1. Sozialsystem (21 Aufgaben, 4 Erklärvideos, 1 PowerPoint-Präsentation)

Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht in unserem Grundgesetz. In dieser Vorschrift steht auch, dass der Staat dieses Recht nicht nur achten sondern auch schützen muss. Er muss daher seinen Einwohnern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Daraus resultiert ein verfassungsrechtlicher Anspruch der Einwohner auf die Normierung von Grundsicherungsleistungen. In welchem Artikel steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.

Das steht in Artikel GG.
Lösung: 1
Begründung: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht in Artikel 1 Grungesetz.

2. Sozialstaat

Dass Deutschland ein Sozialstaat ist, steht in unserem Grundgesetz. Auch daraus resultiert ein verfassungsrechtlicher Anspruch der Einwohner auf die Normierung von Grundsicherungsleistungen. In welchem Artikel steht, dass Deutschland ein Sozialstaat ist?

Das steht in Artikel GG.
Lösung: 20
Begründung: Dass Deutschland ein Sozialstaat ist, steht in Artikel 20 GG.

3. Sozialversicherung

In diesem Lehrfilm wird die Sozialversicherung erklärt. Wie viele Arten der Sozialversicherung gibt es?


Lösung: 5
Begründung: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

4. Die drei Säulen der sozialen Sicherung

Sozial-versicherungs-leistungen

Leistungen erhalten Mitglieder, die ausreichend Beiträge entrichtet haben, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.

Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Versorgungs-leistungen

Leistungen erhalten Personen aus Steuermitteln, die in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, wenn sie sich in einer Notlage befinden.

Das betrifft Soldaten, Beamte, Richter, Abgeordnete und Minister.

Fürsorge-leistungen

Leistungen erhalten aus Steuermitteln alle Personen, die sich in einer Notlage befinden.

Beispiele sind das Bürgergeld, der Kinderzuschlag, die Sozialhilfe, das Wohngeld, der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt, das BaFöG und die Berufsausbildungsbeihilfe.

Gibt es neben den Sozialversicherungsleistungen noch andere staatliche Leistungen zur sozialen Absicherung der Menschen?


A. Ja.
B. Nein.
Begründung: Man unterscheidet drei Säulen der sozialen Sicherung: Die Sozialversicherungsleistungen, die Versorgungsleistungen (Beamtenversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung u.ä.) und die Fürsorgeleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, BAFöG u.ä.).

5. Finanzierung der Leistungen

Arbeiten Sie bitte zunächst die verlinkten PowerPoinfolien durch und bearbeiten Sie erst dann die Aufgabe.

Die Sozialversicherung unterscheidet sich von der privaten Versicherung hinsichtlich der Finanzierung der Versicherungsleistungen.

In der privaten Versicherung wird aus den Beiträgen der Versicherten ein Vermögen angespart, aus welchem die Leistungen an die Versicherten erbracht werden (sog. Kapitaldeckungsverfahren).

In der gesetzlichen Sozialversicherung werden dagegen die laufenden Leistungen aus den laufenden Beiträgen bezahlt (sog. Umlageverfahren). Abgesehen von einer kleinen Schwankungsreserve gibt es keine Kapitaldeckung für die zu erbringenden Leistungen.

Was macht die Versicherung mit den Beiträgen? Welche Aussagen treffen insoweit zu?


A. Die gesetzlichen Sozialversicherungen legen die Beiträge möglichst krisensicher an, um daraus später die Leistungen an die Versicherten finanzieren zu können.
B. Private Versicherungen legen die Beiträge möglichst krisensicher an, um daraus später die Leistungen an die Versicherten finanzieren zu können.
C. Die gesetzliche Sozialversicherung bezahlt aus den laufenden Beiträgen die laufenden Leistungen an die Versicherten.
D. Die privaten Versicherungen bezahlen aus den laufenden Beiträgen die laufenden Leistungen an die Versicherten.
Begründung: B und C treffen zu. B trifft zu, weil für die private Versicherungswirtschaft das Gebot der Kapitaldeckung gilt. C trifft zu, weil das Sozialgesetzbuch für die gesetzliche Sozialversicherung das Umlageverfahren vorsieht.

6. Aufbau des Sozialgesetzbuchs

In den folgenden Aufgaben geht es darum, den Aufbau des Sozialgesetzbuchs auswendig zu lernen.

