1. Zu viele Kinder (30 Aufgaben)

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Welche Vorschriften bilden die Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt? Anspruchsgrundlage sind die §§

ff. BGB.
Lösung: 1601
Begründung:

Nach § 1601 BGB haben Verwandte in gerader Linie (vgl. § 1589 BGB) Anspruch auf Unterhalt: Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt. Enkel gegenüber Großeltern und umgekehrt. Urgroßeltern gegenüber Urenkeln und umgekehrt.



2. Verwandtschaft und Abstammung

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Welche Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus § 1601 BGB?


A. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
B. Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten.
C. Verwandtschaft in gerader Linie zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen.
Begründung:

Nach § 1601 BGB schulden sich Unterhalt nur Verwandte in gerader Linie.

Definiert ist der Begriff in § 1589 BGB.



3. Unterhalt und Verwandtschaft

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt ist § 1601 BGB. Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?


Lösung: 1589
Begründung: Nach § 1589 BGB sind Personen in gerader Linie verwandt, die voneinder abstammen.

4. Abstammung und Vaterschaft

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. Alle drei Kinder von F1 stammen von M ab, weil er deren gesetzlicher Vater ist. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?


Lösung: 1592
Begründung: Nach § 1592 Nummer 1 BGB ist M der Vater aller drei Kinder, weil er im Zeitpunkt ihrer Geburt mit F verheiratet war.

5. Vater von K4?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Ist M mit K4 in gerader Linie verwandt?


A. Nein. Weil M nicht der biologische Vater ist.
B. Nein. Weil M nicht der gesetzliche Vater ist.
C. Ja. Weil M der biologische Vater ist.
D. Ja. Weil M der gesetzliche Vater ist.
Begründung:

Nach § 1592 Nummer 1 BGB ist die Vaterschaftz gesetzlich und nicht biologisch definiert. M ist danach derzeit nicht der Vater von K4. Denn M war zum Zeitpunkt der Geburt von K4 nicht mit F2 verheiratet und M hat die Vaterschaft auch nicht notariell oder vor dem Jugendamt anerkannt und sie wurde bisher auch noch nicht gerichtlich festgestellt.

Letzteres kann M allerdings auch nicht verhindern, weil M der biologische Vater von K4 ist. Er sollte deshalb die Vaterschaft von sich aus vor dem Jugendamt anerkennen.



6. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedüftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. In welchen beiden Vorschriften ist dies geregelt?


Lösung: 1602 §_1602 §1602_BGB §_1602_BGB&1603 §_1603 §1603_BGB §_1603_BGB
Begründung: Nach § 1602 BGB kann jeder Unterhaltsberechtigte nur im Rahmen seiner Bedürftigkeit Unterhalt verlangen. Und nach § 1603 BGB muss jeder Unterhaltsverpflichtete nur im Rahmen seiner Leistungsfähikeit Unterhaltsleistungen erbringen.

7. Unterhaltshöhe

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedürftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?


A. Der Unterhaltsanspruch ist so hoch wie der Bedarf.
B. Der Unterhaltsanspruch ist so hoch wie die Leistungsfähigkeit.
C. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.
D. Maßgebend ist der höhere Betrag.
Begründung: Ist der Bedarf geringer, so ist dieser nach § 1602 BGB maßgebend. Ist die Leistungsfähigkeit geringer, so ist diese nach § 1603 BGB maßgebend.

8. Unterhaltspflicht von F?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Muss sich auch F1 am Barunterhalt für die Kinder beteiligen?


A. Ja. Beide Eltern haften den Kindern zu gleichen Teilen auf Unterhalt.
B. Ja. Beide Eltern haften entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
C. Nein. M muss für den Barunterhalt seiner Kinder alleine aufkommen.
Begründung: Nach § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB erfüllt F bereits durch die Betreuung der Kinder ihre Unterhaltspflicht, sodass M für deren Barunterhalt alleine aufkommen muss.

9. Mindestbedarf von K1

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K1 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt

€.
Lösung: 588
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3.

Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 daher einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €.



10. Mindestbedarf von K2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K2 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt

€.
Lösung: 502
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der 6 Jährige K2 in die Alterstufe 2.

Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 6jährige K2 einen Mindestbedarf von 502 €.



