M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt. F will wissen, wieviel Unterhalt K zusteht.
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Darf das Jugendamt F über diese Rechtsfrage beraten?
Zwar ist die Rechtsberatung grundsätzlich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur Rechtsanwälten und anderen registrierten Rechtsdienstleistern gestattet. Behörden dürfen in Rechtsangelegenheiten beraten, soweit dies nach den Gesetzen ihre Aufgabe ist. Und das Jugendamt muss nach § 18 SGB 8 über den Kindesunterhalt beraten.
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt. F will wissen, wieviel Unterhalt K zusteht.
F möchte wissen, wo der Anspruch auf Kindesunterhalt geregelt ist. Die Regelung steht in den §§
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wo sie im Gesetz nachlesen kann, wie hoch der Mindestbedarf ihres Kindes K ist. Das steht in
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wie hoch der Mindestbedarf ihres Kindes K ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung ist. Das sind
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Als F in dem Beratungsgespräch erfährt, dass K über den Mindestbedarf hinaus ein angemessener Bedarf zusteht, will F wissen, wo das genau steht. Das steht in §
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F möchte wissen, was das Wort Lebenstellung in § 1610 BGB bedeutet. Es bedeutet ...
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
F möchte wissen, wo der angemessene Bedarf eines Kindes betragsmäßig geregelt ist?
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle (siehe unter LINKS) bemisst sich der Bedarf von K, wenn man den Bedarfskontrollbetrag noch nicht berücksichtigt ? Dann bemisst er sich nach der Düsseldorfer Tabelle nach Einkommensstufe
Die Begegründung werden Sie mit Hilfe des Lerntrainers in den folgenden Aufgaben selbst erarbeiten!
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M? Das bereinigte Nettoeinkommen von M beträgt
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Nach welcher Tabellenstufe würde sich der Unterhalt von K bemessen, wenn M zwei Unterhaltspflichten hätte, wie es die Anmerkung A 1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) annimmt? Nach Stufe
Mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2090 € fällt M in die Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS). Hätte M zwei Unterhaltspflichten, würde sich der Bedarf von K nach Stufe 1 richten.
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F steht nach § 1577 BGB trotz ihres Einkommens Unterhalt zu. M muss also nur dann keinen Unterhalt an F zahlen, wenn ihr Unterhaltsverzicht wirksam ist. Ist der Verzicht auf Ehegattenunterhalt für den Zeitrraum ab der Ehescheidung wirksam? Wo ist das geregelt? Das steht in §
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Wie viele Unterhaltspflichten hat M nach der Scheidung von F zu erfüllen, wenn F auf den Unterhalt durch eine vor dem Notar abgegebene Erklärung verzichtet? M hat
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Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle (siehe unter LINKS) bemisst sich der Bedarf von K, wenn man eine Rückstufung wegen des Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags noch unberücksichtigt lässt? Nach der Düsseldorfer Tabelle in Einkommenstufe
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F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für shttps://www.sozialleistungsrecht.com/lerntrainer/../images/Weiter.gifich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Wie hoch ist der Tabellenbedarf von K ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung? Der Tabellenbedarf beträgt
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Als F in der Beratung die Kindergeldanrechnung erklärt wird, möchte sie wissen, wo diese geregelt ist. Die Kindergeldanrechnung ist in §
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Wie ist das Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf von K anzurechnen?
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In welcher Höhe erhält F monatlich für K Kindergeld? Das Kindergeld beträgt monatlich
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In welcher Höhe ist das Kindergeld auf den Bedarf von K anzurechnen? Es ist anzurechen m Monat in Höhe von
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Welchen monatlichen Unterhaltsbedarf hat K unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der monatliche Bedarf von K beträgt ohne Berücksichtigung einer Rundung
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Wie berechnet man die Leistungsfähigkeit von M gegenüber K?
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Wie hoch ist der monatliche Eigenbedarf von M gegenüber K, wenn M 380 € für seine Wohnung bezahlt? Der Eigenbedarf beträgt
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In welcher Höhe ist M gegenüber K leistungsfähig? In Höhe von
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In welcher Höhe steht K gegenüber M ein Unterhaltsanspruch zu, wenn man eine Rückstufung wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags noch unberücksichtigt lässt?