Sich im Sozialgesetzbuch zurecht finden zu können, ist auch für die Klausur wichtig, weil das Bürgergeld gegenüber anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nachrangig ist.

Wo ist das Verwaltungsrecht für die Sozialverwaltung (Leistungsträger) geregelt?
A. SGB 1 - Allgemeiner Teil -
B. SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende
C. SGB 3 - Arbeitsförderung -
D. SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung -
E. SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung -
F. SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung -
G. SGB 10 -Verwaltungsverfahren und Datenschutz-
H. SGB 11 -Pflegeversicherung-
I. SGB 12 -Sozialhilfe-
Begründung:

Das SGB 1 bestimmt, welche Leistungsträger es gibt und welche Aufgaben sie haben. Das SGB 10 regelt für diese das Verwaltungsverfahren, also den Weg der Entscheidungsfindung.



7. Grundsicherung

Die Grundsicherungsleistungen gehören zu den Fürsorgeleistungen und nicht zu den Sozialversicherungsleistungen. Denn Grundsicherungsleistungen sind steuerfinanziert und nicht beitragsfinanziert.

Grundsicherungsleistungen erhalten nur Personen, die in Not sind.

Die Grundsicherungsleistungen gehen den anderen Sozialleistungen nach. Nachrang bedeutet: Wenn eine Person andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann, haben diese Vorrang. Nur wenn der Person keine anderen Sozialleistungen zustehen oder diese die Notlage nicht beheben, stehen der in Not geratenen Person Grundsicherungsleistungen zu.

Welche der nachfolgenden Sozialgesetzbücher regeln Grundsicherungsleistungen?


A. SGB 1 - Allgemeiner Teil -
B. SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende
C. SGB 3 - Arbeitsförderung -
D. SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung -
E. SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung -
F. SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung -
G. SGB 10 -Verwaltungsverfahren und Datenschutz-
H. SGB 11 -Pflegeversicherung-
I. SGB 12 -Sozialhilfe-
Begründung:

Grundsicherungsleistungen sind im SGB 2 und im SGB 12 geregelt. Für Asylbewerber gelten stattdessen die strengeren Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes.



8. Abgrenzung zwischen SGB 2 und SGB 12
Wer erhält Leistungen nach welchem Gesetz?
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB 2 Sozialhilfe nach dem SGB 12

1. Bürgergeld für Erwerbsfähige nach den §§ 19 ff. SGB 2,
   
wenn der Erwerbsfähige die Anspruchsvoraussetzungen nach
    § 7 Absatz 1 SGB 2 erfüllt oder er als Partner oder Kind
    der Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 SGB 2 angehört.

1. Grundsicherung für Alte im Sinne von  § 41 Absatz 2 SGB 12 oder
    voll Erwerbsgeminderte im Sinne von  §§ 41 Absatz 3 SGB 12

    Die Hilfe nach dem vierten Kapitel des SGB 12 geht dem Bürgergeld
    für Nichterwerbstätige nach § 23 SGB 2 vor.

2. Bürgergeld für Nichterwerbsfähige nach § 23 SGB 2,
    wenn er mit Erwerbsfähigen im Sinne von nach § 8 SGB 2
    nach § 7 Absatz 3 SGB 2 in Bedarfsgemeinschaft lebt.

    Das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige geht nach § 5 Absatz 2 SGB 2 
    der Hilfe zum Leben nach dem dritten Kapitel des SGB 12 nach den
    §§ 27 ff. SGB 12 vor.

2. Hilfe zum Leben nach dem dritten Kapitel des SGB 12
    nach den §§ 27 ff. SGB 12

    Nur für hilfsbedürftige Personen, die nicht mit Erwerbsfähigen
    in Bedarfsgemeinschaft leben, weil andernfalls das Bürgergeld
    für Nichterwerbstätige nach § 5 Absatz 2 SGB 2 vor geht.
 

Auf welche Personen findet das SGB 2 Anwendung?


A. Auf erwerbsfähige Personen, die in Deutschland leben und hilfebedürftig sind.
B. Auf Kinder oder Partner ab 15 Jahre, die erwerbsfähig sind und zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
C. Auf Kinder unter 15, die mit dem Erwerbsfähigen in Bedarfsgemeinschaft leben, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
D. Auf andere nicht erwerbsfähige Personen, die hilfebedürftig sind.
Begründung:

Das SGB 2 gilt für alle Erwerbsfähigen. Das SGB 12 gilt für Nichterwerbsfähige.

