1. Zu viele Kinder (34 Aufgaben)

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Welche Vorschriften bilden die Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt? Anspruchsgrundlage sind die §§

ff. BGB.
Lösung: 1601
Begründung:

Nach § 1601 BGB haben Verwandte in gerader Linie (§ 1589 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1591 f. BGB) Anspruch auf Unterhalt: Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt. Enkel gegenüber Großeltern und umgekehrt. Urgroßeltern gegenüber Urenkeln und umgekehrt.



2. Verwandtschaft und Abstammung

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Welche Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus § 1601 BGB?


A. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
B. Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten.
C. Verwandtschaft in gerader Linie zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen.
Begründung:

Nach § 1601 BGB schulden sich Unterhalt nur Verwandte in gerader Linie.

Definiert ist der Begriff in § 1589 BGB.



3. Unterhalt und Verwandtschaft

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Anspruchsgrundlage für den Anspruch der Kinder auf Unterhalt ist § 1601 BGB. Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?


Lösung: 1589
Begründung: Nach § 1589 BGB sind Personen in gerader Linie verwandt, die voneinder abstammen.

4. Abstammung und Vaterschaft

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Anspruchsvoraussetzung ist eine Verwandtschaft in gerader Linie. Alle drei Kinder von F1 stammen von M ab, weil er deren gesetzlicher Vater ist. In welcher Vorschrift ist dieser Begriff definiert?


Lösung: 1592
Begründung: Nach § 1592 Nummer 1 BGB ist M der Vater aller drei Kinder, weil er im Zeitpunkt ihrer Geburt mit F verheiratet war.

5. Vater von K4?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Ist M mit K4 in gerader Linie verwandt?


A. Nein. Weil M nicht der biologische Vater ist.
B. Nein. Weil M nicht der gesetzliche Vater ist.
C. Ja. Weil M der biologische Vater ist.
D. Ja. Weil M der gesetzliche Vater ist.
Begründung:

Nach § 1592 Nummer 1 BGB ist die Vaterschaftz gesetzlich und nicht biologisch definiert. M ist danach derzeit nicht der Vater von K4. Denn M war zum Zeitpunkt der Geburt von K4 nicht mit F2 verheiratet und M hat die Vaterschaft auch nicht notariell oder vor dem Jugendamt anerkannt und sie wurde bisher auch noch nicht gerichtlich festgestellt.

Letzteres kann M allerdings auch nicht verhindern, weil M der biologische Vater von K4 ist. Er sollte deshalb die Vaterschaft von sich aus vor dem Jugendamt anerkennen.



6. Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedüftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. In welchen beiden Vorschriften ist dies geregelt? Im BGB in §

.
Lösung: 1602 §_1602 §1602_BGB §_1602_BGB&1603 §_1603 §1603_BGB §_1603_BGB
Begründung: Nach § 1602 BGB kann jeder Unterhaltsberechtigte nur im Rahmen seiner Bedürftigkeit Unterhalt verlangen. Und nach § 1603 BGB muss jeder Unterhaltsverpflichtete nur im Rahmen seiner Leistungsfähikeit Unterhaltsleistungen erbringen.

7. Unterhaltshöhe

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von der Bedürftigkeit der Kinder und von der Leistungsfähigkeit des M ab. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?


A. Der Unterhaltsanspruch ist so hoch wie der Bedarf.
B. Der Unterhaltsanspruch ist so hoch wie die Leistungsfähigkeit.
C. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.
D. Maßgebend ist der höhere Betrag.
Begründung: Ist der Bedarf geringer, so ist dieser nach § 1602 BGB maßgebend. Ist die Leistungsfähigkeit geringer, so ist diese nach § 1603 BGB maßgebend.

8. Unterhaltspflicht von F?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Muss sich auch F1 am Barunterhalt für die Kinder beteiligen?


A. Ja. Beide Eltern haften den Kindern zu gleichen Teilen auf Unterhalt.
B. Ja. Beide Eltern haften entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
C. Nein. M muss für den Barunterhalt seiner Kinder alleine aufkommen.
Begründung: Nach § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB erfüllt F bereits durch die Betreuung der Kinder ihre Unterhaltspflicht, sodass M für deren Barunterhalt alleine aufkommen muss.

9. Mindestbedarf von K1

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K1 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt

€.
Lösung: 645
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der vierzehnjährigen K1 in die Altersstufe 3.

Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 14jährige K1 daher einen monatlichen Mindestbedarf von 645 €.



