1. Verwandtschaft und Abstammung (27 Aufgaben)

Nach § 1589 BGB hängt die Verwandtschaft von der Abstammung ab.

In welchem Paragrafen ist geregelt, von welchen Personen ein Mensch abstammt? Das steht in den §§

f. BGB.
Lösung: 1591
Begründung:

Jeder Mensch stammt von Vater und Mutter ab. Welcher Person als Mutter gilt, steht in § 1591 BGB. Und welche Person als Vater gilt, steht in § 1592 BGB. Nach diesen beiden Vorschriften werden Vaterschaft und Mutterschaft nicht biologisch, also genetisch bestimmt. Sondern es gibt dafür gesetzliche Definitionen, die an soziale Umstände anknüpfen.



2. Übungen zur Verwandtschaft

Das Gesetz unterscheidet in § 1589 BGB zwischen der Verwandtschaft in gerader Linie und der Verwandschaft in Seitenlinie (siehe dazu auch das verlinkte Bild).

Dazu sollen Sie jetzt eine kleine Zuordnungsübung machen. Ordnen Sie bitte Ihre links aufgelisteten Verwandten den rechts angezeigten Kategorien GRADE LINIE und SEITENLINIE per drag and drop zu!

Mutter muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in gerader Linie

Schwester muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in Seitenlinie

Opa muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in gerader Linie

Uroma muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in gerader Linie

Tante muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in Seitenlinie

Cousine muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in Seitenlinie

Enkel muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in gerader Linie

Neffe muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft in Seitenlinie


Begründung:

Nach § 1589 BGB sind nur Personen miteinander in gerader Linie verwandt, die von einander abstammen. Nach § 1591 BGB und § 1592 BGB stammt jede Person von ihrer Mutter und von ihrem Vater ab. Diese stammen wieder von deren Mutter und Vater ab. In gerader Linie sind Sie daher beispielsweise verwandt mit Mutter, Opa, Uroma in der aufsteigenden Linie und mit dem Enkel in der absteigenden Linie

Nach § 1589 BGB sind Personen miteinander in Seitenlinie verwandt, die beide von derselben dritten Person abstammen. In Seitenlinie sind Sie also immer über eine dritte Person in ihrer Verwandtschaft verwandt. In Seitenlinie sind Sie deshalb beispielsweise verwandt mit Schwester, Tante, Cousine und Neffe.

3. Vaterschaft

Nach § 1589 BGB hängt die Verwandtschaft von der Abstammung ab.

In welchem Paragrafen ist definiert, wer als gesetzlicher Vater einer Person gilt? Das steht in den §

BGB.
Lösung: 1592
Begründung: Das steht in § 1592 BGB.

4. Grade der Verwandtschaft
1589 regelt auch den Grad der Verwandtschaft. Bestimmen Sie bitte für Ihre links aufgelisteten Verwandten, in welchem Grad diese mit Ihnen verwandt sind, indem Sie diese VERWANDTEN per drag and drop den rechts aufgelisteten GRADEN zuordnen!

Cousine muss zugeordnet werden zu 4. Grad

Opa muss zugeordnet werden zu 2. Grad

Onkel muss zugeordnet werden zu 3. Grad

eigenes Kind muss zugeordnet werden zu 1. Grad

Schwester muss zugeordnet werden zu 2. Grad

Halbbruder muss zugeordnet werden zu 2. Grad

Großtante (Schwester von Großmutter oder Großvater) muss zugeordnet werden zu 4. Grad

Enkelkind muss zugeordnet werden zu 2. Grad


Begründung:

Mit dem eigenen Kind ist man in gerader Linie ersten Grades verwandt.

Mit dem eigenen Opa ist man in gerader Linie zweiten Grades verwandt, weil zwei Geburten, nämlich die von einem Elternteil und die eigene das Verwandtschaftsverhältnis vermitteln.

Mit der eigenen Schwester ist man in Seiteninie zweiten Grades verwandt über die eigenen Eltern, weil das Verwandtschaftsverhältnis über die Eltern durch die eigene Geburt und die der Schwester vermittelt wird.

Mit dem eigenen Onkel ist man in Seitenlinie dritten Grades verwandt über die eigenen Großeltern.

Mit der eigenen Cousine ist man in Seitenlinie vierten Grades verwandt über die eigenen Großeltern.

Und mit dem eigenen Enkelkind ist man in gerader Linie zweiten Grades verwandt.



5. Verwandtenunterhalt
Wo ist geregelt, dass nur Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet sind? Das steht in BGB.
Lösung: 1601
Begründung: Das steht in § 1601 BGB.

6. Verwandtschaft und Schwägerschaft

Ordnen Sie bitte die links bezeichneten Angehörigen von Ihnen den rechts aufgelisteten Kategorien VERWANDTSCHAFT oder SCHWÄGERSCHAFT oder WEDER VERWANDT NOCH VERSCHWÄGERT zu!

Halbschwester muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft nach § 1589 BGB

Stiefmutter muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft nach § 1590 BGB

Pflegekind muss zugeordnet werden zu Weder verwandt noch verschwägert.

Adoptivkind (§ 1754 BGB) muss zugeordnet werden zu Verwandtschaft nach § 1589 BGB

Ehefrau des Bruders muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft nach § 1590 BGB

Schwiegermutter muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft nach § 1590 BGB

Ehemann der Tante muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft nach § 1590 BGB

Patenkind muss zugeordnet werden zu Weder verwandt noch verschwägert.