Kinder unter 15 sind zwar nicht erwerbsfähig. Aber sie erhalten nach § 23 SGB 2 Bürgergeld für Nichterwerbsfähige, wenn sie nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 zur Bedarfsgemeinschaft von Erwerbsfähigen gehören. Und das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige geht nach § 5 Absatz 2 SGB 2 der Sozialhilfe nach dem dritten Kapitel des SGB 12 vor.



9. Abgrenzung zwischen SGB 12 und SGB 2

Auf wen kann das SGB 12 Anwendung finden?


A. Auf Erwerbsfähige.
B. Auf Nichterwerbsfähige.
Begründung:

Das SGB 2 gilt für alle Erwerbsfähigen. Das SGB 12 gilt für Nichterwerbsfähige.

Kinder unter 15 sind zwar nicht erwerbsfähig. Aber sie erhalten nach § 23 SGB 2 Bürgergeld für Nichterwerbsfähige, wenn sie nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 zur Bedarfsgemeinschaft von Erwerbsfähigen gehören. Und das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige geht nach § 5 Absatz 2 SGB 2 der Sozialhilfe nach dem dritten Kapitel des SGB 12 vor.



10. Mutter mit Kleinkind

Anastasia ist mit ihrem Baby aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Nach welchem Sozialgesetzbuch muss sie Leistungen beantragen?


A. SGB 1 - Allgemeiner Teil -
B. SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende
C. SGB 3 - Arbeitsförderung -
D. SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung -
E. SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung -
F. SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung -
G. SGB 10 -Verwaltungsverfahren und Datenschutz-
H. SGB 11 -Pflegeversicherung-
I. SGB 12 -Sozialhilfe-
Begründung:

Die Sozialversicherungsleistungen haben Vorrang vor den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 und dem SGB 12. In Deutschland hat Anastasia aber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach dem SGB 3 entrichtet. Und Sozialversicherungsabkommen bestehen mit der Ukraine nicht.

Da Anastasia weder krank noch behindert ist, gilt sie nach § 8 SGB 2 als erwerbsfähig. Wegen des Babys ist sie zwar nach § 10 SGB 2 nicht zur Erwerbstätigkeit verpflichtet. Das ändert aber nichts an ihrer Erwerbsfähigkeit. Anastasia steht deshalb Bürgergeld nach den §§ 19 ff. SGB 2 zu und ihrem Baby Bürgergeld für Nichterwerbsfähige nach § 23 SGB 2.



11. Sozialversicherung

Welche der nachfolgenden Sozialgesetzbücher regeln Sozialversicherungsleistungen?


A. SGB 1 - Allgemeiner Teil -
B. SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende
C. SGB 3 - Arbeitsförderung -
D. SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung -
E. SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung -
F. SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung -
G. SGB 10 -Verwaltungsverfahren und Datenschutz-
H. SGB 11 -Pflegeversicherung-
I. SGB 12 -Sozialhilfe-
Begründung:

Die Sozialversicherungsleistungen haben Vorrang vor den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 und dem SGB 12.

Es gibt 5 Sozialversicherungen: Die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.

Die Arbeitslosenversicherung ist im SGB 3 geregelt, die Krankenversicherung im SGB 5, die Rentenversicherung im SGB 6, die Unfallversicherung im SGB 7 und die Pflegeversicherung im SGB 11.



12. Sozialversicherung

Tom hat jahrelang gearbeitet. Jetzt hat sein Arbeitgeber ihm gekündigt.

Nach welchem Sozialgesetzbuch muss Tom Leistungen beantragen?


A. SGB 1 - Allgemeiner Teil -
B. SGB 2 - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
C. SGB 3 - Arbeitsförderung -
D. SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung -
E. SGB 6 - Gesetzliche Rentenversicherung -
F. SGB 7 - Gesetzliche Unfallversicherung -
G. SGB 10 - Verwaltungsverfahren und Datenschutz -
H. SGB 11 - Pflegeversicherung -
I. SGB 12 - Sozialhilfe -
Begründung:

Die Sozialversicherungsleistungen haben Vorrang vor den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 und dem SGB 12.

Es gibt 5 Sozialversicherungen: Die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung.

Die Arbeitslosenversicherung ist im SGB 3 geregelt. Weil Tom länger als 12 Monate gearbeitet hatte, hat er eine Anwartschaft auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die §§ 136 ff. SGB 3 regeln das Arbeitslosengeld.



