Hilfe. AN will wissen, mit welcher Frist ihn AG kündigen könne? Und er will sich wegen seiner Vergesslichkeit den Paragrafen aufschreiben, wo das steht. Das steht in §
Die gesetzliche Kündigungsfrist und die möglichen Kündigungstermine stehen in § 622 Absatz 1 BGB.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchenden Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN hat Angst und bittet Sie um Hilfe. AG könne ihn doch jetzt nicht so einfach wegen des Unfalls raussetzen. AN will wissen, ob für ihn Kündigungsschutz bestehe?
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
Droht AN im Wiederholungsfall trotz des Kündigungsschutzes die Gefahr einer fristgemäßen Kündigung?
Verhaltensbedingte Kündigungsgründe können nur Umstände sein, die der Arbeitnehmer verändern. Wenn die Vergesslichkeit auf einer iireperablen Hirnschädigung beruht, kann der Arbeitnehmer dies weder durch Medikamente, Operationen, eine therapeutische Behandlung verändern. Zunehmend mag die menschliche Erinnerung durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz kompensiert werden können, etwa durch Erinnerungs-, Listen-, und Timerfunktionen. Aber die menschliche Vergesslichkeit bleibt trotzdem bei AN personenbedingt und nicht verhaltensbedingt. AN darf somit weder verhaltensbedingt oder betriebsbedingt gekündigt oder abgemahnt werden.
In Betracht kommt dagegen eine personenbedingte Kündigung, sofern die Zukunftsprognose für AN ungünstig ist und dadurch im Betrieb des AG erhebliche Schäden zu befürchten sind.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
Eine personenbedingte Kündigung ist dem AG nur erlaubt, sofern die Zukunftsprognose für AN so ungünstig ist, dass der Arbeitgeber dadurch unzumutbare Schäden, Risiken oder sonstige Nachteile hinnehmen muss. Wie ist die Zukunftsprognose fü AN?
Die Bäckerei stellt wegen der dort herschenden Hitze ein besonders gefahrenträchtiges Arbeitsumfeld dar. Die Vergesslichkeit führt deshalb dort zu besonderen Arbeitsrisiken. Insbesondere darf die Brandgefahr nicht unterschätzt werden. Der bestehende Zustand gefährdet deshalb die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter und das Eigentum des AG. Deshalb ist die momentane Situation sehr gefährlich und eine Besserung des Gesundheitszustandes von AN scheint medizinisch ausgeschlossen, wenn die Ärzte im Krankenhaus die Hirnschädigung als irreparabel einstufen.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN fragt, was er tun könne, um mehr Arbeitsplatzsicherheit zu bekommen?
Die Voraussetzungen für eine Gleichstellung liegen noch nicht vor, weil dazu bereits der Grad der Behinderung festgestellt worden sein muss.
Die Begutachtung ist eine Verfahrenshandlung, kein eigenständiger Verwaltungsakt.
Daher muß die Begutachtung auch nicht gersondert beantragt werden. Vielmehr muss die zuständige Behörde von sich aus für die Begutachtung sorgen, weil sie nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 20 Absatz 1 Satz 1 SGB 10 für die Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verantwortlich ist und dazu gehört auch die Ermittlung des Krankheitszustandes und des daraus resultierenden Grads der Behinderung.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
Sie hatten AN geraten, einen Antrag auf Feststellung seiner Behinderung zu stellen. Er will nun wissen, an wen er diesen Antrag richten soll?
Zuständig ist diie Behörde, die das Bundesversorgungsgesetz durchführt. Das sind in Bayern die Cersorgungsämter.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
Sie hatten AN geraten, einen Antrag auf Feststellung seiner Behinderung zu stellen. Als AN wissen wollte, wo er den Antrag stellen soll, hatten Sie ihm geraten, den Antrag an das Versorgungsamt zu stellen. Da AN so vergesslich geworden ist, dass er sich alles aufschreiben will, will er nun Ihnen wissen, wo im SGB 9 steht, welche Behörde dafür zuständig ist? Das steht in §
Nach § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB 9 stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden auf Antrag des behinderten Menschen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Welche Behörde für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständig ist, bestimmt das Landesrecht.
Für Bayern gilt das AGSG. Und dessen § 98 regelt, dass die Landesregierung die Zuständigkeit durch eine Rechtsverordnung regeln kann. Und danach sind die Versorgungsämter zuständig.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt. Auf die Möglichkeit der Gleichstellung wird AN in dem Bescheid hingewiesen.