11. Mindestbedarf von K3

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K3 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? (Bitte nur die Zahlen eingeben und keine Währungsbezeichnungen oder sonstige Zusätze.)


Lösung: 437
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierjährige K3 in die Alterstufe 1.

Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der vierjährige K3 deshalb einen Mindestbedarf von 437 €.



12. Betreuungsunterhalt für F2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Vorschrift hat auch F2 dem Grunde nach einen Unterhaltsanspruch gegen M? Das steht in §

BGB.
Lösung: 1615l 1615_l §_1615l §_1615_l §1615_l
Begründung: Nach § 1615l BGB schuldet der Vater eines nichtehelichen Kindes der Mutter Unterhalt, wenn diese das Kind betreut und dieses noch unter drei Jahren ist.

13. Rangfolge

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie ist die Rangfolge zwischen den verschiedenen Unterhaltsberechtigten?


A. Erst kommen die ehelichen Kinder von F1, dann das nichteheliche Kind von F2 und dann die beiden Frauen selbst.
B. Alle Kinder sind ggü den Frauen vorrangig und untereinander gleichrangig. Dann kommt die geschiedene F1 und dann die unverheiratete F2.
C. Die Ansprüche der Kinder gehen denen der Frauen vor. Untereinander sind die Kinder gleichrangig und die Frauen untereinander ebenfalls.
Begründung: Nach § 1609 Nummer 1 BGB sind alle vier Kinder im ersten Rang, weil sie alle minderjährig sind. Nach § 1609 Nummer 2 BGB sind F1 und F2 im 2. Rang, weil sie beide minderjährige Kinder betreuen.

14. Angemessener Bedarf der Kinder

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Vorschrift im BGB beurteilt sich der angemessene Unterhaltsbedarf der vier Kinder?


Lösung: 1610
Begründung: Der angemessene Bedarf eines Kindes bestimmt sich gemäß § 1610 BGB nach seiner Lebensstellung.

15. Bereinigtes Nettoeinkommen

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Lebensstellung der Kinder und damit deren Bedarf hängen vom Einkommen des M ab. Maßgeblich ist nach der Düsseldorfer Tabelle das bereinigte Nettoeinkommen. Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M?


Lösung: 2280
Begründung: Nach Anmerkung A3 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) sind 5% des Nettoeinkommens als Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen. Das sind 120 €. Es verbleiben 2280 € (2400-120=2280).

16. Einstufung

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt sich der angemessene Bedarf der Kinder?


A. weniger als Stufe 1.
B. Stufe 1.
C. Stufe 2.
D. Stufe 3.
E. Stufe 4.
F. Stufe 5.
Begründung: M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2280 €. Nach dem Einkommen des M wären die Kinder in Stufe 2, weil M ein bereinigtes Nettoeinkommen von unter 2300 € hat Nach Anmerkung A1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) ist diese, dafür ausgelegt, dass der Unterhaltspflichtige 2 Unterhaltspflichten hat. M hat aber wesentlich mehr Unterhaltspflichten. Der Bedarf der Kinder müsste deshalb mehrfach zurückgestuft werden. Mindestens muss ihnen jedoch der Mindestbedarf (Stufe 1) verbleiben.

17. Kindergeld für K4?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F2 für K4?


Lösung: 250
Begründung:

Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.



18. Kindergeld für K3

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F1 für K3?


Lösung: 250
Begründung:

Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.



19. Unterhaltsbedarf aller Kinder

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf aller vier Kinder zusammen unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung?


Lösung: 1464
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.

§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.

Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.

Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:

Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).

Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).

Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).



20. Eigenbedarf

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Eigenbedarf oder Selbstbehalt von M gegenüber seinen vier Kindern?


Lösung: 1370
Begründung: Nach Anmerkung A5 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Selbstbehalt oder Eigenbedarf eines erwerbstätigen Elternteils gegenüber seinem minderjährigen unterhaltsberechtigten Kind 1370 €.

21. Leistungsfähigkeit

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen vier Kindern?