13. Sozialgesetzbuch

Gibt es Sozialleistungen und Sozialgesetze außerhalb des Sozialgesetzbuchs?


A. Nein.
B. Ja.
Begründung: Wohngeldgesetz, BAFöG, Asylbewerberleistungsgesetz, Unterhaltsvorschußgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG und viele andere Vorschriften.

14. Grundsicherung in Deutschland

Es gibt verschiedenen Sozialleistungen zur Grundsicherung. In welchem Buch des Sozialgesetzbuchs ist die Sozialhilfe geregelt.

Das steht im SGB


Lösung: 12
Begründung:

Die Sozialhilfe ist im SGB 12 geregelt.



15. Die Abgrenzung zwischen SGB 2 und SGB 12

K ist 14 Jahre alt. Er ist sehr schwer behindert. Seine beiden Eltern sind zwar erwerbsfähig und noch nicht im Rentenalter, sind aber seit vielen Jahren arbeitslos.

Welche Leistung zur Grundsicherung steht K zu?


A. Nach § 19 SGB 2 steht ihm Bürgengeld zu.
B. Nach § 23 SGB 2 steht ihm Bürgergeld für Nichterwerbsfähige zu.
C. Nach den §§ 29 ff. SGB 12 steht ihm Sozialhilfe zu.
D. Nach den §§ 41 ff. SGB 12 steht ihm Hilfe für voll Erwerbsgeminderte zu.
E. Ob K Leistungen nach dem SGB 2 oder dem SGB 12 beanspruchen kann, hängt davon ab, ob er noch bei seinen Eltern wohnt oder anderswo (Heim, betreutes Wohnen o.ä.).
F. K steht weder ein Anspruch nach dem SGB 2 noch ein Anspruch nach dem SGB 12 zu.
Begründung:

Wenn K im Haushalt seiner Eltern lebt, bildet er mit ihnen nach § 7 Absatz 3 SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft und ihm steht deswegen nach § 23 SGB 2 Sozialgeld zu. Dieser Anspruch geht nach § 5 Absatz 2 SGB 2 dem Anspruch auf Sozialhilfe vor.

Wenn K nicht im Haushalt seiner Eltern lebt, bildet er mit ihnen nach § 7 Absatz 3 SGB 2 auch keine Bedarfsgemeinschaft und ihm steht deswegen nach § 23 SGB 2 auch kein Bürgergeld für Nichterwerbsfähige zu. Und deswegen hätte er im Falle seiner Hilfebedürftigkeit dann nach § 29 ff. SGB 12 einen Anspruch auf Sozialhilfe.



16. Voraussetzungen für Leistungen der Grundsicherung

Arbeitslose erwerbsfähige Eltern ohne Einkommen und Vermögen haben ein 14 Jahre altes nicht behindertes Kind. Das Kind lebt nicht bei Ihnen, sondern in einem Kinderheim.

Welche Leistung steht dem Kind zu?


A. Hilfe zum Leben nach den §§ 27 ff. SGB 12 in Verbindung mit §§ 19 Absatz 1 SGB 12
B. Hilfe für alte und voll erwerbsgeminderte Menschen nach den §§ 41 ff. SGB 12 in Verbindung mit §§ 19 Absatz 2 SGB 12
C. Bürgergeld für Erwerbsfähige nach den §§ 19 ff. in Verbindung mit den §§ 7 bis 9 SGB 2.
D. Bürgergeld für Nichterwerbsfähige nach § 23 SGB 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2
E. Hilfe zum Leben und Sozialgeld, weil die Voraussetzungen nach §§ 27 ff. SGB 12 und die nach nach den § 23 SGB 2 vorliegen.
F. keine dieser Leistungen, weil dem Kinderheim für das Kind Unterhalt vom Jugendamt nach § 39 SGB 8 zusteht.
Begründung: Nur Antwort F trifft zu. Antwort C trifft nicht zu, weil das Kind noch keine 15 Jahre alt ist und es deswegen nach §§ 7 Absatz 1 SGB 2 die Voraussetzungen für das Bürgergeld nicht selbst erfüllt. Antwort D trifft nicht zu, weil das Kind auch nicht die Voraussetzungen für das Sozialgeld erfüllt, weil es nach §§ 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 nicht zur Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern gehärt, weil es mit denen nicht in einem Haushalt lebt. Antwort B trifft nicht zu, weil das Kind nicht voll erwerbsgemindert im Sinne der § 43 Absatz 2 Satz 2 SGB 6 und §§ 41 ff. SGB 12 ist, da es weder krank noch behindert ist. Antwort A trifft ebenfalls nicht zu. Das Kind erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Hilfe zum Leben nach den §§ 27 ff. SGB 12 in Verbindung mit §§ 19 Absatz 1 SGB 12. Denn es kann seinen seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten, weil ihm wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 39 SGB 8 zusteht. Da die nach § 2 SGB 12 und § 10 Absatz 1 und 4 SGB 8vorrangig ist, hat das Kind nach § 19 SGB 12 und § 29 SGB 12 eine Selbsthilfemöglichkeit. Diese ist wie fiktives Einkommen nach den §§ 82 ff. SGB 12 zu behandeln. Da das Kind somit nicht hilfebedürftig ist, steht ihm keine Leistungen nach dem SGB 12 zu. Da die Antworten A bis D aus den genannten Gründen unzutreffend sind, ist allein Antwort F zutreffend.

