Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Den Sachverhalt können Sie mit einem Klick auf die Glühbirne ein- und ausblenden.
F und M wollen von der Partnerschaftskonfliktberatungsstelle des Jugendamts wissen, welcher Unterhalt F und ihren Kindern nach der Scheidung zusteht. In welchem Umfang dürfen Sie F und M gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz und § 18 SGB 8 beraten?
Die Rechtsberatung ist grundsätzlich nur zugelassenen Rechtsanwälten und den im Rechtsdienstleistungsgesetz genannten Personen gestattet. Behörden sind zur Rechtsberatung nach § 8 Rechtsdienstleistungsgesetz befugt, soweit die Beratung im Rahmen ihrer Aufgaben erfolgt. Nach § 18 SGB VIII berät das Jugendamt über den Kindesunterhalt und über den Unterhaltsanspruch der Mütter nichtehelicher Kinder, nicht aber über Fragen des Ehegattenunterhalts. Soweit sich allerdings der Ehegattenunterhalt auf die Berechnung des Kindesunterhalts auswirkt, muss das Jugendamt zur Sicherstellung einer umfassenden Begründung der Beratung auch über die insoweit relevanten Aspekte des Ehegattenunterhalts beraten.
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen. M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann. Welcher Unterhaltsanspruch geht vor? |
![]() | Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen. M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann. Muss nur M an die Kinder Unterhalt in Bar zahlen oder muss sich auch F an den Zahlungen beteiligen? |
Nach § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB erfüllt F ihre Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung der Kinder, sodass M für den Barunterhalt seiner beiden Kinder allein aufkommen muss.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welche Vorschriften kommen für die Kinder als Anspruchsgrundlage für einen Anspruch auf Unterhalt in Betracht? Das sind die §§
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Den Kindern steht nach § 1601 ff. BGB gegen M ein Anspruch auf Kindesunterhalt zu, wenn sie mit ihm in gerader Linie verwandt sind. Welche Vorschrift definiert den Begriff der Verwandtschaft in gerader Linie? Das ist §
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Den Kindern steht nach § 1601 ff. BGB BGB gegen M ein Anspruch auf Kindesunterhalt zu, wenn sie mit ihm in gerader Linie verwandt sind. Nach § 1589 BGB sind Personen miteinander verwandt, die voneinander abstammen. Die Kinder stammen von ihrem Vater und ihrer Mutter unmittelbar ab. Welche Vorschrift definiert den Begriff des Vaters? Das definiert §
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Nach welchen Vorschriften bestimmt sich die Höhe des Mindestbedarfs der Kinder?
Die Mindestunterhaltsverordnung bestimmt die Höhe des Mindestbedarfs in Form eines in Euro angegebenen Betrags. Die Beträge hängen von der Altersgruppe des Kindes ab. Die Altersgruppen werden in § 1612a Absatz 1 BGB festgelegt.
Die Düsseldorfer Tabelle findet insoweit keine Anwendung, weil der Mindestbedarf gesetzlich bestimmt ist und diese Regelung Vorrang hat.Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der monatliche gesetzliche Mindestbedarf von K1 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung?
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der 6-jährige K1 in die Alterstufe 2, weil er das sechste Lebensjahr bereits vollendet hat. Nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung (sieh im MENU unter LINKS) beträgt sein Mindestbedarf daher 502 €. Üben Sie bitte jetzt eine fortlaufende Unterhaltsberechnung, damit Sie nicht bei jedem Rechenschritt wieder ganz von vorne beginnen müssen. Dafür müssen Sie in der Klausur eine Tabelle anlegen. Dafür können Sie sich an dem folgenden Muster orientieren, das sie während der folgenden Aufgaben nach und nach ausfüllen müssen! Sie können sich das Muster jetzt ausdrucken, in ein Textprogramm kopieren oder es abschreiben, um es nach und nach Schritt für Schritt auszufüllen:
| Rechenschritt | Rechtsgrundlage | F | K1 | K2 |
| Alter in Jahren | 6 | 2 | ||
| Kindesunterhalt | §§ 1601, 1589, 1602, 1603 BGB | (+) | (+) | (+) |
| Rang | § 1582 und § 1609 BGB | 2 | 1 | 1 |
| Mindestbestbedarf | DT B IV b / MindestunterhaltsVO | 551 | ||
| Bereinigtes Nettoeinkommen M | ||||
| Einstufung in Stufe | ||||
| Kindergeldanrechnung | ||||
| Eigenbedarf M ggü K1 und K2 | ||||
| Leistungsfähigkeit M ggü K1 und K2 | ||||
| Anspruch auf Kindesunterhalt | ||||
| Ehegattenunterhalt | § 1570 BGB | |||
| Anrechenbares Einkommen von M | ||||
| Bedarf von F ggü M | ||||
| Eigenbedarf M ggü F | ||||
| Leistungsfähigkeit M ggü F | ||||
| Unterhaltsansprüche |
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestbedarf von K2 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung?