Begründung:

Mit der eigenen Halbschwester ist man nach § 1589 BGB verwandt in Seitenlinie 2. Grades.

Mit der eigenen Stiefmutter ist man nach § 1589 BGB zwar weder in gerader Linie noch in Seitenlinie verwandt, aber man ist mit ihr nach § 1590 BGB verschwägert, weil man mit den Ehegatten seiner Verwandten verschwägert ist.

Anders als Adoptivkinder stehen Pflegekinder den leiblichen Kindern nicht gleich und daher ist man mit ihnen weder verwandt noch verschwägert.

Adoptivkinder stehen nach § 1754 BGB den leiblichen Kindern gleich und daher ist man mit ihnen in gerader Linie ersten Grades verwandt.

Mit dem Bruder ist man verwandt, mit dessen Ehefrau aber nicht mehr. Mit der Ehefrau des Bruders ist man aber verschwägert nach § 1590 BGB.

Schwiegermutter ist die Mutter des Ehepartners. Mit ihr ist man nicht verwandt, aber nach § 1590 BGB verschwägert.

Mit der Tante ist man in Seitenlinie verwandt, mit dem Ehemann der Tante aber nicht. Mit ihm ist man nach § 1590 BGB verschwägert.

Die Patenschaft erzeugt nach nach den Gesetzen keinerlei Rechtswirkung, insbesondere begründet sie auch kein Verhältnis von Verwandtschaft oder Schwägerschaft. Wer für den Fall des Todes einen Vormund für seine Kinder festlegen möchte, kann dies durch Testament benennen. Die Patenschaft ist eine rein kirchliche Regelung.



7. Schwägerschaft
In welchem Paragrafen ist die Schwägerschaft definiert? Das steht in BGB.
Lösung: 1590
Begründung: Das steht in § 1590 BGB.

8. Linien der Schwägerschaft
Ordnen Sie bitte Ihre links aufgeführten Angehörigen den rechts aufgelisteten Kategorien Schwägerschaft in GERADER LINIE und Schwägerschaft in SEITENLINIE zu! Definiert sind die beiden Linien der Schwägerschaft in § 1590 BGB. Diese Vorschrift ist für die Zuordnung maßgebend.

Schwiegervater muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie

Schwager muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie

Stiefmutter muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie

Ehemann der Cousine muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie

Zweite Frau des Opas muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie

Schwiegersohn muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie

Ehemann der Tante muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie

Ehefrau des Enkelkindes muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie


Begründung:

Der Schwiegervater ist der Vater des Ehepartners. Mit dem Schwiegervater ist man in gerader Linie verschwägert, weil der Ehepartner mit seinem Vater in gerader Linie verwandt ist.

Der Schwager ist der Ehepartner der Schwester oder der Bruder des eigenen Ehepartners. In beiden Fällen besteht eine Schwägerschaft in Seitenlinie, weil man mit seiner Schwester in Seitenlinie verwandt ist und der eigene Ehepartner mit seinem Bruder ebenfalls.

Stiefmutter ist die Ehefrau des eigen Vaters. Mit ihm ist man in gerader Linie verwandt. Also ist man mit dessen Ehefrau in gleicher Weise verschwägert.

Mit dem Ehemann der Cousine ist man so verschwägert, wie man mit der Cousine verwandt ist. Mit der Cousine ist man über die gemeinsamen Großeltern in Seitenlinie verwandt. Also ist man mit ihrem Ehemann in Seitenlinie verschwägert.

Mit der zweiten Frau vom Opa ist man so verschwägert, wie man mit dem Opa verwandt ist. Mit dem Opa ist man in gerader Linie verwandt. Also ist man mit dessen Ehefrau, welche ja nicht die eigene Oma ist, in gerader Linie verschwägert.

Schwiegersohn ist der Ehepartner der eigenen Tochter. Mit ihm ist man so verschwägert, wie man mit der Tochter verwandt ist, also in gerader Linie.

Mit dem Ehemann der Tante ist man so verschwägert, wie man mit der Tante verwandt ist, also in Seitenlinie.

Mit der Ehefrau des Enkelkindes ist man so verschwägert, wie man mit seinem Enkelkind verwandt ist, also in gerader Linie.



9. Der Grad der Verwandtschaft
In welchem Grad ist die Tochter von F mit der Cousine von F verwandt? (zu erst Stammbaum zeichnen!) Bitte nur die Ziffer für den Grad in das Eingabefeld eintragen!
Lösung: 5
Begründung:

Die Tochter von F ist mit der Cousine von F nach § 1589 BGB in Seitenlinie über die Großeltern von F verwandt. Und es gibt 5 dieses Verwandtschaftsverhältnis vermittelnde Geburten(-): Tochter - F - Eltern von F - Großeltern von F - Eltern der Cousine - Cousine. Also sind sie im 5. Grad verwandt.

10. Grade der Schwägerschaft
Ordnen Sie bitte Ihre links aufgeführten Angehörigen den rechts aufgelisteten Kategorien Schwägerschaft in GERADER LINIE und Schwägerschaft in SEITENLINIE mit der Angabe des Grades der Schwägerschaft zu! Definiert sind die beiden Linien der Schwägerschaft und die Berechnung des Grades in § 1590 BGB. Diese Vorschrift ist für die Zuordnung maßgebend.

