1. Zu wenig Geld für die Ex-Frauen (31 Fragen)

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welcher Paragraf aus dem BGB kommt für F als Anspruchsgrundlage in Betracht? Das steht in §

BGB.
Lösung: 1570 1573 §_1570 §_1573 §_1570_BGB §_1573_BGB
Begründung: Da F von M geschieden ist und als Unterhaltsgrund nur die Betreuung der drei gemeinsamen Kinder in Betracht kommt, bleibt nur § 1570 BGB als Anspruchsgrundlage, sofern man nicht § 1573 Absatz 2 BGB als eigenständige Anspruchsgrundlage verstehen muss.

2. Anspruch für F

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Hätte F gegen M einen Anspruch auf Unterhalt, wenn M leistungsfähig wäre?


A. Ja.
B. Nein.
Begründung: Zwar hat F keinen Anspruch mehr auf den vollen Unterhalt nach § 1570 BGB, weil das jüngste gemeinsame Kind bereits deutlich älter als drei Jahre alt ist. Denn nach § 1574 BGB ist ihr eine Erwerbstätigkeit neben der Kindererziehung zumutbar. Da K3 erst sechs Jahre alt ist, muss F aber noch nicht in Vollzeit erwerbstätig sein. Daher steht ihr nach § 1573 BGB noch Aufstockungsunterhalt zu.

3. Anspruchsgrundlage für L

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welche Vorschrift kommt für L als Anspruchsgrundlage für Betreuungsunterhalt in Betracht? Das steht in §

BGB.
Lösung: 1615l §_1615l §1615l §_1615l_BGB §1615l §_1615_l
Begründung: Als Mutter eines nichtehelichen Kindes könnte L nach § 1615l BGB gegen M ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zustehen.

4. Anspruch für L

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Steht L gegen M dem Grunde nach ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für sich selbst zu ?


A. Ja.
B. Nein.
Begründung:

Als Mutter eines nichtehelichen Kindes steht L nach § 1615l Absatz 2 Satz 3 BGB gegen M ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, weil M durch die Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB Vater von K4 geworden ist, F den K4 betreut und dieser noch keine 3 Jahre alt ist.



5. Anspruchsgrundlage für die Kinder

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welche Vorschriften kommen für die Kinder als Anspruchsgrundlage in Betracht? Die §§

ff. BGB.
Lösung: 1601
Begründung:

Die Kinder könnten einen Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB haben, weil sie mit M nach § 1589 BGB und § 1592 BGB in gerader Linie verwandt sind. Das gilt auch für K4, da M für ihn die Vaterschaft anerkannt hat.



6. Anspruchsvoraussetzungen

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Erfüllen alle Kinder die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1601 BGB?


A. Nein.
B. Nur K1, K2 und K3.
C. Ja.
Begründung:

Auch K4 ist mit M nach § 1589 BGB in gerader Linie verwandt, weil M nach § 1592 Nummer 2 BGB durch Vaterschaftsanerkennung gemäß den §§ § 1594 und § 1595 BGB sein gesetzlicher Vater wurde.



7. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs der vier Kinder hängt von der Bedürftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. In welchen beiden Vorschriften aus dem BGB ist dies geregelt ?


Lösung: §_1602 1602 §_1602_BGB §1602 §1602_BGB&1603 §_1603 §_1603_BGB §1603 §1603_BGB
Begründung: Nach § 1602 BGB kann jeder Unterhaltsberechtigte nur im Rahmen seiner Bedürftigkeit Unterhalt verlangen. Und nach § 1603 BGB muss jeder Unterhaltsverpflichtete nur im Rahmen seiner Leistungsfähikeit Unterhaltsleistungen erbringen.

8. Mindestbedarf für K1 und K2

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welchen Mindestbedarf haben K1 und K2 jeweils nach § 1612a BGB in Euro ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung?


Lösung: 502
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fallen der 10-jährige K1 und der 8-jährige K2 beide in die Altersgruppe 2. Nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Mindestbedarf für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren 502 €.



