![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F möchte wissen, welche Vorschriften für sie den Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung regeln werden. Das regeln die §§ |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F möchte von der Beratungsstelle des Jugendamtes wissen, welche Vorschrift den Anspruch auf Kindesunterhalt regelt. Das regeln die §§ |
Die Anspruchsgrundlage für den Verwandtenunterhalt und damit auch für den Kindesunterhalt bildet § 1601 BGB.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F möchte wissen, ob alle Anspruchsvoraussetzungen des § 1601 BGB erfüllt sind. |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F geht in das Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und möchte wissen, wie viel Unterhalt ihrem Kind zusteht. F möchte zunächst gerne wissen, ob M für den Barunterhalt des Kindes alleine aufkommen muss, oder ob auch Sie sich daran beteiligen müsse. |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F wohnt mit K weiter in der ehelichen Wohnung, M ist bereits ausgezogen. F möchte gerne wissen, ob M den Unterhalt in bar bezahlen muss, oder ob es genügt, wenn er für K Wohnung, Kleidung und Lebensmittel zur Verfügung stellt. |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F hat sehr wohlhabende Eltern. Sie möchte wissen, ob dies den Unterhaltsanspruch gegen M mindert? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F will vom Jugendamt wissen, ob auch ihr ein Unterhaltsanspruch gegen M zusteht? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der monatliche gesetzliche Mindestbedarf von K? |
Nach § 1612a Absatz 1 BGB iVm § 1 MindestunterhaltsVO beträgt der Bedarf eines Kindes von unter 6 Jahren monatlich 437 €.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Als Sie Frau F mitteilen, dass K mehr als nur der Mindestbedarf zusteht, weil M gut verdient, will sie sich aufschreiben, in welchem Paragrafen des BGB dies steht. Wo ist geregelt, welcher Bedarf angemessen ist? Das steht in § |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F möchte wissen, wo geregelt sei, welcher Unterhaltsbedarf für ein Kind angemessen ist? Das steht in |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F möchte wissen, wie hoch das nach der Düsseldorfer Tabelle (Siehe im MENU unter LINKS) in Ansatz zu bringende Einkommen von M ist. Das beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F möchte wissen, welcher Betrag für die Höhe des von M an K zu leistenden Unterhalts maßgebend ist? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Nach welcher Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt sich der Bedarf von K? Nach Stufe |
Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 3050 richtet sich der Bedarf von K nach Stufe 4.
Ein Tabellensprung ist nicht vorzunehmen, da M die von der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegten 2 Unterhaltspflichten erfüllen muss. Denn er schuldet K nach §§ 1601 ff. BGB und F nach §§ 1570 ff. BGBUnterhalt.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F möchte wissen, wie hoch der monatliche Unterhaltsbedarf von K unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung ist? Der beträgt ohne die erst ganz am Ende der Berechnung des Unterhaltsanspruchs vorzunehmende Rundung auf volle Euro |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wo ist geregelt, wie hoch der Eigenbedarf von M gegenüber K ist? Das steht in der Düsseldorfer Tabelle in Anmerkung A |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber K? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F möchte wissen, ob M ausreichend leistungsfähig ist. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber K? Die beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Frau F geht zum Rechtsanwalt. Sie will wissen, ob ihr selbst auch Unterhaltsansprüche nach der Scheidung zustehen? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F geht zum Rechtsanwalt und will wissen, in welchem Umfang ihr selbst Betreungsunterhalt von M zusteht? |
Nach § 1570 BGB steht einen geschiedenen Ehepartner Betreuungsunterhalt zu gegen den anderen Partner zu, wenn er ein gemeinsames Kind von unter drei Jahren betreut. Als Ausnahmeregelung geht diese Vorschrift dem Grundsatz des § 1569 BGB vor.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Muss der Bedarf von K wegen Mangelfalls von Stufe 4 nach Stufe 3 zurückgestuft werden? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F geht zum Rechtsanwalt. Sie will wissen, welche Unterhaltsansprüche ihr nach der Scheidung zustehen, insbesondere, wie hoch ihr eigener monatlicher Unterhaltsbedarf ist Welcher Betrag steht F zu? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F geht zum Rechtsanwalt. Sie will wissen, welche Unterhaltsansprüche ihr nach der Scheidung zustehen, insbesondere, wie hoch ihr eigener monatlicher Unterhaltsbedarf ist? (Betrag bitte noch nicht auf ganze Euro aufrunden, weil die Unterhaltsberechnung noch nicht abgeschlossen ist) Der Bedarf beträgt |
Der angemessene Unterhaltsbedarf von F bestimmt sich nach § 1578 BGB. Die Berechnung regeln die Unterhaltsleitlinien der Gerichte. Nach B IV b der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Mindestbedarf 1120 €. Der angemessenene Bedarf beträgt nach B I 1 a DT 45% des anrechenbaren bereinigten Nettoeinkommens. Dieses beträgt nach B II der Düsseldorfer Tabelle 2672 € (3050-378=2672). Davon stehen F nach B I 1 a DT 45% als Bedarf zu, also 1202,40 € (2672x45%=1202,40).