10. Mindestbedarf von K2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K2 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt

€.
Lösung: 551
Begründung:

Nach § 1612a Absatz 1 BGB fällt der 6 Jährige K2 in die Alterstufe 2.

Nach § 1612a Absätze 1 und 4 BGB iVm § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) hat der 6jährige K2 einen Mindestbedarf von 551 €.



11. Mindestbedarf von K3

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K3 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? (Bitte nur die Zahlen eingeben und keine Währungsbezeichnungen oder sonstige Zusätze.)


Lösung: 480
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480  

 



12. Mindestbedarf von K4

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt von K4 ohne Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt

€.
Lösung: 480
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480


13. Betreuungsunterhalt für F2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Vorschrift hat auch F2 dem Grunde nach einen Unterhaltsanspruch gegen M? Das steht in §

BGB.
Lösung: 1615l 1615_l §_1615l §_1615_l §1615_l
Begründung: Nach § 1615l BGB schuldet der Vater eines nichtehelichen Kindes der Mutter Unterhalt, wenn diese das Kind betreut und dieses noch unter drei Jahren ist.

14. Rangfolge

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie ist die Rangfolge zwischen den verschiedenen Unterhaltsberechtigten?


A. Erst kommen die ehelichen Kinder von F1, dann das nichteheliche Kind von F2 und dann die beiden Frauen selbst.
B. Alle Kinder sind ggü den Frauen vorrangig und untereinander gleichrangig. Dann kommt die geschiedene F1 und dann die unverheiratete F2.
C. Die Ansprüche der Kinder gehen denen der Frauen vor. Untereinander sind die Kinder gleichrangig und die Frauen untereinander ebenfalls.
Begründung: Nach § 1609 Nummer 1 BGB sind alle vier Kinder im ersten Rang, weil sie alle minderjährig sind. Nach § 1609 Nummer 2 BGB sind F1 und F2 im 2. Rang, weil sie beide minderjährige Kinder betreuen.

15. Angemessener Bedarf der Kinder

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Vorschrift im BGB beurteilt sich der angemessene Unterhaltsbedarf der vier Kinder? Das regelt im BGB §

.
Lösung: 1610
Begründung: Der angemessene Bedarf eines Kindes bestimmt sich gemäß § 1610 BGB nach seiner Lebensstellung.

16. Bereinigtes Nettoeinkommen

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Die Lebensstellung der Kinder und damit deren Bedarf hängen vom Einkommen des M ab. Maßgeblich ist nach der Düsseldorfer Tabelle das bereinigte Nettoeinkommen. Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M?


Lösung: 2280
Begründung: Nach Anmerkung A3 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) sind 5% des Nettoeinkommens als Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen. Das sind 120 €. Es verbleiben 2280 € (2400-120=2280).

17. Einstufung

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt sich der angemessene Bedarf der Kinder?


A. weniger als Stufe 1.
B. Stufe 1.
C. Stufe 2.
D. Stufe 3.
E. Stufe 4.
F. Stufe 5.
Begründung:

M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2280 €. Nach dem Einkommen des M wären die Kinder in Stufe 2, weil M ein bereinigtes Nettoeinkommen von unter 2500 € hat.

Nach Anmerkung A1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) ist diese, dafür ausgelegt, dass der Unterhaltspflichtige 2 Unterhaltspflichten hat. M hat aber wesentlich mehr Unterhaltspflichten. Der Bedarf der Kinder müsste deshalb mehrfach zurückgestuft werden. Mindestens muss ihnen jedoch der Mindestbedarf (Stufe 1) verbleiben.



18. Kindergeld für K4?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F2 für K4?


Lösung: 250
Begründung:

Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.



19. Kindergeld für K3

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wieviel Kindergeld bekommt F1 für K3?


Lösung: 250
Begründung:

Nach§ 6 BKGG beträgt des Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 €.



20. Unterhaltsbedarf aller Kinder

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf aller vier Kinder von M zusammen unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung?


Lösung: 1656
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656


21. Eigenbedarf

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Eigenbedarf oder Selbstbehalt von M gegenüber seinen vier Kindern?


Lösung: 1450
Begründung: Nach Anmerkung A5 der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Selbstbehalt oder Eigenbedarf eines erwerbstätigen Elternteils gegenüber seinem minderjährigen unterhaltsberechtigten Kind 1450 €.

22. Leistungsfähigkeit

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen vier Kindern?