9. Mindestbedarf für K3

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welchen Mindestbedarf hat K3 nach § 1612a Absatz 1 BGB ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung?


Lösung: 502
Begründung:

Der 6-jährige K3 hat das fünfte Lebensjahr bereits vollendet und ist damit ebenfalls in Alterstufe 2 von § 1612a Absatz 1 BGB.



10. Mindestbedarf für K4

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welchen Mindestbedarf hat K4 nach § 1612a Absatz 1 BGB ohne Berücksichtigung einer Kindergeldanrechnung?


Lösung: 437
Begründung:

Nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Mindestbedarf § 1612a Absatz 1 BGB beträgt der Mindestbedarf für ein Kind von unter 6 Jahren 437 €.



11. Alleinunterhalter?

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Muss M für den Barunterhalt von K1, K2 und K3 allein aufkommen oder muss F sich daran beteiligen?


A. F muss sich am Barunterhalt unter Berücksichtigung ihrer Einkommensverhältnisse angemessen beteiligen.
B. M muss den Barunterhalt für die Kinder ganz alleine bezahlen.
Begründung: Nach § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB erfüllt F ihre Unterhaltsverpflichtung bereits durch die Betreuung der Kinder. M muss deshalb für deren Barunterhalt allein aufkommen. Die Erwerbstätigkeit von F ändert daran nichts.

12. Rangfolge

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie ist die Rangfolge der Ansprüche?


A. Die Ansprüche von K1 und K2 und K3 gehen denen von K4 vor,
B. Die Ansprüche aller vier Kinder sind gleichrangig.
C. Die Ansprüche von F und L gehen denen der vier Kinder vor.
D. Die Ansprüche der vier Kinder gehen denen von F und L vor.
E. Der Anspruch von F hat Vorrang vor dem Anspruch von L.
F. Die Ansprüche von F und L sind gleichrangig.
Begründung: § 1609 BGB regelt die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Alle vier Kinder sind minderjährig und deshalb im ersten Rang. F und L steht beiden Betreungsunterhalt zu und sie sind deshalb nach den §§ § 1582 und § 1609 Nummer 2 BGB beide im zweiten Rang. Ihre Ansprüche sind deshalb untereinander gleichrangig und denen der Kinder nachrangig.

13. Angemessener Bedarf

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Welche Vorschrift im BGB regelt die Höhe des angemessenen Kindesunterhalts? Das steht in §

BGB.
Lösung: 1610
Begründung: Nach § 1610 BGB hängt die Höhe des angemessenen Bedarfes von der Lebensstellung des Kindes ab, also von seinem Lebensstandard.

14. Bereinigtes Nettoeinkommen von M

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Die Höhe des angemessenen Kindesunterhalts hängt nach § 1610 BGB vom Lebensstandard der Kinder ab. Dieser ist wiederum vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig. Die Düsseldorfer Tabelle macht den Bedarf der Kinder deshalb vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig. Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M? Das beträgt

€.
Lösung: 2850
Begründung:

Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) regelt die Bereinigung des Einkommens. Danach sind 5% des Nettoeinkommens pauschal abzuziehen. Das sind 150 € (3.000x5%=150). Dadurch verringert sich das Einkommen auf 2.850 € (3.000-150=2.850). Pauschal dürfen allerdings höchstens 150 € abgezogen werden. Diese Pauschale stellt einen Mindestbetrag für den Abzug berufsbedingter Aufwendungen dar. Sie kommt daher auch dann zur Anwendung, wenn die tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen geringer sind. Überdies sind auch nur die Fahrtkosten von M bekannt, aber nicht seine sonstigen berufsbedingten Aufwendungen. Daher betragen die berufsbedingten Aufwendungen 150 € und nicht nur die 100 € Fahrkosten.



15. Stufe?

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Nach welcher Tabellenstufe richtet sich der Bedarf der vier Kinder?