Schwiegervater muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie 1. Grad

Schwager muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie 2. Grad

Zweite Frau des Opas muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie 2. Grad

Ehemann der Cousine muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie 4. Grad

Ehemann der Tante muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in Seitenlinie 3. Grad

Schwiegersohn muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie 1. Grad

Die böse Stiefmutter muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie 1. Grad

Ehefrau des Enkelkindes muss zugeordnet werden zu Schwägerschaft in gerader Linie 2. Grad


Begründung:

Der Schwiegervater ist der Vater des Ehepartners. Mit dem Schwiegervater ist man in gerader Linie ersten Grades verschwägert, weil der Ehepartner mit seinem Vater in gerader Linie verwandt ist.

Der Schwager ist der Ehepartner der Schwester oder der Bruder des eigenen Ehepartners. In beiden Fällen besteht eine Schwägerschaft in Seitenlinie zweiten Grades, weil man mit seiner Schwester in Seitenlinie zweiten Grades verwandt ist und der eigene Ehepartner mit seinem Bruder ebenfalls.

Stiefmutter ist die Ehefrau des eigen Vaters. Mit ihm ist man in gerader Linie verwandt. Also ist man mit dessen Ehefrau in gleicher Weise verschwägert, also in gerader Linie ersten Grades.

Mit dem Ehemann der Cousine ist man so verschwägert, wie man mit der Cousine verwandt ist. Mit der Cousine ist man über die gemeinsamen Großeltern in Seitenlinie vierten Grades verwandt. Also ist man mit ihrem Ehemann in Seitenlinie vierten Grades verschwägert.

Mit der zweiten Frau vom Opa ist man so verschwägert, wie man mit dem Opa verwandt ist. Mit dem Opa ist man in gerader Linie zweiten Grades verwandt. Also ist man mit dessen Ehefrau, welche ja nicht die eigene Oma ist, in gerader Linie zweiten Grades verschwägert.

Schwiegersohn ist der Ehepartner der eigenen Tochter. Mit ihm ist man so verschwägert, wie man mit der Tochter verwandt ist, also in gerader Linie ersten Grades.

Mit dem Ehemann der Tante ist man so verschwägert, wie man mit der Tante verwandt ist, also in Seitenlinie dritten Grades.

Mit der Ehefrau des Enkelkindes ist man so verschwägert, wie man mit seinem Enkelkind verwandt ist, also in gerader Linie zweiten Grades.



11. Pflegererlaubnis

Die alleinerziehende Frau F ist an einer Mutation von Covid19 erkrankt. Sie befürchtet einen schweren Verlauf und sie will auf gar keinen Fall, dass ihr 2jähriges Kind K sich bei ihr ansteckt und ebenfalls krank wird. Sie bittet ihre Angehörigen, ob nicht einer von ihnen K für mindestens 2 Monate in seinen Haushalt aufnehmen kann. Und zwar auch über Nacht. Alle wollen den süßen K sofort aufnehmen und sie diskutieren, wo es K wohl am besten hätte.

Die Cousine von F studiert an einer Hochschule für Verwaltung und meint, dafür bräuchten sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Die Schwester von F meint, das sei alles Quatsch: Nur Fremde würden eine Erlaubnis brauchen, aber nicht Verwandte. F ruft vorsichtshalber im Jugendamt an. Dort ist die Praktikantin am Telefon, eine Sozialarbeitsstudentin im vierten Semester. Die ist überfordert. Ihre Anleiterin rät ihr, erst mal im SGB 8 nachzulesen, wo die Pflegeerlaubnis geregelt sei. Das steht im SGB 8 in §

SGB 8.
Lösung: 44
Begründung: Nach § 44 Absatz 1 SGB 8 brauchen bestimmte Verwandte keine Pflegeerlaubnis.

12. Entbehrlichkeit einer Pflegereraubnis für bestimmte Verwandte

Die alleinerziehende Frau F ist an einer Mutation von Covid19 erkrankt. Sie befürchtet einen schweren Verlauf und sie will auf gar keinen Fall, dass ihr 2jähriges Kind K sich bei ihr ansteckt und ebenfalls krank wird. Sie bittet ihre Angehörigen, ob nicht einer von ihnen K für mindestens 2 Monate in seinen Haushalt aufnehmen kann. Und zwar auch über Nacht. Alle wollen den süßen K sofort aufnehmen und sie diskutieren, wo es K wohl am besten hätte.

Die Cousine von F studiert an einer Hochschule für Verwaltung und meint, dafür bräuchten sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Die Schwester von F meint, das sei alles Quatsch: Nur Fremde würden eine Erlaubnis brauchen, aber nicht Verwandte. F ruft vorsichtshalber im Jugendamt an. Dort ist die Praktikantin am Telefon, eine Sozialarbeitsstudentin im vierten Semester.

Die ist überfordert. Ihre Anleiterin rät ihr, erst mal im SGB 8 nachzulesen, wo die Pflegeerlaubnis geregelt sei. In welcher Nummer von § 44 Absatz 1 SGB 8 ist geregelt, welche Verwandte keine Pflegeerlaubnis für das Kind benötigen? Das steht in Nummer

.
Lösung: 3
Begründung: Nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 SGB 8 brauchen bestimmte Verwandte keine Pflegeerlaubnis.