Lösung: 830
Begründung: Die Leistungsfähigkeit errechnet sich nach § 1603 BGB, indem man vom bereinigten Nettoeinkommen den Eigenbedarf (Anmerkung A5 der Düsseldorfer Tabelle) abzieht. M hat ein bereingtes Nettoenkommen von 2280 € (2400-120=2280). Davon sind 1450 € Eigenbedarf abzuziehen. Es verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 830 € (2280-1450=830).

23. Leistungsfähigkeit ausreichend?

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Reicht die Leistungsfähigkeit von M aus, um den Mindestbedarf seiner vier Kinder zu decken?


A. Ja.
B. Nein. Nur teilweise
C. Nein. Gar nicht.
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656
Leistungsfähigkeit des M ggü Kindern: 2280-1450=830   830


24. Berechtigte

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. M kann nicht den Unterhaltsbedarf aller Unterhaltsberechtigten decken. Zwischen welchen Personen muss die Verteilungsmasse aufgeteilt werden?


A. Zwischen den vier Kindern und den beiden Frauen.
B. Zwischen allen vier Kindern.
C. Zwischen den drei Kindern von F1.
D. Zwischen F1 und ihren drei Kindern.
Begründung: Nach § 1609 Nummer 1 BGB sind alle vier Kinder im ersten Rang, weil sie alle minderjährig sind. Ihre Ansprüche sind damit untereinander gleichrangig und denen der beiden Frauen gegenüber vorrangig.

25. Verteilungsmasse

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist die Verteilungsmasse?


Lösung: 830
Begründung:

Aus den Vorschriften über die Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB) und die Rangfolge (§ 1609 BGB) ergibt sich, dass M im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit vorab seinen Kindern Unterhalt schuldet. Die Verteilungsmasse entspricht damit der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (siehe auch Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle).

M hat eine Leistungsfähigkeit von 830 € (2280-1450=830).



26. Anteil

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Es muss eine Mangelfallberechnung nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle erfolgen. Wie hoch ist der Anteil jeden Kindes an der Verteilungsmasse?


A. Sein Anteil entspricht dem Bedarf jedes Kindes geteilt durch den Bedarf aller 4 Kinder.
B. Sein Anteil entspricht der Leistungsfähigkeit von M geteilt durch die Anzahl seiner Kinder.
C. Sein Anteil entspricht der Anzahl der Kinder multipliziert mit der Leistungsfähigkeit von M.
Begründung: Aus der Lösung des Fallbeispiels in Anmerkung C der Düsseldorfer Tabelle (im MENU unter LINKS) ergibt sich, dass der Anteil jedes erstrangigen Kindes seinem Bedarf geteilt durch die Bedarfe aller erstrangigen Kinder entspricht.

27. Anspruch jeden Kindes

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch jeden Kindes?


A. Der Anspruch ist so hoch wie der Anteil jeden Kindes multipliziert mit der Verteilungsmasse.
B. Der Anspruch ist so hoch wie der Anteil jeden Kindes dividiert durch die Verteilungsmasse.
C. Der Anspruch ist so hoch wie die Verteilungsmasse dividiert durch die Anzahl der Kinder.
Begründung: Nach Abschnitt C der Düsseldorfer Tabelle entspricht der Anspruch jeden Kindes seinem Anteil multipliziert mit der Verteilungsmasse. Und der Anteil jeden Kindes entspricht dem Bedarf dieses Kindes geteilt durch den Bedarf aller Kinder auf dieser Rangstufe.

28. Unterhaltsanspruch für K4

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K4 gegen M, wenn man den Betrag entsprechend § 1612a Absatz 2 BGB am Ende auf volle Euro aufrundet.


Lösung: 178
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656
Leistungsfähigkeit von M ggü seinen vier Kindern   830
Mangelfallberechnung DT C: Anteile der Kinder       355/1656
Anspruch der Kinder = Anteil x Verteilungsmasse (Leistungsfähigkeit)       177,93
Anspruch der Kinder gerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB       178


29. Unterhaltsansprüche für die drei Kinder von F1

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch der Kinder von F1 zusammen, also der von K1, K2 und K3 zusammen? Der beträgt

€.
Lösung: 653
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656
Leistungsfähigkeit von M ggü seinen vier Kindern   830
Mangelfallberechnung DT C: Anteile der Kinder 520/1656 426/1656 355/1656 355/1656
Anspruch der Kinder = Anteil x Verteilungsmasse (Leistungsfähigkeit) 260,63 213,51 177,93 177,93
Anspruch der Kinder gerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB 261 214 178 178
Anspruch der drei Kinder von F1 653  