A. Stufe 0
B. Stufe 1
C. Stufe 2
D. Stufe 3
E. Stufe 4
F. Stufe 5
Begründung: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen des M von 2.850 € wären die Kinder in Stufe 4 einzustufen, wenn M zwei Unterhaltspflichten zu erfüllen hätte. Denn die Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) ist gemäß Anmerkung 1 Absatz 1 auf zwei Unterhaltspflichten ausgelegt. M hat aber sechs Unterhaltspflichten. Da er vier Unterhaltspflichten mehr hat, ist der Bedarf der Kinder nach Anmerkung 1 Absatz 2 Satz 1 um vier Einkommenstufen wegen Tabellensprungs zurückzustufen. Die Kinder können deshalb nur den Mindestbedarf beanspruchen, also Stufe 1.

16. Kindergeld

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist das Kindergeld monatlich für K1, K2 und K3 je Kind?


Lösung: 250
Begründung:

Nach § 6 BKGG beträgt das Kindergeld jeweils 250 €.



17. Kindergeld für K4

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist das Kindergeld, das L monatlich für K4 bekommt? Das beträgt

€.
Lösung: 250
Begründung:

K4 ist zwar das vierte Kind von M. Aber M ist laut dem Sachverhalt nicht der Kindergeldberechtigte. Das ist L. Und für sie ist K4 ihr erstes Kind. Und nach § 6 BKGG beträgt das Kindergeld je Kind jeweils 250 €.



18. Bedarf von K1 und K2

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist jeweils der monatliche Bedarf von K1, K2 und K3 unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung und ohne die erst am Ende der Berechnung vorzunehmende Rundung auf volle Euro? Der beträgt

€.
Lösung: 377
Begründung: Nach § 1612b BGB ist das Kindergeld auf den Bedarf minderjähriger Kinder hälftig anzurechnen. Der Bedarf der beiden Kinder verringert sich damit von jeweils 502 € auf 377 € (502-125=377).

19. Bedarf von K4

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der monatliche Bedarf von K4 unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung und ohne die am Ende der Berechnung vorzunehmende Rundung auf volle Euro?


Lösung: 312
Begründung:

Nach § 1612b BGB ist das Kindergeld auf den Bedarf minderjähriger Kinder hälftig anzurechnen. Der Bedarf von K4 verringert sich damit von 437 € auf 312 € (437-125=312).



20. Eigenbedarf

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern?


Lösung: 1370
Begründung: Nach Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle (siehe unter LINKS) beträgt der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern 1370 €.

21. Leistungsfähigkeit

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber allen seinen vier Kindern zusammen? Die beträgt

€.
Lösung: 1480
Begründung: Nach § 1603 BGB errechnet sich die Leistungsfähigkeit gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern, indem man vom bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen seinen Eigenbedarf abzieht. Dieser beträgt für einen Erwerbstätigen nach Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle gegenüber minderjährigen Kindern 1370 €. Das ergibt eine Leistungsfähigkeit von 1480 € (2850 -1370=1480).

22. Leistungsfähigkeit gegenüber den Kindern

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Ist M gegenüber seinen Kindern leistungsfähig?


A. Ja.
B. Nein.
C. Teilweise.
Begründung:
Kindesunterhalt K1 K2 K3 K4
Alter 10 8 6 0
Anspruchsgrundlage gegen M nach BGB § 1601 1601 1601 1601
Mindestbedarf (MindesunterhaltsVO) 502 502 502 437
Kindergeld nach § 6 BKGG 250 250 250 250
Kindergeldanrechnung nach §1612b BGB -125 -125 -125 -125
Mindestbedarf nach Kindergeldanrechnung 377 377 377 312
Rang des Anspruchs nach § 1609 BGB Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1
Bereinigtes Nettoeinkommen von M DT A3 3000-150=2850
Einstufung der Kinder Tabellensprung von Stufe 4 nach Stufe 1 (6 U-Pfl.)
Eigenbedarf von M nach DT A5 in € da Kinder mj. und M erwerbstätig 1370 €
Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern (+) 2850 -1370=1480 / Bedarf = 1443
Anspruch der Kinder § 1612a Abs. 2  377 377 377 312


23. Mindestbedarf von F

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der von M zu deckende Mindestbedarf von F?


