Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Welches Gesetz regelt, ob sich die Abstammung des Kindes nach deutschem oder nach tschechischen Recht für die deutschen Familiengerichte beurteilt?
A. Das steht im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch).
B. Das steht im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).
Begründung: Das sogenannte internationale Privatrecht regelt, welche Rechtsordnung in Fällen mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Für die deutschen Gerichte ist dies im EGBGB geregelt.
2. Internationales Privatrecht
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Welche Vorschrift im EGBGB regelt, ob sich die Abstammung des Kindes nach deutschem oder nach tschechischen Recht für die deutschen Familiengerichte beurteilt? Das regelt Artikel
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Richtet sich die Abstammung von K gemäß dem EGBGB nach deutschem Recht?
Deutsche Familiengerichte entscheiden keineswegs immer nach deutschem Recht, sondern der dritte Abschnitt (Familienrecht) regelt in den Artikeln 13 bis 24 EGBGB, welche Rechtsordnung die deutschen Familiengerichte in Fällen mit Auslandsbezug anwenden müssen. Dies Frage wird als internationales Privatrecht bezeichnet.
Art. 19 EGBGB regelt für Fragen der Abstammung, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt. In vorliegenden Fall kommt insoweit das deutsche Recht zur Anwendung, weil laut dem Sachverhalt das Kind heute seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Ob die Leihmutterschaft in Deutschland illegal ist, steht der Anwendbarkeit der deutschen Abstammungsregeln nicht entgegen, weil neugeborene Kinder auch im Falle einer illegalen Leihmutterschaft Eltern brauchen und es deshalb einer Entscheidung darüber bedarf, wer die Eltern von K sind.
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Wer gilt nach deutschem Recht als Mutter von K?
A. F1. Weil sie das Kind geboren hat.
B. F2. Weil das Kind ihr Erbgut trägt.
C. Beide Frauen.
D. Keine der beiden Frauen.
Begründung:
Nach § 1591 BGB gilt die Frau, die das Kind geboren hat, als gesetzliche Mutter, also F1 und nicht F2.
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Wer gilt nach deutschem Recht derzeit als Vater von K? (Den Sachverhalt können Sie mit einem Klick auf die Glühbirne einblenden und mit einem erneuten Klick wieder ausblenden!)
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Kann M2 als genetischer oder biologischer Vater von K seine Vaterschaft anerkennen und so gesetzlicher Vater von K werden?
Frau F1 wird in der Tschechischen Republik, in der die Leihmutterschaft legal ist, eine mit dem Samen von M2 befruchtete Eizelle von F2 eingepflanzt. F1 bekommt daraufhin das Kind K. Erst nach der Geburt erfährt M1, der Ehemann von F1, die Wahrheit über K. Alle Beteiligten leben inzwischen in Deutschland.
Kann M1 als gesetzlicher Vater nach deutschem Recht seine Vaterschaft anfechten?
Herr M und Frau F sind verheiratet. M ist Astronaut und bekommt die einmalige Gelegenheit, für eine Langzeitstudie ein ganzes Jahr auf der internationalen Raumstation ISS zu verbringen. Nach seiner Rückkehr erfährt M zu seiner Überraschung, dass F gerade Kind K geboren hat.
Muss M erst einmal für K Unterhalt zahlen, wenn K bedürftig und M leistungsfähig ist.
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
Arbeiten Sie bitte alle Übungen auf den oben verlinkten PowerPoint-Folien durch.
Aus welcher Anspruchsgrundlage könnte sich ein Unterhaltsanspruch von K gegen M ergeben?
Aus den §§
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
Blenden Sie den Fall durch einen Klick auf die Glühbirne links ein!
M schuldet K nach § 1601 BGB nur Unterhalt, wenn M mit K verwandt ist. Welche Vorschrift definiert diesen Begriff? Das definiert §
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
Welche Verwandten schulden einander Unterhalt, fass der eine bedürftig und der andere leistungsfähig ist?
A. Verwandte in Seitenlinie.
B. Verwandte in gerader Linie.
C. Alle Verwandten.
D. Nur Eltern.
Begründung: Das steht in § 1601 BGB.
12. Abstammung
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
M schuldet K nach § 1601 BGB nur Unterhalt, wenn M mit K in gerader Linie verwandt ist. Und dies ist nach § 1589 BGB der Fall, wenn K von ihm abstammt. Stammt K von M ab?
A. Ja.
B. Nein.
C. Es kommt darauf an.
Begründung: Die Begründung wird in den folgenden Aufgaben erarbeitet.