30. Dem M verbleibendes Nettoeinkommen

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wieviel Geld kann M von seinem bereinigten Nettoeinkommen für sich behalten, wenn er allen seinen Kindern den geschuldeten Unterhalt zahlt? Das sind

€.
Lösung: 1449
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656
Leistungsfähigkeit von M ggü seinen vier Kindern   830
Mangelfallberechnung DT C: Anteile der Kinder 520/1656 426/1656 355/1656 355/1656
Anspruch der Kinder = Anteil x Verteilungsmasse (Leistungsfähigkeit) 260,63 213,51 177,93 177,93
Anspruch der Kinder gerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB 261 214 178 178
Anspruch aller 4 Kinder 831
Das M verbleibende bereinigte Nettoeinkommen:2280-831= 1449


31. Vorrang

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Wenn M seinen Kindern den geschuldeten Unterhalt überweist, verbleibt ihm ein Euro weniger als sein Eigenbedarf und sein Bedarfskontrollbetrag. Was hat Vorrang?


A. Der Eigenbedarf und der Bedarfskontrollbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle (siehe im MENU unter LINKS).
B. Die Rundungsregelung in § 1612a Absatz 2 BGB.
Begründung:

§ 1612a Absatz 2 BGB hat als gesetzliche Regelung im Rechtstaat Vorrang vor anderen Normen (sog. Vorrang des Gesetzes).

Außerdem ist die Düsseldorfer Tabelle nach Anmerkung A1 gar keine Rechtsnorm, sondern nur eine unverbindliche Empfehlung.



32. Mindestbedarf von L

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Mindesbedarf von F2? Der beträgt

€.
Lösung: 1200
Begründung: Der Mindestbedarf von L beträgt Nach Anmerkung D II DT 1200 €.

33. Anrechnung von Elterngeld

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Steht F2 nach dem BEEG noch Elterngeld für K4 zu, wenn sie nach dessen Geburt keine Streckung des Bezugszeitraums beantragt hat, das sogenannte Elterngeld Plus?


A. Ja.
B. Nein
Begründung: Die Dauer des Elterngeldbezugs ist in § 2a BEEG geregelt. Danach wird das Elterngeld in der Regel für die ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt. Für den 2 jährigen K4 steht L also kein Elterngeld mehr zu. Daher kann auch kein Elterngeld nach § 11 BEEG auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.

34. Leistungsfähigkeit gegenüber F1 und F2

Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient als Verkäufer monatlich 2400 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt und möchte für sich und ihr Kind K4 Unterhalt von M. Dieser hat die Vaterschaft für K4 inzwischen anerkannt. F1 möchte ebenfalls von M Unterhalt für sich und ihre drei Kinder.

Ist M gegenüber den beiden Frauen leistungsfähig?


A. Ja. Nach § 1581 BGB.
B. Teilweise. In Höhe von wenigen Euro.
C. Nur gegenüber F1. Nicht gegenüber F2.
D. Nein. M ist überhaupt gar nicht leistungsfähig.
Begründung:
Berechnung des Mindestunterhalts nach § 1612a Absatz 1 BGB K1 K2 K3 K4
Alter des Kindes in Jahren 14 6 4 2
Mindestbedarf nach § 1 MindestunterhaltsVO (siehe im MENU unter LINKS) € 645 551 480 480
Bereinigtes Nettoeinkommen von M nach DT A3: 2400-120 = 2280 €  
§ 1610 Nummer 1 BGB Einstufung nach Stufe 2; Tabellensprung nach Stufe 1 645 551 480 480
Hälftige Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB -125 -125 -125 -125
Unterhaltsbedarf nach Kindergeldanrechnung 520 426 355 355
Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder 1656
Leistungsfähigkeit von M ggü seinen vier Kindern   830
Mangelfallberechnung DT C: Anteile der Kinder 520/1656 426/1656 355/1656 355/1656
Anspruch der Kinder = Anteil x Verteilungsmasse (Leistungsfähigkeit) 260,63 213,51 177,93 177,93
Anspruch der Kinder gerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB 261 214 178 178
Anspruch aller 4 Kinder 831
Frauen F1 F2
Mindestbedarfe BIVb und DII 1200 1200
Eigenbedarf von M nach Anmerkung DT B III a DT B III
Eigenbedarf von M in € 1600 1600
Leistungsfähigkeit von M ggü den Frauen:
2280-1600-831=
-151

M fehlt also Geld. Er kann den beiden Frauen also nichts abgeben.