Lösung: 230
Begründung:

Zwar hat F nach Anmerkung B IV a der Düsseldorfer Tabelle einen Mindestbedarf von 1370 €.

Aber dieser ist durch ihr darauf nach § 1573 BGB anzurechnendes bereinigtes Nettoeinkommen von 1140 € (1200-60=1140) bereits bis auf 230 € gedeckt (1370-1140=230).



24. Das für den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten maßgebliche Einkommen von M

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist das für den angemessenen Bedarf von F maßgebliche Einkommen von M? Das beträgt

€.
Lösung: 1407
Begründung:

Für die Berechnung des Scheidungsunterhalts gilt Abschnitt B der Düsseldorfer Tabelle. Anmerkung B II regelt, wie sich Kinder auf die Berechnung des Ehegattenunterhalts auswirken. Das anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen verringert sich danach um den Betrag, den der Unterhaltspflichtige an seine vorrangig berechtigten Kinder als Unterhalt zahlen muss.

M muss an seine 4 Kinder 1443 € bezahlen (377+377+377+312=1443). Dadurch verringert sich sein bereinigtes Nettoeinkommen um 1443 € auf ein für den Ehegattenunterhalt anrechenbares Einkommen von 1407 € (2850-1443=1407).



25. Angemessener Bedarf von F

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der angemessene Bedarf von F? Der beträgt

€.
Lösung: 120,15
Begründung:
Kindesunterhalt K1 K2 K3 K4
Alter 10 8 6 0
Anspruchsgrundlage gegen M nach BGB § 1601 1601 1601 1601
Mindestbedarf (MindesunterhaltsVO) 502 502 502 437
Kindergeld nach § 6 BKGG 250 250 250 250
Kindergeldanrechnung nach §1612b BGB -125 -125 -125 -125
Mindestbedarf nach Kindergeldanrechnung 377 377 377 312
Rang des Anspruchs nach § 1609 BGB Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1
Bereinigtes Nettoeinkommen von M DT A3 3000-150=2850
Einstufung der Kinder Tabellensprung von Stufe 4 nach Stufe 1 (6 U-Pfl.)
Eigenbedarf von M nach DT A5 in € da K´s mj. und M erwerbstätig 1370
Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern (+) LF: 2850 -1370=1480 / Bedarfe = 1443
Anspruch der Kinder § 1612a Abs. 2  377 377 377 312
 
Unterhalt für F und L F L
Anspruchsgrundlagen §§ 1570, 1573 § 1615l BGB
Rang § 1609 BGB Nr. 2 Nr. 2
bereinigtes Nettoeinkommen 1200-60=1140 0
Mindestbedarf Regelung DT B IV a DT D II
Mindestbedarf Betrag 1370-1140=230  
Anrechenbares Einkommen von M DT B II 2850-1443=1407  
Differenzmethode DT B I 1 b 1407-1140=267  
Angemessener Bedarf von F 267x45%=120,15  

 

 



26. Bedarf von F

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der Bedarf von F?


Lösung: 230
Begründung:

F steht der angemessene Bedarf zu, mindestens aber der Mindestbedarf.

Der angemessene Bedarf von F beträgt 120,15 € (siehe die vorherige Aufgabe).

Der von M zu deckende Mindestbedarf beträgt 230 €. Zwar hat F nach Anmerkung B IV a der Düsseldorfer Tabelle einen Mindestbedarf von 1370 €. Aber dieser ist durch ihr darauf nach § 1573 BGB anzurechnendes bereinigtes Nettoeinkommen von 1140 € (1200-60=1140) bereits bis auf 230 € gedeckt (1370-1140=230).

Da der Mindestbedarf von F höher als ihr angemessener Bedarf ist, ist der Mindestbedarf maßgeblich.