AN klagt weiterhin über seine Vergesslichkeit. Jetzt habe er bei weiteren 500 Brötchen vergessen, das Salz und die Gewürze dem Teig hinzuzufügen. Als AG die Brötchen aus dem Ofen geholt habe, sei er im Dreieck gesprungen und habe ihn danach schriftlich abgemahnt. AN will wissen, was er jetzt an besten tun solle?
Für die Überprüfung des Grades der Behinderung ist der Sozialrechtsweg eröffnet. Daher sind die Sozialgerichte dafür zuständig und die Verwaltungsgerichte sind dafür unzuständig.
Den besonderen Kündigungsschutz kann AN auch durch die Gleichstellung erlangen. Deshalb sollte er die bei der zuständigen Behörde beantragen.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
Nun hat bei weiteren 500 Brötchen vergessen, das Salz und die Gewürze dem Teig hinzuzufügen. Als AG die Brötchen aus dem Ofen geholt habe, habe AG den AN schriftlich abgemahnt. Nachdem Sie AN geraten haben bei der zuständigen Behörde seine Gleichstellung mit einem behinderten Menschen zu beantragen, möchte AN von Ihnen wissen, welche Behörde dafür zuständig ist?
Zuständig für die Anerkennung als Schwerbehinderter ist das Versorgungsamt.
Aber zuständig für die Gleichstellung ist die Bundesagentur für Arbeit.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
Nun hat bei weiteren 500 Brötchen vergessen, das Salz und die Gewürze dem Teig hinzuzufügen. Als AG die Brötchen aus dem Ofen geholt habe, habe AG den AN schriftlich abgemahnt.
Nachdem Sie AN geraten haben bei der Bundesagentur für Arbeit seine Gleichstellung mit einem behinderten Menschen zu beantragen, möchte der vergessliche AN sich aufschreiben, wo im SGB 9 steht, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Entscheidung über die Gleichstellung zuständig ist? Das steht in §
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine Kündigung verfasst. Eine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats. Die habe der Chef ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht. AN will wissen, was er jetzt an besten tun solle?
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN geraten haben, vor dem Arbeitsgericht Klage zu erheben, möchte er wissen wie lange er dafür Zeit hat? Dafür hat er ab Zugang der Kündigung
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN geraten haben, vor dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben, möchte er wissen, in welchem Paragrafen des KSchG diese Frist geregelt ist. Das steht in §
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN geraten haben, vor dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben, möchte AN von Ihnen wissen, ob er mit der Klage voraussichtlich Erfolg haben werde?
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN geraten haben, vor dem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben, möchte AN von Ihnen wissen, warum er mit der Klage voraussichtlich Erfolg haben werde?
Die Frist des § 622 Absatz 1 BGB hat AG eingehalten.
Der Betriebsrat muss nicht angehört werden, weil es keinen gibt.
Aber AG hat AN ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates gekündigt.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN beraten haben, dass seine Kündigung unwirksam war, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte, möchte er wissen, wo das genau steht. Das steht im SGB 9 in §
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN beraten haben, dass seine Kündigung unwirksam war, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte, möchte er wissen, ob er denn im Zeitpunkt seiner Kündigung schon den Schutz eines schwerbehinderten Menschen genießen würde, wenn die Agentur für Arbeit erst während des arbeitsgerichtlichen Prozesses seine Glechstellung feststellen würde?
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN beraten haben, dass seine Kündigung unwirksam war, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte, obwohl es hätte zustimmen müssen, weil AN auch bei nachträglicher Gleichstellung so behandelt werden muss, als wäre direkt über seinen Antrag uauf Gleichstellung entschieden worden, möchte der vergeßliche AN sich notieren, wo das genau im SGB 9 steht. Das steht in §
Das steht in § 151 Absatz 2 Satz 2 SGB 9. Dort steht: Die Gleichstellung wird mit dem Eingang des Antrags wirksam. Und AN hatte aufgrund Ihres klugen Rates den Antrag auf Gleichstellung einen Tag vor seiner Kündigung gestellt.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN beraten haben, dass seine Kündigung unwirksam war, weil das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte, obwohl es hätte zustimmen müssen, weil AN auch bei nachträglicher Gleichstellung so behandelt werden muss, als wäre direkt über seinen Antrag uauf Gleichstellung entschieden worden, möchte AN jetzt natürlich wissen, ob die Agentur für Arbeit seine Gleichstellung auch feststellen werde?
Voraussetzung für die Gleichstellung ist ein GdB von 30 oder 40 und dass der Antragsteller infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten kann. AN hat einen GdB von 40 und er kann deswegen seinen Arbeitsplatz nicht behalten. Denn AG hat ihm bereits deswegen gekündigt. Daher liegen alle Voraussetzungen für eine Gleichstellung vor.