13. Verwandtschaftverhältnis der Pflegeperson zu wem?

Die alleinerziehende Frau F ist an einer Mutation von Covid19 erkrankt. Sie befürchtet einen schweren Verlauf und sie will auf gar keinen Fall, dass ihr 2jähriges Kind K sich bei ihr ansteckt und ebenfalls krank wird. Sie bittet ihre Angehörigen, ob nicht einer von ihnen K für mindestens 2 Monate in seinen Haushalt aufnehmen kann. Und zwar auch über Nacht. Alle wollen den süßen K sofort aufnehmen und sie diskutieren, wo es K wohl am besten hätte.

Die Cousine von F studiert an einer Hochschule für Verwaltung und meint, dafür bräuchten sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Die Schwester von F meint, das sei alles Quatsch: Nur Fremde würden eine Erlaubnis brauchen, aber nicht Verwandte. F ruft vorsichtshalber im Jugendamt an. Dort ist die Praktikantin am Telefon, eine Sozialarbeitsstudentin im vierten Semester.

Die ist überfordert. Ihre Anleiterin rät ihr, erst mal im SGB 8 nachzulesen, wo die Pflegeerlaubnis geregelt sei. Kommt es nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 SGB 8 auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Pflegeperson und dem Kind oder auf das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegeperson zu den Eltern des Kindes an.


A. Maßgebend ist das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegeperson mit dem Kind.
B. Maßgebend ist das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegeperson mit den Eltern des Kindes.
Begründung: Nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 SGB 8 kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Pflegeperson und dem Kind an.

14. Notwendigkeit einer Pflegererlaubnis

Die alleinerziehende Frau F ist an einer Mutation von Covid19 erkrankt. Sie befürchtet einen schweren Verlauf und sie will auf gar keinen Fall, dass ihr 2jähriges Kind K sich bei ihr ansteckt und ebenfalls krank wird. Sie bittet ihre Angehörigen, ob nicht einer von ihnen K für mindestens 2 Monate in seinen Haushalt aufnehmen kann. Und zwar auch über Nacht. Alle wollen den süßen K sofort aufnehmen und sie diskutieren, wo es K wohl am besten hätte.

Die Cousine von F studiert an einer Hochschule für Verwaltung und meint, dafür bräuchten sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Die Schwester von F meint, das sei alles Quatsch: Nur Fremde würden eine Erlaubnis brauchen, aber nicht Verwandte. F ruft vorsichtshalber im Jugendamt an. Dort ist die Praktikantin am Telefon, eine Sozialarbeitsstudentin im vierten Semester. Die ist überfordert. Ihre Anleiterin rät ihr, erst mal im SGB 8 in § 44 nachzulesen und dann soll Sie bei Frau F anrufen, um ihr wunschgemäß darüber Auskunft zu erteilen, welche ihrer Verwandten eine Pflegeerlaubnis benötigen!

Ordnen Sie bitte per drag and drop zu, ob die unten links aufgelisteten Angehörigen für die Unterbringung von K eine Erlaubnis des Jugendamtes brauchen oder nicht (siehe die beiden Kategorien unten rechts).

Die Cousine von F muss zugeordnet werden zu braucht eine Erlaubnis

Der Halbbruder von F muss zugeordnet werden zu braucht keine Erlaubnis

Der Onkel von F muss zugeordnet werden zu braucht eine Erlaubnis

Die Oma von F muss zugeordnet werden zu braucht keine Erlaubnis

Die Ehefrau des Bruders von F (Schwägerin von F) muss zugeordnet werden zu braucht keine Erlaubnis

Die Ehefrau des Onkels von F muss zugeordnet werden zu braucht eine Erlaubnis

Der zweite Mann der Oma von F, welcher nicht deren Opa ist muss zugeordnet werden zu braucht keine Erlaubnis

Die Ehefrau des Halbbruders von F muss zugeordnet werden zu braucht keine Erlaubnis


Begründung: Nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 SGB 8 benötigen Personen für die Aufnahme eines Kindes in ihren Haushalt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, wenn sich das Kind dort länger als acht Wochen aufhalten soll. Nur Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad benötigen keine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Insoweit kommt es nicht auf das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter an, sondern auf das zum Kind.

Die Cousine von F ist mit K in Seitenlinie 5. Grades verwandt. Also braucht sie eine Pflegereerlaubnis.

Der Halbbruder von F ist mit K im dritten Grad in Seitenlinie verwandt und braucht daher keine Pflegerlaubnis.

Der Onkel von F ist mit K in Seitenline 4. Grades verwandt und braucht daher eine Pflegerlaubnis.

Die Oma von F ist mit K in gerader Linie 3. Grades verwandt und braucht daher keine Pflegerlaubnis.

Die Ehefrau des Bruders von F ist mit Kin Seitenlinie dritten Grades verschwägert und braucht daher keine Pflegerlaubnis.

Die Ehefrau des Onkels von F ist mit K in Seitenlinie vierten Grades verschwägert und braucht daher eine Pflegerlaubnis.

Der zweite Mann der Oma von F, welcher nicht deren Opa ist, ist auch nicht der Uropa von K, sondern er ist mit K in gerader Linie dritten Grades verschwägert und braucht daher keine Pflegerlaubnis.