27. Bedarf von L

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der Bedarf von L? Der beträgt

€.
Lösung: 1120
Begründung:
Kindesunterhalt K1 K2 K3 K4
Alter 10 8 6 0
Anspruchsgrundlage gegen M nach BGB § 1601 1601 1601 1601
Mindestbedarf (MindesunterhaltsVO) 502 502 502 437
Kindergeld nach § 6 BKGG 250 2250 250 250
Kindergeldanrechnung nach §1612b BGB -125 -125 -125 -125
Mindestbedarf nach Kindergeldanrechnung 377 377 377 312
Rang des Anspruchs nach § 1609 BGB Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. 1
Bereinigtes Nettoeinkommen von M DT A3 3000-150=2850
Einstufung der Kinder Tabellensprung von Stufe 4 nach Stufe 1 (6 U-Pfl.)
Eigenbedarf von M nach DT A5 in € da K´s mj. und M erwerbstätig 1370
Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern (+) 2850 -1370=1480 / Bedarf = 1443
Anspruch (gerundet nach § 1612a Abs. 2)  377 377 377 312
Unterhalt für F und L F L
Anspruchsgrundlagen §§ 1570, 1573 § 1615l BGB
Rang § 1609 BGB Nr. 2 Nr. 2
bereinigtes Nettoeinkommen 1200-60=1140 0
Mindestbedarf Regelung DT B IV a DT D II
Mindestbedarf Betrag 1370-1140=230 1120 €
Anrechenbares Einkommen von M DT B II 2850-1443=1407  
Differenzmethode DT B I 1 b 1407-1140=267  
Angemessener Bedarf von F 267x45%=120,15  
Bedarf 230 € 1120 €


28. Eigenbedarf gegenüber F

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber F? Der beträgt

€.
Lösung: 1510
Begründung: Nach Anmerkung B III a der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Eigenbedarf eines Erwerbstätigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten 1510 €.

29. Eigenbedarf gegenüber L

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie hoch ist der Eigenbedarf von M gegenüber L?


Lösung: 1510
Begründung: Nach Anmerkung D III a der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Eigenbedarf eines Erwerbstätigen gegenüber der Mutter des eigenen nichtehelichen Kindes 1510 €.

30. Höhe der Leistungsfähigkeit von M gegenüber F und L

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Ist M leistungsfähig gegenüber F und L?


A. Ja. Er ist voll leistungsfähig.
B. Ja, aber nur gegenüber F.
C. Ja, aber nur gegenüber L.
D. Ja, aber er ist gegenüber beiden Frauen nur teilweise leistungsfähig.
E. Nein. Er ist gar nicht leistungsfähig.
Begründung:

Die Anschrüche von F und L sind beide im zweiten Rang nach § 1582 BGB und § 1609 Nummer 2 BGB. Die Leistungsfähigkeit von M gegenüber F und L berechnet sich nach § 1581 BGB, imdem man vom bereinigten Nettoeinkommen des M seinen Eigenbedarf und den von ihm vorab zu leistenden Kindesunterhalt abzieht. Das ergibt eine Leistungsfähigkeit von M gegenüber F und L von -103 € (2850-1510-1443=-103). M fehlt also Geld. Er kann nichts an die Frauen abgeben.



31. Wie viel bleibt für M übrig?

Frau F und Herr M haben sich scheiden lassen. Sie haben drei Kinder, den 10-jährigen K1, den 8-jährigen K2 und den 6-jährigen K3. Die Kinder sind bei F. Sie bekommt für die Kinder Kindergeld. M verdient netto im Monat 3.000 €. Für die Fahrt zur Arbeit muss er monatlich etwa 100 € aufwenden. F arbeitet halbtags und verdient netto 1.200 €.

Mit seiner neuen Liebe L hatte M eine kurze Affäre, aus welcher der 3 Monate alte K4 hervorging, für den M die Vaterschaft anerkannt hat. L bekommt das Kindergeld für K4. Sonst hat L kein Einkommen. Alle wollen von M Unterhalt.

Wie viel kann M von seinem bereinigten Nettoeinkommen monatlich für sich behalten? Das sind

€.
Lösung: 1407
Begründung: 1407 € bleiben jeden Monat für M übrig (2850-377-377-377-312=1407). Weil das weniger ist als sein Eigenbedarf gegenüber den beiden Frauen, muss er an diese keinen Unterhalt leisten.