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der 2-jährige K2 in die Alterstufe 1. Nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) beträgt sein monatlicher Mindestbedarf ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung 480 €.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welche Vorschrift aus dem BGB regelt den angemessenen Bedarf von K1 und K2? Das regelt §
Nach § 1610 BGB ist für die Höhe des angemessenen Bedarfs die Lebensstellung des Kindes maßgebend. Der Lebensstandard eines Kindes hängt in der Regel vom Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen ab. Und dieser hängt von seinem bereinigten Nettoeinkommen ab. Deshalb wird in der Düsseldorfer Tabelle der Bedarf eines Kindes in Abhängigkeit vom bereinigten Nettoeinkommen seines Unterhaltspflichtigen geregelt.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Nach § 1610 BGB ist für die Höhe des angemessenen Bedarfs die Lebensstellung des Kindes maßgebend. Der Lebensstandard eines Kindes hängt in der Regel vom Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen ab. Und dieser hängt von seinem bereinigten Nettoeinkommen ab. Deshalb wird in der Düsseldorfer Tabelle der Bedarf eines Kindes in Abhängigkeit vom bereinigten Nettoeinkommen seines Unterhaltspflichtigen geregelt. Um das bereinigte Nettoeinkommen von M auszurechnen, müssen die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen werden und andererseits muss bei der Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens auch das anteilige Weihnachtsgeld erhöht werden? Welche Reihenfolge ist richtig?
Das Weihnachtsgeld ist ein Lohnbestandteil. Es gehört zum Arbeitseinkommen.
Deshalb muss man das monatliche Nettoeinkommen erst um das anteilige Weihnachtsgeld erhöhen.
Durch die Erhöhung des Nettoeinkommens vergrößert sich auch der Abzug der berufsbedingten Aufwendungen, weil diese pauschal 5% des Nettoeinkommens betragen.
Und deswegen ist die Reihenfolge der Rechenoperationen auch nicht egal.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von M unter Berücksichtigung seines Weihnachtsgeldes? Das beträgt
Es ist nicht jeden Monat Weihnachten, sondern nur in einem von 12 Monaten. Die Einmalzahlung muss deshalb auf 12 Monate verteilt werden. 2400 € / 12 Monate = 200 €.
Die Einmalzahlung erhöht das monatliche Nettoeinkommen von 2600 € um weitere 200 € auf 2800 €.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M? Das beträgt
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Nach welcher Tabellenstufe würde sich der angemessene Bedarf der beiden Kinder nach dem bereinigten Nettoeinkommen von M bestimmen, wenn M zwei Unterhaltspflichten hätte und keine Rückstufung vorzunehmen wäre?
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F will beraten werden, welcher Unterhalt ihr gegen M nach der Scheidung einmal zustehen wird. Welche Vorschrift bildet für F die Anspruchsgrundlage für ihren Unterhalt wegen Kinderbetreuung? Das regelt das BGB in §
F ist zwar derzeit noch nicht von M geschieden. Derzeit richtet sich ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB.
Aber sie will über den ihr nach der Scheidung zustehenden Unterhalt informiert werden. Insoweit gelten die § 1569 ff. BGB. Nach § 1570 BGB hat F gegen M Anspruch auf den vollen Scheidungsunterhalt, wenn sie geschieden sein wird und F die gemeinsamen Kinder betreut, da K2 noch keine drei Jahre alt ist.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
In welchem Umfang wird F nach der Scheidung gegen M Anspruch auf Scheidungsunterhalt haben?