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber F? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit des M gegenüber F? Die beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. F geht zum Rechtsanwalt. Sie möchte wissen wie viel Ehegattenunterhalt ihr zustehen würde, wenn ihr Kind zugleich nach Stufe 4 Unterhalt bekommt. Wieviel Unterhalt würde F zustehen, wenn keine Rückstufung von K wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages erfolgen würde? Der beträgt dann ungerundet |
Der angemessene Unterhaltsbedarf von F bestimmt sich nach § 1578 BGB. Die Berechnung regeln die Unterhaltsleitlinien der Gerichte. Nach B IV b der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Mindestbedarf 1120 €. Der angemessenene Bedarf beträgt nach B I 1 a DT 45% des anrechenbaren bereinigten Nettoeinkommens. Dieses beträgt nach B II der Düsseldorfer Tabelle 2672 € (3050-378=2672). Davon stehen F nach B I 1 a DT 45% als Bedarf zu, also 1202,40 € (2672x45%=1202,40).
Da die Unterhaltsansprüche von M gegenüber denen von K nachrangig sind, errechnet sich die Leistungsfähigkeit von M ihr gegenüber, indem man von seinem bereinigten Nettoeinkommen seinen Eigenbedarf und die an K zu leistenden Zahlungen abzieht. Dies ergibt eine Leistungsfähigkeit von 1162 € (3050-1510-378=1162). Er kann also die zuvor errechneten 1202,40 € Bedarf an F nur in Höhe von 1162 € leisten.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Bedarfskontrollbetrag, der M verbleiben muß? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. In welcher Anmerkung der Düsseldorfer Tabelle ist die Anwendung des Bedarfskontrollbetrags erläutert? Das steht in Anmerkung A |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Der Bedarf des Kindes wäre nach Anmerkung A6 der Düsseldorfer Tabelle zurückzustufen, wenn M der Bedarfskontrollbetrag nicht verbleibt. Hat M den Bedarfskontrollbetrag übrig, wenn er sowohl an K wie auch an F den geschuldeten Unterhalt leistet? (Bitte rechnen und nicht raten!) |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K gegen M auf Stufe 3? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von F gegen M auf Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Verbleibt M der Bedarfskontrollbetrag, wenn er nach Stufe 3 an K Kindesunterhalt und an F Betreuungsunterhalt zahlt? Bitte nicht raten sondern rechnen |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Ist der Bedarf von K nochmals von Stufe 3 nach Stufe 2 zurück zu stufen? |
Da der Unterhalt des Kindes letztlich nach Stufe 3 berechnet wurde, beträgt der Bedarfskontrollbetrag 1750 €. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3050 €. Er muss in Stufe 3 genau 356 € an K (481-125=356) und 1184 € an F (3050-1510-356=1184) zahlen. Daher verbleiben ihm noch 1510 € (3050-356-1184=1510).
