Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Welche Vorschriften bilden die Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt? Anspruchsgrundlage sind die §§
Nach § 1601 BGB haben Verwandte in gerader Linie (vgl. § 1589 BGB) Anspruch auf Unterhalt: Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt. Enkel gegenüber Großeltern und umgekehrt. Urgroßeltern gegenüber Urenkeln und umgekehrt.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Welche Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus § 1601 BGB?
Nach § 1601 BGB schulden sich Unterhalt nur Verwandte in gerader Linie.
Definiert ist der Begriff in § 1589 BGB.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt ist § 1601 BGB. Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. Alle drei Kinder von F1 stammen von M ab, weil er deren gesetzlicher Vater ist. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Ist M mit K4 in gerader Linie verwandt?
Nach § 1592 Nummer 1 BGB ist die Vaterschaftz gesetzlich und nicht biologisch definiert. M ist danach derzeit nicht der Vater von K4. Denn M war zum Zeitpunkt der Geburt von K4 nicht mit F2 verheiratet und M hat die Vaterschaft auch nicht notariell oder vor dem Jugendamt anerkannt und sie wurde bisher auch noch nicht gerichtlich festgestellt.
Letzteres kann M allerdings auch nicht verhindern, weil M der biologische Vater von K4 ist. Er sollte deshalb die Vaterschaft von sich aus vor dem Jugendamt anerkennen.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedüftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. In welchen beiden Vorschriften ist dies geregelt?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedürftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Muss sich auch F1 am Barunterhalt für die Kinder beteiligen?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K1 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3.
Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 daher einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K2 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der 6 Jährige K2 in die Alterstufe 2.
Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 6jährige K2 einen Mindestbedarf von 502 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K3 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? (Bitte nur die Zahlen eingeben und keine Währungsbezeichnungen oder sonstige Zusätze.)
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierjährige K3 in die Alterstufe 1.
Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der vierjährige K3 deshalb einen Mindestbedarf von 437 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Nach welcher Vorschrift hat auch F2 dem Grunde nach einen Unterhaltsanspruch gegen M? Das steht in §
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Wie ist die Rangfolge zwischen den verschiedenen Unterhaltsberechtigten?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Nach welcher Vorschrift im BGB beurteilt sich der angemessene Unterhaltsbedarf der vier Kinder?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Die Lebensstellung der Kinder und damit deren Bedarf hängen vom Einkommen des M ab. Maßgeblich ist nach der Düsseldorfer Tabelle das bereinigte Nettoeinkommen. Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt sich der angemessene Bedarf der Kinder?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F2 für K4?
Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F1 für K3?
Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf aller vier Kinder zusammen unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung?
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.
§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.
Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.
Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:
Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).
Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).
Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Eigenbedarf oder Selbstbehalt von M gegenüber seinen vier Kindern?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen vier Kindern?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Reicht die Leistungsfähigkeit von M aus, um den Mindestbedarf seiner vier Kinder vollständig zu decken?
Die vier Kinder haben zusammen einen Bedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).
M hat aber nur eine Leistungsfähigkeit von 910 € (2280-1370=910).
Also reicht die Leistungsfähigkeit von M nicht aus, um den Bedarf seiner vier Kinder zu decken.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. M kann nicht den Unterhaltsbedarf aller Unterhaltsberechtigten decken. Zwischen welchen Personen muss die Verteilungsmasse aufgeteilt werden?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist die Verteilungsmasse?
Aus den Vorschriften über die Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB) und die Rangfolge (§ 1609 BGB) ergibt sich, dass M im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit vorab seinen Kindern Unterhalt schuldet. Die Verteilungsmasse entspricht damit der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (siehe auch Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle).
M hat eine Leistungsfähigkeit von 910 € (2280-1370=910).
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist der Anteil jeden Kindes an der Verteilungsmasse?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K3 gegen M, wenn man den Betrag entsprechend § 1612a Absatz 2 BGB am Ende auf volle Euro aufrundet.
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.
§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.
Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.
Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:
Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).
Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).
Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).
Jedes der vier Kinder hat einen Anteil entsprechend seinem Mindestbedarf (Einsatzbetrag), geteilt durch die Summe der Bedarfe von allen vier Kindern.
Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K3 in Höhe von 312 € beträgt der K3 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 312:1464. Der Anspruch von K3 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 312:1464 x 910=193,93 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 194 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch der Kinder von F1 zusammen, also der von K1, K2 und K3 zusammen? Der beträgt
Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.
§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.
Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.
Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:
Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).
Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).
Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).
Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).
Jedes der vier Kinder hat einen Anteil entsprechend seinem Mindestbedarf (Einsatzbetrag), geteilt durch die Summe der Bedarfe von allen vier Kindern.
Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K1 in Höhe von 463 € beträgt der K1 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 463:1464. Der Anspruch von K1 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 464:1464 x 910=287,79 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 288 €.
Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K2 in Höhe von 377 € beträgt der K2 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 377:1464. Der Anspruch von K1 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 377:1464 x 910=234,34 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 235 €.
Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K3 in Höhe von 312 € beträgt der K3 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 312:1464. Der Anspruch von K3 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 312:1464 x 910=193,93 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 194 €.
Insgesamt stehen den drei Kindern von F1 717 € zu (288+235+194=717).
288 € für K1
235 € für K2
194 € für K3
717 € Kindesunterhalt für die Kinder von F.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Mindesbedarf von F2? Der beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Steht L nach dem BEEG noch Elterngeld für K4 zu, wenn sie nach dessen Geburt keine Streckung des Bezugszeitraums beantragt hat, das sogenannte Elterngeld Plus?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.
Ist M gegenüber den beiden Frauen leistungsfähig?
| K1 | K2 | K3 | K4 | |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| bereinigtes Netto von M DT A3: 2200 € -110 € = 2090 € = Stufe 2; aber Tabellensprung nach Stufe 1, weil M mindestens 4 Unterhaltspflichten erfüllen muss. | ||||
| hälftige Kindergeldanrechung | -125 | -125 | -125 | -125 |
| Unterhaltsbedarf | 463 | 377 | 312 | 312 |
| Summe der Bedarfe der Kinder 463 € + 377 € + 312 € + 312 € = 1464 € | ||||
| Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 € | ||||
| Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2280 € - 1370 € = 910 € | ||||
| Mangelfall, weil die Leistungsfähigkeit von 910 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfe der Kinder zu decken. | ||||
| Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von 910 €. | ||||
| Anteile der Kinder | 463/1464 | 377/1464 | 312/1464 | 312/1464 |
| Ansprüche=Anteil x Verteilungsmasse | 287,79 € | 234,34 € | 193,93 € | 193,93 € |
| aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 | 288 € | 235 € | 194 € | 194 € |
| Summe des Kindesunterhalts 288+235+194+194 = 911 €. | ||||
Betreuungsunterhalt für die Frauen:
| Unterhalt für | F1 | F2 |
| Anspruchsgrundlage | § 1573 BGB | § 1615 l BGB |
| Eigenbedarf von M | DT B III a | DT D III |
| Höhe des Eigenbedarfs | 1510 € | 1510 € |
| Leistungsfähigkeit von M | 2280-1510-911 = -141 | |
Zieht man vom bereinigten Nettoeinkommen des M diesen Eigenbedarf und zusätzlich die Unterhaltszahlungen an die vier Kinder ab, verbleibt eine Leistungsfähigkeit gegenüber den beiden Frauen von -141 € (2280-1510-911=-141).
M fehlt also Geld. Er kann den beiden Frauen also nichts abgeben.