Und die Behörde hat bei ihrer Entscheidung kein Ermessen. Denn die Regelung ist als Sollbestimmung ausgestaltet. Und im normtypischen Fall müssen die Behörden Soll-Bestimmungen anwenden. Und nach dem Zweck der Norm ist der Sachverhalt keineswegs atypisch.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo er schon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN beraten haben, dass die Bundesagentur für Arbeit seine Gleichstellung feststellen muss, weil alle Voraussetzungen vorliegen, will der vergessliche AN sich dafür noch den Paragrafen aus dem SGB 9 notieren. Das steht in §
Das steht in § 2 Absatz 3 SGB 9.
AN arbeitet bei Bäckermeister AG als Bäckereigehilfe. Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt er mit dem Fahrrad. Aufgrund einer Kopfverletzung kommt es zu einer Gehirnschädigung. AN muss lange im Krankenhaus behandelt werden. Insbesondere sein Kurzzeitgedächtnis funktioniert nicht mehr wie bisher. Der Schaden erweist sich als irreparabel. AN wird aus dem Krankenhaus entlassen. AN arbeitet wieder bei AG, wo erschon seit über zwei Jahren beschäftigt ist. In dem Betrieb arbeiten insgesamt 15 Arbeitnehmer. Die Vergesslichkeit infolge seiner Hirnschädigung macht AN zu schaffen. Deshalb hat er 500 Brötchen im Backofen der Bäckerei vergessen. Sein Chef hat nach zwei Stunden die rauchen Briketts dort gefunden. Mündlich hat AG mit einer Kündigung oder mit einer Abmahnung gedroht, falls das nochmal passiere.
AN beantragt beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung seiner Behinderung. Er wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genau untersucht. Daraufhin stellt das Versorgungsamt seine Behinderung mit deinem Grad der Behinderung von 40 fest. Ein Schwerbehindertenausweis wird nicht ausgestellt.
AN kommt am nächsten Tag wieder in die Beratungsstelle. Gestern habe er noch seinen Antrag auf Gleichstellung zur Poststelle der Agentur für gebracht und es sei ein schöner Tag gewesen. Aber heute sei auf Arbeit wieder alles schief gelaufen. Er habe bei den 500 Brötchen heute zwar an das Salz und die Gewürze gedacht, aber die Hefe vergessen. Die Brötchen seien also nicht richtig in die Höhe gegangen, dafür sein Chef umso mehr. Nachdem AG die Bötchen aus dem Ofen geholt habe, sei der in sein Büro gegangen und habe sofort seine personenbedingte Kündigung zum Ende des kommenden Monats verfasst. Die habe AG ihm gerade eben gegen Empfangsbekenntnis übergeben. Einen Betriebsrat gebe es in der Bäckerei leider nicht.
Nachdem Sie AN darüber informiert haben, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht wahrscheinlich Erfolg haben würde, ist er sehr glücklich. Er erinnert sich daran, dass er für die Klageerhebung nur 3 Wochen Zeit hat. Und er möchte von Ihnen wissen, ob es besser ist, die Klage sofort zu erheben, oder ob es besser ist, diese Frist auszuschöpfen und erst kurz vor Fristablauf Klage zu erheben
A. Besser ist es, die Klage erst kurz vor dem Ablauf der Drei-Wochen-Frist zu erheben.
B. Besser ist es, die Klage sofort zu erheben, damit noch rechtzeitig darüber entschieden wird.
C. Das ist vollkommen egal. Das einzig wichtige ist, dass AN die Klageerhebung nicht vergißt.
Begründung:
Das einzige Risiko in diesem Prozess ist verfahrenstechnischer Art: AN gewinnt den Arbeitsgerichtsprozess nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit seine Gleichstellung feststellt, bevor das Arbeitsgericht bei seiner Gerichtsverhandlung über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.
Als findiger Anwalt würde ich versuchen, die Entscheidung der Arbeitsagentur zu beschleunigen und das arbeitsgerichtliche Verfahren mit einigen Tricks aus der großen Trickkiste der Verfahrenstricks in die Länge zu ziehen.
Als Sozialarbeiter*in sollte man AN auf jeden Fall raten, die Klage erst am Ende der 3-Wochen-Frist zu erheben.
Aber er sollte den Termin auf keinen Fall vergessen! Moderne künstliche Intelligenzen wie Alexa, Google Home uder Siri haben sehr gute Timer-, Memory- und Listenfunktionen, die AN helfen könnten, seine Vergesslichkeit zu kompensieren.