Das ist weniger als der für die Stufe 3 vorgesehene Bedarfskontrollbetrag von 1750 €. Also ist der Bedarf von K von Stufe 3 nach Stufe 2 zurück zu stufen.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K gegen M nach Rückstufung auf Stufe 2? Der beträgt |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von F gegen M nach Rückstufung von K auf Stufe 2? Der beträgt dann |
Nach Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) steht K ein Tabellenbedarf von 459 € zu. Davon sind 125 € hälftiges Kindergeld abzuziehen, sodass für K ein Unterhaltsbedarf von 334 € verbleibt (416-109,50=334).
Der angemessenene Bedarf von F beträgt nach B I 1 a der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) 45% des anrechenbaren bereinigten Nettoeinkommens von M. Dieses beträgt nach B II der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 2 genau 2716 € (3050-334=2716). Davon stehen F 45% als Bedarf zu, also 1222,20 € (2716x45%=1222,20). Das sind aufgerundet 1221 €. Das ist mehr als der Mindestunterhalt von 1120 €. Die Leistungsfähigkeit von M ggü F steigt auf Stufe 2 auf 1206 € (3050-1510-334=1206). Also muss M nach Stufe 3 an F nur 1206 € Unterhalt zahlen.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Ist der Bedarf von K nochmals von Stufe 2 nach Stufe 1 zurück zu stufen? |
| Mindestbedarf K (2 Jahre) | §1612a iVm § 1 MindesunterhaltsVO: 437-125=312 | 312 € |
| bereinigtes Netto M | 3000+200-150 (Max. Pausch.)=3050 | 3050 € |
| Tabellenbedarf K | St. 4, kein Sprung, da 2 Unterhaltspflichten | 503 € |
| Kindergeldanrechnung | § 1612b BGB: 503-125=378 | 378 € |
| Eigenbedarf M ggü K | DT A5: Eigenbedarf Erwerbstätiger ggü Mj. | 1370 € |
| Leistungsfähigkeit M ggü K | 3050-1370=1680 | 1680 € |
| Ehegattenunterhalt F | § 1570 BGB: voller Unterh. K<3 J. | |
| angemessener Bedarf Stufe 4 | DT B II: 3050-378=2672 DT BI 1 a: 2672x45%=1202,40 | 1202,40 |
| Leistungsfähigkeit M ggü F | Stufe 4: 3050-1510-378=1162 (-) | 1162 € |
| Bedarfskontrollbetrag M | Stufe 4: 1850 €: M hat 3050-378-1162=1510 | (-) |
| Rückstufung von K | von St. 4 nach St. 3: 481-125=356 | 356 € |
| Neuberechnung Scheidungsunterhalt | wegen Verringerung des Kindesunterhalts | |
| Bedarf von F nach DT B II, I | Stufe 3: 3050-356=2694; 2694 x 45% = 1212,30 | 1212,30 |
| Leistungsfähigkeit M ggü F | Stufe 3: 3050-1510-356=1184 (-) | 1184 € |
| Bedarfskontrollbetrag M | Stufe 3: 1750 €: M hat 3050-356-1184=1510 | (-) |
| Bedarf von K nach Stufe 2 | 459-125=334 | 307 € |
| Bedarf von F nach Stufe 2 | 3050-334=2716; 2716x45%=1222,20 | 1222,20 |
| Leistungsfähigkeit M ggü F | Stufe 2: 3050-1510-334=1206 | 1206 € |
| Bedarfskontrollbetrag | Stufe 2: 1650 € M hat 3050-334-1206=1510 | (-) |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben das gemeinsame zweijährige Kind K. M verdient netto monatlich 3000 €. Dazu kommt noch das Weihnachtsgeld in Höhe von 2400 € netto. F bekommt nur das Kindergeld für K und hat sonst kein Einkommen. Wie viel Unterhalt steht F gegen M zu, wenn K auf dem Mindestbedarf herab gestuft wird? Das sind |
K stehen 312 € Unterhalt zu (437-125=312). Das nach Anmerkung B II für den Ehegattenunterhalt maßgebliche Einkommen des M steigt dadurch auf 2738 € (3050-312=2738). Davon stehen F 45% als Bedarf zu Das sind 1232,10 € (2738 x 45%=1232,10). Die Leistungsfähigkeit von M steigt in Stufe 1 gegenüber F auf 1226 € (3050-1510-312=1226).