Lösung: 910
Begründung: Die Leistungsfähigkeit errechnet sich nach § 1603 BGB, indem man vom bereinigten Nettoeinkommen den Eigenbedarf (Anmerkung A5 der Düsseldorfer Tabelle) abzieht. M hat ein bereingtes Nettoenkommen von 2280 € (2400-120=2280). Davon sind 1370 € Eigenbedarf abzuziehen. Es verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 910 € (2280-1370=910).

22. Leistungsfähigkeit ausreichend?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Reicht die Leistungsfähigkeit von M aus, um den Mindestbedarf seiner vier Kinder vollständig zu decken?


A. Ja.
B. Nein.
Begründung:

Die vier Kinder haben zusammen einen Bedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).

M hat aber nur eine Leistungsfähigkeit von 910 € (2280-1370=910).

Also reicht die Leistungsfähigkeit von M nicht aus, um den Bedarf seiner vier Kinder zu decken.



23. Berechtigte

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. M kann nicht den Unterhaltsbedarf aller Unterhaltsberechtigten decken. Zwischen welchen Personen muss die Verteilungsmasse aufgeteilt werden?


A. Zwischen den vier Kindern und den beiden Frauen.
B. Zwischen allen vier Kindern.
C. Zwischen den drei Kindern von F1.
D. Zwischen F1 und ihren drei Kindern.
Begründung: Nach § 1609 Nummer 1 BGB sind alle vier Kinder im ersten Rang, weil sie alle minderjährig sind. Ihre Ansprüche sind damit untereinander gleichrangig und denen der beiden Frauen gegenüber vorrangig.

24. Verteilungsmasse

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist die Verteilungsmasse?


Lösung: 910
Begründung:

Aus den Vorschriften über die Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB) und die Rangfolge (§ 1609 BGB) ergibt sich, dass M im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit vorab seinen Kindern Unterhalt schuldet. Die Verteilungsmasse entspricht damit der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (siehe auch Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle).

M hat eine Leistungsfähigkeit von 910 € (2280-1370=910).



25. Anteil

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist der Anteil jeden Kindes an der Verteilungsmasse?


A. Sein Anteil entspricht dem Bedarf jedes Kindes geteilt durch den Bedarf aller 4 Kinder.
B. Sein Anteil entspricht der Leistungsfähigkeit von M geteilt durch die Anzahl seiner Kinder.
C. Sein Anteil entspricht der Anzahl der Kinder multipliziert mit der Leistungsfähigkeit von M.
Begründung: Aus der Lösung des Fallbeispiels in Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle (im MENU unter LINKS) ergibt sich, dass der Anteil jedes erstrangigen Kindes seinem Bedarf geteilt durch die Bedarfe aller erstrangigen Kinder entspricht.

26. Unterhaltsanspruch für K3

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K3 gegen M, wenn man den Betrag entsprechend § 1612a Absatz 2 BGB am Ende auf volle Euro aufrundet.


Lösung: 194
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.

§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.

Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.

Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:

Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).

Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).

Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).

Jedes der vier Kinder hat einen Anteil entsprechend seinem Mindestbedarf (Einsatzbetrag), geteilt durch die Summe der Bedarfe von allen vier Kindern.

Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K3 in Höhe von 312 € beträgt der K3 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 312:1464. Der Anspruch von K3 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 312:1464 x 910=193,93 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 194 €.



27. Unterhaltsansprüche für die Kinder von F1

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch der Kinder von F1 zusammen, also der von K1, K2 und K3 zusammen? Der beträgt

€.
Lösung: 717
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3, der 6 Jährige K2 in die Altersstufe 2 und der vierjährige K3 in die Altersstufe 1.

§ 1612a Absätze 1 und 4 BGB i.V.m. § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 einen monatlichen Mindestbedarf von 588 €, der 6jährige K2 einen von 502 € und der vierjährige K3 einen von 437 €.

Auch der zweijährige K4 ist nach § 1609 Nummer 1 BGB im ersten Rang. Das Gesetz unterscheidet insoweit nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. K4 hat deswegen ebenfalls einen Unterhaltsbedarf von monatlich 437 €.

Nach § 1612b Absatz 1 BGB ist das Kindergeld jeweils häftig von diesen Unterhaltsbedarfen abzuziehen:

Der Bedarf von K1 reduziert sich deshalb von 588 € um 125 € auf 463 € (588-125=463).