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Verbleibt M nach der vorgenommenen Unterhaltsberechnung noch der Bedarfskontrollbetrag? Bitte nicht raten, sondern rechnen!
| Rechenschritte/Rechtsgrundlage | Betrag |
| Alter von K | 0 |
| Mindestbedarf § 1612a Abs. 1 BGB und MindestunterhaltsVO | 480 |
| Anzahl der Unterhaltspflichten von M, da Verzicht wirksam | 1 |
| Bereinigtes Nettoeinkommen DT A3: 2200 x 5% = 110. 2200-110= | 2090 |
| Einkommensstufe nach dem bereinigten Einkommen: | 1 |
| Einkommensstufe nach Heraufstufung wegen Tabellensprungs DT A1: | 2 |
| Angemessener Tabellenbedarf nach Stufe 3 DT: | 504 |
| Angemessener Bedarf nach hälftiger Kindergeldanrechnung | 379 |
| Eigenbedarf von M nach § 1603 BGB und DT A5: | 1450 |
| Leistungsfähigkeit von M ggü K: 2090-1160= | 640 |
| Unterhaltsanspruch nach § 1602 BGB | 379 |
| Bedarfskontrollbetrag in Stufe 2: | 1750 |
| Verbleibendes Einkommen für M: 2090-379= | 1711 |
| Unterschreitung des Kontrollbetrags | ja |
| Rückstufung von K nach Anmerkung A6 nach Stufe | 1 |
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Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle steht K letztlich Unterhalt zu? Nach Stufe
| Rechenschritte/Rechtsgrundlage | Betrag |
| Alter von K | 0 |
| Mindestbedarf § 1612a Abs. 1 BGB und MindestunterhaltsVO | 480 |
| Anzahl der Unterhaltspflichten von M, da Verzicht wirksam | 1 |
| Bereinigtes Nettoeinkommen DT A3: 2200 x 5% = 110. 2200-110= | 2090 |
| Einkommensstufe nach dem bereinigten Einkommen: | 1 |
| Einkommensstufe nach Heraufstufung wegen Tabellensprungs DT A1: | 2 |
| Angemessener Tabellenbedarf nach Stufe 3 DT: | 504 |
| Angemessener Bedarf nach hälftiger Kindergeldanrechnung | 379 |
| Eigenbedarf von M nach § 1603 BGB und DT A5: | 1450 |
| Leistungsfähigkeit von M ggü K: 2090-1160= | 640 |
| Unterhaltsanspruch nach § 1602 BGB | 379 |
| Bedarfskontrollbetrag in Stufe 2: | 1750 |
| Verbleibendes Einkommen für M: 2090-379= | 1711 |
| Unterschreitung des Kontrollbetrags | ja |
| Rückstufung von K nach Anmerkung A6 nach Stufe | 1 |
M und F sind verheiratet, haben sich aber getrennt. M verdient monatlich 2.200 € netto.
F verdient deutlich mehr und betreut zugleich allein das neugeborene Kind K. F möchte für sich keinen Unterhalt, wohl aber für K. F geht zum Jugendamt in die Unterhaltsbeistandsstelle und verlangt Beratung über den K zustehenden Kindesunterhalt.
Verbleibt M der Bedarfskontrollbetrag, wenn er K nach Stufe 1 Unterhalt leistet?
Nach Stufe 1 beträgt der Tabellenunterhalt für K 480 €. Davon sind 125 € hälftiges Kindergeld abzuziehen. Es verbleibt für K ein Bedarf von 355 € (480-125=355). Da M leistungsfähig ist (2090-1450=640), hat K Anspruch auf 355 € Unterhalt.
Zahlt M diesen Unterhalt verbleiben ihm von seinem bereinigten Nettoeinkommen noch 1735 € (2090-355=1735). Das ist mehr als der Bedarfskontrollbetrag auf Stufe 1 von 1450 €.