13. Definition der Abstammung
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
M schuldet K nach § 1601 BGB nur Unterhalt, wenn M mit K in gerader Linie verwandt ist. Welche Vorschrift regelt, ob K von M abstammt? Das regelt §
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
M schuldet K nach § 1601 BGB nur Unterhalt, wenn M mit K in gerader Linie verwandt ist. Und dies ist nach § 1589 BGB der Fall, wenn K von ihm abstammt.
Ist M der gesetzliche Vater von K?
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
M schuldet K zwar derzeit keinen Unterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB, weil er nicht der gesetzliche Vater von M ist. Aber er könnte vorläufig Unterhalt für K nach § 237 FamFG schulden, sofern das Gesetz vermutet, dass M der Vater von K ist. Wo ist die gesetzliche Vermutung der Vaterschaft geregelt? Das seht in §
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
M schuldet K zwar derzeit keinen Unterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB, weil er nicht der gesetzliche Vater von M ist. Aber er könnte vorläufig Unterhalt für K nach § 237 FamFG schulden, sofern das Gesetz vermutet, dass M der Vater von K ist. Ist dies der Fall?
Die Dorfbewohner sind keine Zeugen, da nach dem Sachverhalt unstreitig ist, dass kein Dorfbewohner etwas gehört oder gesehen hat. Und was die Dorfbewohner vermuten, kann nicht Gegenstand einer Zeugenaussage sein.
Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung tritt nach §§ 1600d Absatz 2 BGB nur ein, wenn es einen Geschlechtsverkehr zwischen der Mutter und dem Mann in der Empfängniszeit gab. Das behauptet die Frau und es bestreitet der Mann. So ist es oft vor Gericht. Der Sachverhalt ist streitig. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast hat und welche Beweismittel zur Verfügung stehen. Jeder muss im Prozess die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind. Psoitive Tasachen sind zu beweisen, negative Tatsachen nicht. Das Nichtvorliegen einer Tatsache muss in der Regel nicht bewiesen werden. Anders ist es nur, wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Norm die Beweislast anders verteilt. Danach Muss F den Geschlechtsverkehr beweisen, nicht M dessen Ausbleiben. Zur Beweislastverteilung bei §§ 1600d Absatz 2 BGB siehe die oben verlinkten PowerPoint-Folien. F hat keine Beweismittel für den Geschlechtsverkehr, bevor ein Genest vorliegt. Die Dorfbewohner sind keine Zeugen (s.o.).
17. Unterhalt nach Vaterschaftstest
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
Muss M an K Unterhalt zahlen, wenn F in einem Prozess um die Vaterschaftsfeststellung mit einem Gentest durch ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten beweist, dass M der biologische Vater von K ist?
Wenn F nach § 1598a BGB mit einem Gentest beweist, dass M der biologische Vater von K ist, muss das Familiengericht nach § 1600d Absatz 1 BGB feststellen, dass M der gesetzliche Vater von K ist. Dadurch wird M nach § 1592 Nummer 3 BGB zum gesetzlichen Vater von K. Dann stammt K von ihm ab und K ist mit M nach § 1589 BGB in gerader Linie verwandt, sodass M nach § 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet ist, falls K nach § 1602 BGB bedürftig und M nach § 1603 BGB leistungsfähig ist.
Die 17-jährige F bekommt das Kind K. F sagt, sie habe mit M wiederholt sexuell verkehrt. Sonst habe es keinen anderen Mann in ihrem Leben gegeben.
M bestreitet, mit F jemals sexuellen Verkehr gehabt zu haben. Zeugen gibt es keine, wie meistens in dieser Lebenslage. Niemand aus dem Dorf hat etwas gehört oder gesehen, aber das ganze Dorf vermutet, dass M der Vater von K ist.
Muss M an K auch rückwirkend Unterhalt zahlen, wenn F später in einem Prozess um die Vaterschaftsfeststellung mit einem Gentest durch ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten beweist, dass M der biologische Vater von K ist?
Der Beginn des Unterhaltszeitraums richtet sich nach § 1613 BGB. Grundsätzlich kann Unterhalt zwar nur für die Zukunft verlangt werden, aber die Vorschrift verpflichtet den Unterhaltsschuldner rückwirkend ab der Aufforderung zur Unterhaltszahlung Unterhalt zu leisten.
Arbeiten Sie bitte zunächst die PowerPoint-Folien zum Adoptionsrecht durch.
Wo ist das Adoptionsrecht im BGB geregelt. Das steht in den §§