M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt. F will wissen, wieviel Unterhalt K zusteht.
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Darf das Jugendamt F über diese Rechtsfrage beraten?
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt. F will wissen, wieviel Unterhalt K zusteht.
F möchte wissen, wo der Anspruch auf Kindesunterhalt geregelt ist. Die Regelung steht in den §§
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wo sie im Gesetz nachlesen kann, wie hoch der Mindestbedarf ihres Kindes K ist. Das steht in
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wie hoch der Mindestbedarf ihres Kindes K ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung ist. Das sind
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Als F in dem Beratungsgespräch erfährt, dass K über den Mindestbedarf hinaus ein angemessener Bedarf zusteht, will F wissen, wo das genau steht. Das steht in §
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F möchte wissen, was das Wort Lebenstellung in § 1610 BGB bedeutet. Es bedeutet ...
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wo der angemessene Bedarf eines Kindes betragsmäßig geregelt ist?
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle (siehe unter LINKS) bemisst sich der Bedarf von K, wenn man den Bedarfskontrollbetrag noch nicht berücksichtigt ? Dann bemisst er sich nach Stufe
Die Begegründung werden Sie mit Hilfe des Lerntrainers in den folgenden Aufgaben selbst erarbeiten!
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M? Das bereinigte Nettoeinkommen von M beträgt
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Nach welcher Tabellenstufe würde sich der Unterhalt von K bemessen, wenn M zwei Unterhaltspflichten hätte, wie es die Anmerkung A 1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) annimmt? Nach Stufe
Mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2090 € fällt M in die Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS). Hätte M zwei Unterhaltspflichten, würde sich der Bedarf von K nach Stufe 2 richten.
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F steht nach § 1577 BGB trotz ihres Einkommens Unterhalt zu. M muss also nur dann keinen Unterhalt an F zahlen, wenn ihr Unterhaltsverzicht wirksam ist. Ist der Verzicht auf Ehegattenunterhalt für den Zeitrraum ab der Ehescheidung wirksam? Wo ist das geregelt? Das steht in §
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Wie viele Unterhaltspflichten hat M nach der Scheidung von F zu erfüllen, wenn F auf den Unterhalt durch eine vor dem Notar abgegebene Erklärung verzichtet? M hat
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Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle (siehe unter LINKS) bemisst sich der Bedarf von K? Nach Stufe
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für shttps://www.sozialleistungsrecht.com/lerntrainer/../images/Weiter.gifich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Wie hoch ist der Tabellenbedarf von K ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung? Der Tabellenbedarf beträgt
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Als F in der Beratung die Kindergeldanrechnung erklärt wird, möchte sie wissen, wo diese geregelt ist. Die Kindergeldanrechnung ist in §
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Wie ist das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf von K anzurechnen?
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In welcher Höhe erhält F monatlich für K Kindergeld? Das Kindergeld beträgt monatlich
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In welcher Höhe ist das Kindergeld auf den Bedarf von K anzurechnen? Es ist in Höhe von
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Welchen monatlichen Unterhaltsbedarf hat K unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der monatliche Bedarf von K beträgt ohne Berücksichtigung einer Rundung
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Wie berechnet man die Leistungsfähigkeit von M gegenüber K?
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Wie hoch ist der monatliche Eigenbedarf von M gegenüber K, wenn M 380 € für seine Wohnung bezahlt?
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In welcher Höhe ist M gegenüber K leistungsfähig? In Höhe von
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In welcher Höhe steht K gegenüber M ein Unterhaltsanspruch zu?
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Verbleibt M nach der vorgenommenen Unterhaltsberechnung noch der Bedarfskontrollbetrag? Bitte nicht raten, sondern rechnen!
| Rechenschritte/Rechtsgrundlage | Betrag |
| Alter von K | 0 |
| Mindestbedarf § 1612a Abs. 1 BGB und MindestunterhaltsVO | 437 |
| Anzahl der Unterhaltspflichten von M, da Verzicht wirksam | 1 |
| Bereinigtes Nettoeinkommen DT A3: 2200 x 5% = 110. 2200-110= | 2090 |
| Einkommensstufe nach dem bereinigten Einkommen: | 2 |
| Einkommensstufe nach Heraufstufung wegen Tabellensprungs DT A1: | 3 |
| Angemessener Tabellenbedarf nach Stufe 3 DT: | 481 |
| Angemessener Bedarf nach hälftiger Kindergeldanrechnung | 356 |
| Eigenbedarf von M nach § 1603 BGB und DT A5: | 1370 |
| Leistungsfähigkeit von M ggü K: 2090-1160= | 720 |
| Unterhaltsanspruch nach § 1602 BGB | 356 |
| Bedarfskontrollbetrag in Stufe 3: | 1750 |
| Unterschreitung nach Anmerkung A6: 2090-356=1734 | ja |
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Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle steht K letztlich Unterhalt zu? Nach Stufe
| Rechenschritte/Rechtsgrundlage | Betrag |
| Alter von K | 0 |
| Mindestbedarf § 1612a Abs. 1 BGB und MindestunterhaltsVO | 437 |
| Anzahl der Unterhaltspflichten von M, da Verzicht wirksam | 1 |
| Bereinigtes Nettoeinkommen DT A3: 2200 x 5% = 110. 2200-110= | 2090 |
| Einkommensstufe nach dem bereinigten Einkommen: | 2 |
| Einkommensstufe nach Heraufstufung wegen Tabellensprungs DT A1: | 3 |
| Angemessener Tabellenbedarf nach Stufe 3 DT: | 481 |
| Angemessener Bedarf nach hälftiger Kindergeldanrechnung | 356 |
| Eigenbedarf von M nach § 1603 BGB und DT A5: | 1370 |
| Leistungsfähigkeit von M ggü K: 2090-1160= | 720 |
| Unterhaltsanspruch nach § 1602 BGB | 356 |
| Bedarfskontrollbetrag in Stufe 3: | 1750 |
| Unterschreitung nach Anmerkung A6: 2090-356=1734 | ja |
| Rückstufung wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags nach Stufe | 2 |
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Verbleibt M der Bedarfskontrollbetrag, wenn er K nach Stufe 2 Unterhalt leistet?
Nach Stufe 2 beträgt der Tabellenunterhalt für K 459 €. Davon sind 125 € hälftiges Kindergeld abzuziehen. Es verbleibt für K ein Bedarf von 334 € (459-125=334). Da M leistungsfähig ist (2090-1370=720), hat K Anspruch auf 334 € Unterhalt.
Zahlt M diesen Unterhalt verbleiben ihm von seinem bereinigten Nettoeinkommen noch 1756 € (2090-334=1756). Das ist mehr als der Bedarfskontrollbetrag auf Stufe 2 von 1650 €.
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Wieviel Unterhalt steht K monatlich zu? Das sind
Wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags ist der Bedarf von K nach Stufe 2 zurückzustufen. Nach Stufe 2 beträgt der Tabellenunterhalt für K 459 €. Davon sind 125 € hälftiges Kindergeld abzuziehen. Es verbleibt für K ein Bedarf von 334 € (459-125=334). Da M leistungsfähig ist (2090-1370=720), hat K Anspruch auf 334 € Unterhalt.