Die Ehefrau des Halbbruders von F ist mit K in Seitenline dritten Grades verschwägert und braucht daher keine Pflegerlaubnis.



15. Verwandtschaft mit dem Stiefvater

Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.

Mit einem Klick auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt ein (Klicken = Einblenden, Loslassen = Ausblenden und Doppelklick = Sachverhalt dauerhaft anzeigen).

Wie sind K1 und M2 miteinander verwandt oder verschwägert (§§ 1589, 1590 BGB)?


A. K1 und M2 sind miteinander in gerader Linie 1. Grades verwandt.
B. K1 und M2 sind miteinander in Seitenlinie 2. Grades verwandt.
C. K1 und M2 sind miteinander in gerader Linie 1. Grades verschwägert.
D. K1 und M2 sind miteinander in Seitenlinie 1. Grades verschwägert.
E. K1 und M2 sind miteinander in Seitenlinie 2. Grades verschwägert.
F. K1 und M2 sind miteinander weder verwandt noch verschwägert.
Begründung: K1 stammt nicht von M2 ab. Daher sind sie nicht in gerader Linie verwandt (§ 1589 BGB). Da sie nicht beide von einundderselben dritten Person abstammen, sind sie auch nicht in Seitenlinie verwandt. Verschwägert ist man nach 1590 mit den Ehepartnern seiner Verwandten. Da K1 von F abstammt, ist er mit deren Ehepartner M2 verschwägert. Und zwar genauso, wie er mit F verwandt ist, also verschwägert in gerader Linie 1. Grades.

16. Verwandte, Verschwägerte und andere Angehörige
Ordnen Sie bitte die links aufgeführten Angehörigen von F im Verhältnis zu ihr den rechts aufgelisteten Kategorien VERWANDT oder VERSCHWÄGERT zu. Entscheiden Sie sich dabei zwischen SEITENLINIE oder GERADER LINIE. Und beachten Sie bei der Zuordnung auch den Grad von Verwandtschaft oder Schwägerschaft!

Die Cousine von F muss zugeordnet werden zu verwandt in Seitenlinie 4. Grades

Der Halbbruder von F muss zugeordnet werden zu verwandt in Seitenlinie 2. Grades

Der Onkel von F muss zugeordnet werden zu verwandt in Seitenlinie 3. Grades

Die Oma von F muss zugeordnet werden zu verwandt in gerader Linie 2. Grades

Die Ehefrau des Onkels von F muss zugeordnet werden zu verschwägert in Seitenlinie 3. Grades

Die Ehefrau des Bruders von F (Schwägerin von F) muss zugeordnet werden zu verschwägert in Seitenlinie 2. Grades

Der zweite Mann der Oma von F, welcher nicht deren Opa ist. muss zugeordnet werden zu verschwägert in gerader Linie 2. Grades

Die Ehefrau des Halbbruders von F muss zugeordnet werden zu verschwägert in Seitenlinie 2. Grades


Begründung: Definiert sind Verwandtschaft und Schwägerschaft mit den dazu gehörenden Linien und Graden in § 1589 BGB und § 1590 BGB.

17. Verwandtschaft oder Schwägerschaft?
Wie ist die eheliche Tochter (T) von M mit dem Sohn (S) von M´s Schwiegereltern verwandt oder verschwägert (§§ 1589, 1590 BGB)? Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum!
A. Sie sind miteinander in gerader Linie verwandt.
B. Sie sind miteinander in Seitenlinie 2. Grades verwandt.
C. Sie sind miteinander in Seitenlinie 3. Grades verwandt.
D. Sie sind miteinander in Seitenlinie 4. Grades verwandt.
E. Sie sind miteinander in gerader Linie verschwägert.
F. Sie sind miteinander in Seitenlinie verschwägert.
G. Sie sind miteinander weder verwandt noch verschwägert.
Begründung:

T und S sind nicht in gerader Linie verwandt, weil beide nicht voneinander abstammen. Aber T und S sind nach § 1589 BGB in Seitenlinie verwandt, weil beide von derselben dritten Person abstammen, nämlich von M´s Schwiegereltern. Denn T ist ja nicht nur die Tochter von M, sondern auch die Tochter von dessen Ehefrau F. Die Schwiegereltern von M sind daher die Großeltern von T und auch die Eltern von S. Da S und T über die Schwiegereltern von M verwandt sind, sind sie in Seitenlinie dritten Grades verwandt.



18. Opa heiratet ein zweites mal.
Der Opa von M heiratet nach dem Tod der Oma von M seine zweite Frau F2. Wie ist M mit F2 verwandt oder verschägert (§§ 1589, 1590 BGB)? Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum!
A. Sie sind miteinander in gerader Linie 2. Grades verwandt.
B. Sie sind miteinander in Seitenline 3. Grades miteinander vewandt.
C. Sie sind miteinander in Seitenline 4. Grades miteinander vewandt.
D. Sie sind miteinander in gerader Linie 2. Grades verschwägert.
E. Sie sind miteinander in gerader Linie 3. Grades verschwägert.
F. Sie sind miteinander in Seitenlinie 3. Grades verschwägert.
G. Sie sind miteinander in Seitenlinie 4. Grades verschwägert.
H. Sie sind weder verwandt noch verschwägert.
Begründung:

M und F2 sind nicht in gerader Linie verwandt, weil sie nicht voneinander abstammen. M und F2 sind nicht in Seitenlinie verwandt, weil sie nicht beide von derselben dritten Person abstammen (§ 1589 BGB).