17. Anspruchsvoraussetzungen im Falle einer Bedarfsgemeinschaft

Bitte lernen Sie zunächst an Hand des Videos, welche Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld bestehen. Nehmen Sie sich dazu ausreichend Zeit.

Welche Vorschrift regelt, dass nur Personen ab 15 und bis zum Renteneintrittsalter, die sich in Deutschland aufhalten und erwerbsfähig sind, einen eigenen Anspruch auf das Bürgergeld haben können.

Das regelt § SGB 2.
Lösung: 7
Begründung:

Die Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung sind in § 7 Absatz 1 SGB 2 geregelt.



18. Anspruchsvoraussetzungen im Falle einer Bedarfsgemeinschaft
Bei einer Bedarfsgemeinschaft müssen nicht alle Personen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen selbst erfüllen. Welche der nachfolgenden Voraussetzungen muss der Begründer einer Bedarfsgemeinschaft in eigener Person erfüllen?
A. Alter ab 15 Jahre und bis zum Renteneintrittsalter
B. Aufenthalt in Deutschland
C. Erwerbsfähigkeit
D. Hilfebedürftigkeit
E. Kein Ausschluss von der Leistung
Begründung:

A, B und C treffen zu: Nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 SGB 2 kann nur der Leistungsberechtigte eine Bedarfsgemeinschaft begründen. Leistungsberechtigt ist nach § 7 Absatz 1 SGB 2 nur, wer ab 15 Jahre alt ist, wer das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat und wer erwerbsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nach Absatz 3 nur, wer zum Haushalt gehört. Also müssen sich der Begründer und die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in demselben Haushalt und damit in Deutschland aufhalten.

D und E treffen nicht zu: Der Antragsteller muss selbst nicht hilfebedürftig sein, weil es nach § 9 Absatz 2 SGB 2 genügt, wenn die Bedarfsgemeinschaft insgesamt hilfebedürftig ist. Und der Ausschluss der Berechtigung nach den Absätzen 2, 4 und 5 bewirkt nur, dass der Bedarf der ausgeschlossenen Person nicht berücksichtigt wird. Dies gilt auch für den Begründer der Bedarfsgemeinschaft.

19. Erwerbsfähigkeit
§ 7 Absatz 1 SGB 2 regelt, dass nur erwerbsfähige Personen eine Bedarfsgemeinschaft begründen können. In welchem Paragrafen ist der Begriff der Erwerbsfähigkeit definiert? Das steht in § SGB 2.
Lösung: 8
Begründung: Der Begriff der Erwerbsfähigkeit ist in § 8 SGB 2 definiert.

20. Ausschluss von der Berechtigung

In welchem Paragrafen ist geregelt, welche Personengruppen von SGB 2-Leistungen ausgeschlossen sind? Das steht in §

SGB 2.
Lösung: 7
Begründung: § 7 SGB 2 regelt den Ausschluss der Berechtigung in den Absätzen 1, 4, 4a und 5.

21. Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
In welchem Paragrafen ist geregelt, welche Personen gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Das steht in § SGB 2.
Lösung: 7
Begründung: Das steht in § 7 Absatz 3 SGB 2.

21. Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
In welchem Paragrafen ist geregelt, welche Personen gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Das steht in §
Lösung: 7
Begründung: Das steht in § 7 Absatz 3 SGB 2.