F hat nach § 1570 BGB Anspruch auf den vollen Unterhalt, weil das jüngste gemeinsame Kind K2 noch keine drei Jahre alt ist und sie deshalb nach § 24 SGB 8 noch keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat und ihr gemäß § 1574 BGB deshalb noch keine Teilzeiterwerbstätigkeit zumutbar ist.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F hat gegen M Anspruch auf Scheidungsunterhalt und K1 und K2 haben Anspruch auf Kindesunterhalt. Nach welcher Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle richtet sich der Bedarf der beiden Kinder, sofern man eventuelle Rückstufungen wegen Mangelfalls oder wegen Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags noch nicht berücksichtigt?
Da der Lebensstandard eines Kindes nicht nur vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch von der Anzahl der von ihm zu unterhaltenden Familienmitglieder abhängt, sieht die Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) in Anmerkung 1 Absatz 2 Satz 1 eine Herabstufung der Kinder um eine Stufe vor, wenn der Unterhaltspflichtige eine Unterhaltspflicht mehr hat, als die von der Düsseldorfer Tabelle angenommenen zwei Unterhaltspflichten hat. Da M drei Unterhaltspflichten hat, senkt sich der Unterhaltsbedarf der Kinder von Stufe 3 nach Stufe 2 ab.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welcher Paragraf aus dem Bundeskindergeldgesetz regelt die Höhe des Kindergeldes? Das regelt §
Das regelt § 6 Bundeskindergeldgesetz.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist das Kindergeld, das F jeweils für die beiden Kinder bekommt? Das beträgt jeweils
Nach § 6 Bundeskindergeldgesetz beträgt das Kindergeld je Kind 250 €.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welcher Paragraph des BGB regelt die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf des Kindes? Das steht im BGB in §
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der monatliche Unterhaltsbedarf von K1 nach Einkommensstufe 2 unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung?
Das Kindergeld beträgt je Kind 250 €. Nach § 1612b BGB ist bei minderjährigen Kindern, die noch von einem Elternteil betreut werden, das Kindergeld hälftig auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, also in Höhe von 125 €. Der Bedarf von K1 sinkt dadurch von 579 um 125 € auf 454 € (579-125=454).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der monatliche Unterhaltsbedarf von K2 unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Der Bedarf von K2 beträgt in Einkommensstufe 2 genau 504 €. Nach § 1612b BGB ist bei minderjährigen Kindern, die noch von einem Elternteil betreut werden, das Kindergeld hälftig auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, also in Höhe von 125 €. Dadurch sinkt der Bedarf von K2 auf 379 € (504-125=379).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welche Vorschrift im BGB regelt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen Kindern? Das regelt im BGB §
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern? Der beträgt
Nach Anmerkung A 5 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) steht M als Erwerbstätigem gegenüber seinen minderjährigen Kindern ein Eigenbedarf von 1450 € zu.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern in Einkommensstufe 2? Die beträgt
Nach Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) steht M als Erwerbstätigem gegenüber seinen minderjährigen Kindern ein Eigenbedarf von 1450 € zu.
Zieht man diesen vom bereinigten Nettoeinkommen in Höhe von 2660 € ab, verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 1210 €.
2660 € bereinigtes Nettoeinkommen
-1450 € Eigenbedarf
1210 € Leistungsfähigkeit gegenüber den beiden Kindern
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Ist M seinen beiden Kindern gegenüber voll leistungsfähig, um den Unterhalt nach Einkommensstufe 2 zu zahlen? (Bitte nicht raten, sondern rechnen!)
Die Kinder haben in Einkommensstufe 2 Bedarfe von 454 € und 379 €, zusammen also 833 € (454+379=833). M hat eine Leistungsfähigkeit von 1210 € (2660-1450=1210). Er kann also den Unterhaltsbedarf der beiden Kinder sicherstellen.
Ob er auch den Unterhaltsbedarf seiner Ehefrau decken kann, ist für seine Leistungsfähigkeit gegenüber den beiden Kindern unerheblich, weil diese im Rang nach § 1609 BGB Nummer 1 gegenüber dem ihrer Mutter nach Nummer 2 vorgehen.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wann liegt ein sogenannter Mangelfall vor? In welcher Anmerkung der Düsseldorfer Tabelle ist das geregelt? In Anmerkung
Anmerkung A 1 Absatz 3 Satz 3 der Düsseldorfer Tabelle regelt das.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wann muss eine Rückstufung der beiden Kinder wegen Mangelfalls erfolgen?