M und F2 sind nach § 1590 BGB miteinander verschägert, weil M mit seinem Opa verwandt ist und daher nach mit dessen Ehefrau verschwägert ist. Und zwar ist er mit F2 so verschwägert, wie er mit seinem Opa verwandt ist, also in gerader Linie 2. Grades.

19. Großonkel
Wie sind M´s Enkelkind und M´s Bruder miteinander verwandt oder verschägert (§§ 1589, 1590 BGB)? Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum!
A. Sie sind miteinander in gerader Linie 3. Grades verwandt.
B. Sie sind miteinander in gerader Linie 4. Grades verwandt.
C. Sie sind miteinander in Seitenlinie 3. Grades verwandt.
D. Sie sind miteinander in Seitenlinie 4. Grades verwandt.
E. Sie sind miteinander in gerader Linie verschwägert.
F. Sie sind miteinander in Seitenlinie verschwägert.
G. Sie sind miteinander weder verwandt noch verschwägert.
Begründung:

M´s Enkelkind und M´s Bruder sind nicht in gerader Linie verwandt, weil sie nicht voneinander abstammen. Sie sind nach § 1589 BGB in Seitenlinie verwandt, weil sie beide von derselben dritten Person abstammen, nämlich vom M´s Eltern. Diese sind auch die Eltern des Bruders und sie sind zugleich die Urgroßeltern des Enkelkindes. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Anzahl der sie vermittelnden Geburten: 1. Geburt des Enkelkindes, 2. Geburt des Kindes von M, 3. Geburt von M, 4. Geburt von M´s Bruder. Daher sind sie in Seitenlinie 4. Grades verwandt.

20. Schwippschwägerschaft
Wie sind M´s Ehefrau und der Ehemann von M´s Cousine miteinander verwandt oder verschwägert (§§ 1589, 1590 BGB)? Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum!
A. Gar nicht.
B. Verwandt in Seitenlinie.
C. Verschwägert in gerader Linie.
D. Verschwägert in Seitenlinie 4. Grades
E. Verschwägert in Seitenlinie 5. Grades
F. Verschwägert in Seitenlinie 6. Grades
Begründung:

Nach § § 1589 BGB sind beide nicht miteinander verwandt, weil es keine dritte Person gibt, von der die beiden abstammen.

Verschägert ist M´s Ehefrau nach § 1590 BGB nur mit den Verwandten des M, also auch mit seiner Cousine. Nicht mehr verschwägert ist sie mit den Ehegatten der Verwandten ihres Ehemanns. Also ist sie auch nicht mit dem Ehemann der Cousine ihres Ehemanns verschwägert.



21. Frühere Ehepartner der Eltern

Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.

Mit einem Klick auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt ein. Durch nochmaliges Klicken auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt wieder aus.

Wie sind K2 und M1 miteinander verwandt oder verschwägert (§§ 1589, 1590 BGB)?


A. K2 und M1 sind weder verwandt noch verschwägert.
B. K2 und M1 sind miteinander in Seitenlinie 2. Grades verschwägert.
C. K2 und M1 sind miteinander in gerader Linie 2. Grades verschwägert.
D. K2 und M1 sind miteinander in gerader Linie 1. Grades verschwägert.
E. K2 und M1 sind miteinander in Seiteninie 2. Grades verwandt.
F. K2 und M1 sind miteinander in gerader Linie 1. Grades verwandt.
Begründung: Die Verwandtschaft begründet Rechte und Pflichten. Diese können erst ab der Geburt entstehen (§ 1 BGB). Als F ihr zweites Kind K2 geboren hat, war sie schon von M1 geschieden. M1 war daher seit der Geburt von K2 nicht mehr Ehegatte von F. Daher wurde eine Schwägerschaft nach § 1590 BGB zwischen K2 und M1 zu keinem Zeitpunkt begründet. Die Regelung in § 1590 Absatz 2 BGB, das eine einmal begründete Schwägerschaft trotz Scheidung der sie begründenden Ehe fortbesteht, ändert daran nichts. Denn K2 war auch vor der Scheidung der Ehe zwischen F und M1 nie mit M1 verschwägert.

22. Der Bruder des Stiefvaters
Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.

Mit einem Klick auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt ein (Klicken = Einblenden, Loslassen = Ausblenden und Doppelklick = Sachverhalt dauerhaft anzeigen). Mit Klicks auf die Schaltflächen neben dem Bild können sie dieses vergrößern und verkleinern.

In welcher Rechtsbeziehung steht K1 zum Bruder von M2?


A. Verwandtschaft in Seitenlinie 3. Grades.
B. Verwandtschaft in Seitenlinie 4. Grades.
C. Schwägerschaft in gerader Linie 2. Grades.
D. Schwägerschaft in Seitenlinie 3. Grades.
E. Schwägersachaft in Seitenlinie 4. Grades.
F. Weder verwandt noch verschwägert.
Begründung: K1 stammt nicht vom Bruder des M2 ab. Sie sind nicht in gerader Linie verwandt. Es gibt auch keine dritte Person, von denen die beiden abstammen. Sie sind also auch nicht in Seitenlinie verwandt. Nach § 1590 Absatz 1 Satz 1 BGB ist man verschwägert mit den Ehegatten seiner Verwandten, aber nicht auch mit deren Verwandten. K1 ist also mit M2 verschwägert, nicht aber mit dessen Bruder.