Der Bedarf von K2 reduziert sich deshalb von 502 € um 125 € auf 377 € (502-125=377).

Der Bedarf von K3 reduziert sich von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Und der Bedarf von K4 reduziert sich ebenfalls von 437 € um 125 € auf 312 € (437-125=312).

Insgesamt ergibt sich für alle vier Kinder damit ein Unterhaltsbedarf von 1464 € (463+377+312+312=1464).

Jedes der vier Kinder hat einen Anteil entsprechend seinem Mindestbedarf (Einsatzbetrag), geteilt durch die Summe der Bedarfe von allen vier Kindern.

Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K1 in Höhe von 463 € beträgt der K1 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 463:1464. Der Anspruch von K1 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 464:1464 x 910=287,79 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 288 €.

Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K2 in Höhe von 377 € beträgt der K2 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 377:1464. Der Anspruch von K1 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 377:1464 x 910=234,34 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 235 €.

Entsprechend dem Unterhaltsbedarf von K3 in Höhe von 312 € beträgt der K3 zustehende Anteil an der Verteilungsmasse somit 312:1464. Der Anspruch von K3 entspricht seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse 312:1464 x 910=193,93 €. Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf 194 €.

Insgesamt stehen den drei Kindern von F1 717 € zu (288+235+194=717).

288 € für K1
235 € für K2
194 € für K3
717 € Kindesunterhalt für die Kinder von F.



28. Mindestbedarf von L

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Mindesbedarf von F2? Der beträgt

€.
Lösung: 1120
Begründung: Der Mindestbedarf von L beträgt Nach Anmerkung D II DT 1120 €.

29. Anrechnung von Elterngeld

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Steht L nach dem BEEG noch Elterngeld für K4 zu, wenn sie nach dessen Geburt keine Streckung des Bezugszeitraums beantragt hat, das sogenannte Elterngeld Plus?


A. Ja.
B. Nein
Begründung: Die Dauer des Elterngeldbezugs ist in § 2a BEEG geregelt. Danach wird das Elterngeld in der Regel für die ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt. Für den 2 jährigen K4 steht L also kein Elterngeld mehr zu. Daher kann auch kein Elterngeld nach § 11 BEEG auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.

30. Leistungsfähigkeit gegenüber F1 und F2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Ist M gegenüber den beiden Frauen leistungsfähig?


A. Ja. Nach § 1581 BGB.
B. Teilweise. In Höhe von wenigen Euro.
C. Nur gegenüber F1. Nicht gegenüber F2.
D. Nein. M ist überhaupt nicht leistungsfähig.
Begründung:
Kindesunterhalt
  K1 K2 K3 K4
Mindestbedarf 588 € 502 € 437 € 437 €
bereinigtes Netto von M DT A3: 2200 € -110 € = 2090 € = Stufe 2; aber Tabellensprung nach Stufe 1, weil M mindestens 4 Unterhaltspflichten erfüllen muss.
hälftige Kindergeldanrechung -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf 463 377 312 312
Summe der Bedarfe der Kinder   463 € + 377 € + 312 € + 312 € = 1464 €
Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 €
Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2280 € - 1370 € = 910 €
Mangelfall, weil die Leistungsfähigkeit von 910 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfe der Kinder zu decken.
Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von 910 €.
Anteile der Kinder 463/1464 377/1464 312/1464 312/1464
Ansprüche=Anteil x Verteilungsmasse 287,79 € 234,34 € 193,93 € 193,93 €
aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 288 € 235 € 194 € 194 €
Summe des Kindesunterhalts 288+235+194+194 = 911 €.

Betreuungsunterhalt für die Frauen:

Unterhalt für F1 F2
Anspruchsgrundlage § 1573 BGB § 1615 l BGB
Eigenbedarf von M DT B III a DT D III
Höhe des Eigenbedarfs 1510 € 1510 €
Leistungsfähigkeit von M 2280-1510-911 = -141

Zieht man vom bereinigten Nettoeinkommen des M diesen Eigenbedarf und zusätzlich die Unterhaltszahlungen an die vier Kinder ab, verbleibt eine Leistungsfähigkeit gegenüber den beiden Frauen von -141 € (2280-1510-911=-141).

M fehlt also Geld. Er kann den beiden Frauen also nichts abgeben.