Nach Anmerkung A 1 Absatz 3 Satz 3 der Düsseldorfer Tabelle ist der Tabellenbedarf minderjähriger Kinder zurückzustufen, wenn der Unterhaltspflichtige neben dem Bedarf der minderjährigen Kinder nicht zugleich den Mindestbedarf aller nachrangigen Unterhaltsberechtigten decken kann. Nachrangig ist nach § 1609 Nummer 2 BGB F unterhaltsberechtigt. Wenn ihr Mindestbedarf nicht von M gedeckt werden kann, sind die beiden Kinder von Einkommensstufe 2 nach Einkommensstufe 1 zurückzustufen.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wie hoch ist der Mindestbedarf von F? Der beträgt
Nach Anmerkung B IV b der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestbedarf eines geschiedenen Ehegatten 1200 €, wenn dieser nicht erwerbstätig ist.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Welchen Eigenbedarf hat M gegenüber F? Der beträgt
Nach Anmerkung B III a der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Eigenbedarf eines erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber dem unterhaltberechtigten Ehegatten 1600 €.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
In welcher Höhe ist M gegenüber F leistungsfähig, wenn M seinen Kindern gleichzeitig Unterhalt nach Einkommenstufe 2 gewähren muss? Seine Leistungsfähigkeit gegenüber F beträgt dann
Das bereinigte Nettoeinkommen von M beträgt 2660 €. Die Leistungsfähigkeit von M errechnet sich nach nach § 1603 BGB, indem man von seinem bereinigten Nettoeinkommen seinen Eigenbedarf gegenüber F und die Zahlungen an die beiden Kinder abzieht.
Wenn M 1600 € Eigenbedarf zustehen und er an K1 454 € und an an K2 379 € bezahlt, bleiben ihm für F noch 227 € (2660-1600-454-379=227).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Muss der Bedarf der beiden Kinder wegen Mangelfalls von Stufe 2 nach Stufe 1 herabgestuft werden?
Nach Anmerkung A 1 Absatz 3 Satz 3 der Düsseldorfer Tabelle ist der Tabellenbedarf minderjähriger Kinder zurückzustufen, wenn der Unterhaltspflichtige neben dem Bedarf der minderjährigen Kinder nicht zugleich den Mindestbedarf aller nachrangigen Unterhaltsberechtigten decken kann. Nachrangig ist nach § 1609 Nummer 2 BGB F unterhaltsberechtigt. Wenn ihr Mindestbedarf nicht von M gedeckt werden kann, sind die beiden Kinder von Einkommensstufe 2 nach Einkommensstufe 1 zurückzustufen.
Nach Anmerkung B IV b der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestbedarf eines geschiedenen Ehegatten 1200 €, wenn dieser nicht erwerbstätig ist.
Nach Anmerkung B III a der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Eigenbedarf eines erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber dem unterhaltberechtigten Ehegatten 1600 €.
Das bereinigte Nettoeinkommen von M beträgt 2660 €. Die Leistungsfähigkeit von M errechnet sich nach nach § 1603 BGB, indem man von seinem bereinigten Nettoeinkommen seinen Eigenbedarf gegenüber F und die Zahlungen an die beiden Kinder abzieht.
Wenn M 1600 € Eigenbedarf zustehen und er an K1 454 € und an an K2 379 € bezahlt, bleiben ihm für F noch 227 € (2660-1600-454-379=227).
Das reicht nicht, um den Mindestbedarf von F zu decken. Daher ist der Bedarf der beiden Kinder von Stufe 2 auf Stufe 1 herabzustufen.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wieviel Unterhalt steht K1 zu? Das sind
K1 hat nach Einkommensstufe 1 einen Mindestbedarf von 551 €. Davon ist das Kindergeld zur Häfte abzuziehen. Dadurch verringert sich der Bedarf auf 426 € (551-125=426).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Wieviel Unterhalt steht K2 zu? Das sind
K2 hat nach Einkommensstufe 1 einen Mindestbedarf von 480 €. Davon ist das Kindergeld zur Häfte abzuziehen. Dadurch verringert sich der Bedarf auf 355 € (480-125=355).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Muss der Bedarf der Kinder zurückgestuft werden, weil M nach Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr verbleibt?