23. Der Ex-Ehemann
Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.

Mit einem Klick auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt ein (Klicken = Einblenden, Loslassen = Ausblenden und Doppelklick = Sachverhalt dauerhaft anzeigen). Mit Klicks auf die Schaltflächen neben dem Bild können sie dieses vergrößern und verkleinern.

In welcher Rechtsbeziehung steht M1 zu M2?


A. Die beiden sind in Seitenlinie 2. Grades verwandt.
B. M1 ist mit M2 in gerader Linie 2. Grades verschwägert.
C. M1 und M2 sind miteinander in Seitenlinie 2. Grades verschwägert.
D. M1 und M2 sind miteinander weder verwandt noch verschwägert.
Begründung: M1 und M2 stammen weder voneinander ab, noch von einundderselben dritten Person. Sie sind also nicht miteinander verwandt (§ 1589 BGB). Verschwägert ist man nach § 1590 BGB nur mit den Verwandten seiner Ehefrau. Aber mit F ist weder ihr Ehemann noch ihr geschiedener Ehemann verwandt (§1589 BGB). M1 und M2 sind also miteinander weder verwandt noch verschwägert.

24. Verwandschaft oder Schwägerschaft
Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.

Mit einem Klick auf die Glühbirne blenden Sie den Sachverhalt ein (Klicken = Einblenden, Loslassen = Ausblenden und Doppelklick = Sachverhalt dauerhaft anzeigen). Mit Klicks auf die Schaltflächen neben dem Bild können sie dieses vergrößern und verkleinern.

M1 und M2 haben jeweils einen Bruder. Setze bitte einen Haken vor die zutreffenden Aussagen über die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten!


A. K1 ist mit K2 in Seitenlinie 2. Grades verwandt.
B. Der Bruder von M2 ist mit F in Seitenlinie 3. Grades verschwägert.
C. Der Bruder von M1 ist mit dessen geschieder Frau F in Seitenlinie 2. Grades verschwägert
D. K2 ist mit dem Bruder von M1 in Seitenlinie 3. Grades verschwägert.
E. K2 ist mit dem Bruder von M2 in Seitenlinie 3. Grades verwandt. 
F. Die Brüder von M1 und M2 sind miteinander in Seitenlinie 4. Grades verschwägert.
Begründung: (A) Als Halbgeschwister sind K1 und K2 in Seitenlinie 2. Grades verwandt. (B) Mit dem Bruder von M2 ist F verschwägert. Aber sie ist Seitenlinie 2. Grades verschwägert, weil ihr Ehemann mit seinem Bruder in gleicher Weise verwandt ist. (C) Mit dem Bruder von M2 war F in gleicher Weise verschwägert. Und daran hat sich durch die spätere Ehescheidung auch nichts geändert. (D) K2 ist mit dem Bruder von M1 weder verwandt noch verschwägert. Zum einen sind K2 und M1 nie verschwägert gewesen und außerdem ist man mit den Verwandten einer verschwägerten Person nicht ebenfalls verschwägert (§ 1590 BGB). (E) Der Bruder von M2 ist der Onkel von K2. Beide sind daher in Seitenlinie 3. Grades verwandt. (F) Die Brüder von M1 und M2 sind nach § 1590 BGB beide mit F verschwägert, aber nicht untereinander.

25. Pflegeerlaubnis
Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.
Jetzt gibt es Streit in der Familie. M2 möchte F verlassen. Die minderjährigen K1 und K2 möchten mit ihm gehen. F ist einverstanden, damit wenigsten die Kinder zusammenbleiben können. Ist die Zustimmung des  Jugendamtes nach § 44 SGB 8 dafür erforderlich (Pflegeerlaubnis)?
A. Ja.
B. Nein.
C. Nein, aber nur solange die Ehe zwischen M2 und F noch nicht geschieden ist.
Begründung: Nach § 44 SGB 8 benötigt man zur dauernden Aufnahme minderjähriger Jugendlicher grundsätzlich eine Pflegelaubnis. Aber Verwandte und Verschwägerte bis zum 3. Grad sind davon ausgenommen. K2 ist mit seinem Vater M2 in gerader Linie ersten Grades verwandt. Für K2 benötigt M2 deshalb keine Pflegerlaubnis. Mit K1 ist M2 verschwägert in gerader Linie 1.Grades. Und das wird sich auch nach der Scheidung von F nicht ändern. Auch für die Aufnahme von K1 benötigt M2 daher keine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.

26. Strafverfahren gegen M2
Frau F hat zwei Kinder, K1 und K2. Der Vater von K1 ist M1. Der Vater von K2 ist M2. Zuerst war F mit M1 verheiratet und hat während der Ehe K1 bekommen. Nach ihrer Scheidung hat sie M2 geheiratet und hat danach K2 bekommen.
Gegen M2 wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung an F eingeleitet. Müsste K1 vor Gericht im Strafverfahren gegen M2 aussagen oder hat K1 nach § 52 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht?
A. K1 muß vor Gericht im Strafverfahren gegen M2 aussagen.
B. K1 hat vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Begründung: Nach § 52 Absatz 1 Nr. 3 StPO hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verschwägert ist. Da K1 nach § 1591 BGB von F abstammt, ist er mit deren Ehepartner M2 nach § 1590 BGB verschägert. Und zwar genauso, wie er mit F verwandt ist, also verschwägert in gerader Linie 1. Grades.