Verbleibt der Bedarfskontrollbetrag dem Unterhaltspflichtigen nicht, erfolgt nach Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) eine Rückstufung der unterhaltsberechtigten Kinder. Da diese aber nicht unter den Mindestbedarf zurückgestuft werden dürfen, kommt es auf eine Prüfung des Bedarfskontrollbetrages nicht an, wenn die Kinder -wie im vorliegenden Fall- lediglich den Mindestbedarf erhalten sollen. Außerdem verbleibt in Stufe 1 der Bedarfskontrollbetrag immer, weil er auf Stufe 1 dem Eigenbedarf entspricht.
Eine andere Frage ist, ob M überhaupt Ehegattenunterhalt an F entrichten muss oder ob er dazu gar nicht leistungsfähig ist. Dazu kommen wir später.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
Kommt es für die Höhe des Kindesunterhalts darauf an, in welcher Höhe F Ehegattenunterhalt zusteht?
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M gehen zum Rechtsanwalt. Sie wollen wissen, welcher Unterhalt F nach der Scheidung zusteht. Wie hoch ist das für den Scheidungsunterhalt anrechenbare Einkommen von M nach Anmerkung B II der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS)? Das sind
Nach B II der Düsseldorfer Tabelle verringert sich das anzurechnende bereinigte Nettoeinkommen um den an die beiden Kinder zu zahlenden Kindesunterhalt auf 1879 € (2660-426-355=1879).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M wollen vom Rechtsanwalt wissen, welcher Unterhalt F und ihren Kindern nach der Scheidung zusteht. Wie hoch ist der angemessene monatliche Bedarf von F gegenüber M nach erfolgter Ehescheidung nach den Anmerkungen B II und BI1a der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS)? (Der Betrag ist noch nicht auf ganze Euros aufzurunden, weil die Unterhaltsberechnung für F noch nicht abgeschlossen ist.) Das sind
Nach B II der Düsseldorfer Tabelle verringert sich das anzurechnende bereinigte Nettoeinkommen um den an die beiden Kinder zu zahlenden Kindesunterhalt auf 1879 € (2660-426-355=1879).
2660 € bereinigtes Nettoeinkommen von M
-426 € Unterhalt an K1
-355 € Unterhalt an K2
1879 € anrechenbares Erwerbseinkommen von M
Von diesen 1879 € stehen F nach Anmerkung B I 1 a der Düsseldorfer Tabelle 45% zu. Das sind 845,55 € (1879*45%=845,55).
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M wollen vom Rechtsanwalt wissen, welcher Unterhalt F und ihren Kindern nach der Scheidung zusteht. Wie hoch ist der monatliche Bedarf von F gegenüber M nach erfolgter Ehescheidung? Das sind
F hat nach Anmerkung B I 1 a der Düsseldorfer Tabelle einen angemessenen Bedarf von 845,55 € (1879*45%=845,55) und ihr steht nach nach B IV b ein Mindestbedarf von 1200 € zu.
Maßgeblich für den Bedarf ist immer der höhere der beiden Bedarfe. Das ist in diesem Fall der Mindestbedarf.
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M wollen vom Rechtsanwalt wissen, wo denn im BGB geregelt sei, dass M nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit gegenüber seiner geschiedenen Frau zum Unterhalt verpflichtet sei? Das steht im BGB in §
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M wollen vom Rechtsanwalt wissen, welcher Unterhalt F und ihren Kindern nach der Scheidung zusteht. Wie berechnet sich die Leistungsfähigkeit von M gegenüber F?
Frau F und Herr M wollen sich scheiden lassen. Sie haben zwei Kinder, den 6-jährigen K1 und den 2-jährigen K2. Die Kinder sollen zu F. F und M wollen sich gütlich über den Unterhalt einigen. F bekommt nur das Kindergeld für die Kinder. Sonst hat F kein Einkommen.
M verdient netto im Monat 2600 € und er erhält Weihnachtsgeld in Höhe von netto 2400 €. M hat erhebliche Fahrtkosten, die er aber nicht im einzelnen belegen kann.
F und M wollen vom Rechtsanwalt wissen, welcher Unterhalt F und ihren Kindern nach der Scheidung zusteht. In welcher Höhe ist M gegenüber F leistungsfähig? In Höhe von
Der Eigenbedarf von M gegenüber F beträgt nach B III a der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) 1600 €. Die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seiner Frau F errechnet sich nach § 1581 BGB, indem man von seinem bereinigten Nettoeinkommen seinen Eigenbedarf und den Unterhalt an seine beiden Kinder abzieht. Sie beträgt somit 279 € (2660-1600-426-355=279).