27. Zeugnisverweigerungsrecht

Frau F ist mit Herrn M verheiratet. Beide leben zusammen. Zum Haushalt gehören ferner ein gemeinsames Kind (K1), ein voreheliches Kind von Frau F (K2) und M´s Kind aus erster Ehe (K3). K3 ist 16 Jahre alt. Er ist angezeigt worden, seinem Vater 50 € gestohlen zu haben. Müssen M, F, und K1 vor Gericht als Zeugen gegen K3 aussagen oder haben Sie nach § 52 Absatz 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht? (Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum mit allen Prozessbeteiligten.)


A. M, F, und K1 müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.
B. M und K1 haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F muss aussagen.
C. M und F haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber K1 muss aussagen.
D. M hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F und K1 müssen aussagen.
Begründung:

§ 52 Absatz 1 Nr. 3 regelt das Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Verwandten. Zeugen können danach die Aussage verweigern, wenn sie mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder in Seitenlinie bis zum 2 Grad verschwägert sind.

Mit dem Beschuldigten K3 ist M in gerader Linie 1. Grades verwandt und ist damit zur Aussageverweigerung berechtigt.

F ist mit M verheiratet und ist deshalb mit seinen Verwandten nach nach § 1590 BGB verschwägert. Und zwar so, wie M mit ihnen verwandt ist. Sie ist also mit K3 in gerader Linie 1. Grades verschwägert und damit ebenfalls zur Aussageverweigerung berechtigt.

K1 und K3 sind Halbgeschwister. Sie sind über M miteinander verwandt, also in Seitenlinie 2. Grades. Deshalb ist auch K1 zur Aussageverweigerung berechtigt. Sie müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.

27. Zeugnisverweigerungsrecht

Frau F ist mit Herrn M verheiratet. Beide leben zusammen. Zum Haushalt gehören ferner ein gemeinsames Kind (K1), ein voreheliches Kind von Frau F (K2) und M´s Kind aus erster Ehe (K3). K3 ist 16 Jahre alt. Er ist angezeigt worden, seinem Vater 50 € gestohlen zu haben. Müssen M, F, und K1 vor Gericht als Zeugen gegen K3 aussagen oder haben Sie nach § 52 Absatz 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht? (Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum mit allen Prozessbeteiligten.)


A. M, F, und K1 müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.
B. M und K1 haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F muss aussagen.
C. M und F haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber K1 muss aussagen.
D. M hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F und K1 müssen aussagen.
Begründung:

§ 52 Absatz 1 Nr. 3 regelt das Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Verwandten. Zeugen können danach die Aussage verweigern, wenn sie mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder in Seitenlinie bis zum 2 Grad verschwägert sind.

Mit dem Beschuldigten K3 ist M in gerader Linie 1. Grades verwandt und ist damit zur Aussageverweigerung berechtigt.

F ist mit M verheiratet und ist deshalb mit seinen Verwandten nach nach § 1590 BGB verschwägert. Und zwar so, wie M mit ihnen verwandt ist. Sie ist also mit K3 in gerader Linie 1. Grades verschwägert und damit ebenfalls zur Aussageverweigerung berechtigt.

K1 und K3 sind Halbgeschwister. Sie sind über M miteinander verwandt, also in Seitenlinie 2. Grades. Deshalb ist auch K1 zur Aussageverweigerung berechtigt. Sie müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.

27. Zeugnisverweigerungsrecht

Frau F ist mit Herrn M verheiratet. Beide leben zusammen. Zum Haushalt gehören ferner ein gemeinsames Kind (K1), ein voreheliches Kind von Frau F (K2) und M´s Kind aus erster Ehe (K3). K3 ist 16 Jahre alt. Er ist angezeigt worden, seinem Vater 50 € gestohlen zu haben. Müssen M, F, und K1 vor Gericht als Zeugen gegen K3 aussagen oder haben Sie nach § 52 Absatz 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht? (Zeichnen Sie sich zunächst einen Stammbaum mit allen Prozessbeteiligten.)


A. M, F, und K1 müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.
B. M und K1 haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F muss aussagen.
C. M und F haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber K1 muss aussagen.
D. M hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber F und K1 müssen aussagen.
Begründung:

§ 52 Absatz 1 Nr. 3 regelt das Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Verwandten. Zeugen können danach die Aussage verweigern, wenn sie mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in Seitenlinie bis zum 3. Grad verwandt oder in Seitenlinie bis zum 2 Grad verschwägert sind.

Mit dem Beschuldigten K3 ist M in gerader Linie 1. Grades verwandt und ist damit zur Aussageverweigerung berechtigt.

F ist mit M verheiratet und ist deshalb mit seinen Verwandten nach nach § 1590 BGB verschwägert. Und zwar so, wie M mit ihnen verwandt ist. Sie ist also mit K3 in gerader Linie 1. Grades verschwägert und damit ebenfalls zur Aussageverweigerung berechtigt.

K1 und K3 sind Halbgeschwister. Sie sind über M miteinander verwandt, also in Seitenlinie 2. Grades. Deshalb ist auch K1 zur Aussageverweigerung berechtigt. Sie müssen vor Gericht nicht als Zeuge aussagen.