Schauen Sie sich zunächst bitte die animierte PowerPointfolie mit integrierter Videoerklärung an (oben) Das Video betrifft das Arbeitslosengeld 2, den Vorgänger des heutigen Bürgergelds.
Der Anspruch auf Bürgergeld entspricht in seiner Höhe in der Regel
Der Gesamtbedarf setzt sich nach § 19 ff. SGB 2 aus dem Regelbedarf, dem Mehrbedarf und den Kosten der Unterkunft aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft zusammen. In bestimmten Fällen sind auch Bildungsbedarfe zu berücksichtigen, insbesiondere für schulpflichtige Kinder.
Die Kosten für Haushaltsenergie sind nach § 20 SGB 2 bereits im Regelbedarf enthalten. Die Stromkosten können deswegen nicht ein zweites mal im Rahmen der Unterkunftskosten nach § 22 Absatz 1 SGB 2 beansprucht werden. Sie erhöhen den Bedarf deshalb nicht.In welchem Paragraphen des SGB 2 ist die Regelbedarfsstufe (RBS) für das Bürgergeld festgelegt? Das steht in §
In welchem Paragraphen des SGB 2 ist die Regelbedarfsstufe (RBS) für das Bürgergeld für Nichterwerbsfähige festgelegt? Das steht in §
§ 23 SGB 2 regelt die Höhe der Regelbedarfe für Bürgergeld für Nichterwerbsfähige.
| Leistungsberechtigter | Rechtsgrundlage | Regelbedarfsstufe | Rechtsgrundlage | Bedarf |
| Alleinstehende | § 20 Absatz 2 SGB 2 | RBS 1 | § 20 Absatz 1a SGB 2 iVm Regelbedarfs-ermittlungsG, Regelbedarfsstufen-fortschreibungsVO u. Anlage zu § 28 SGB 12 | 502 € |
| Partner jeweils | RBS 2 | 451 € | ||
| Volljährige Kinder | RBS 3 | 402 € | ||
| Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | 420 € | ||
| Kinder mit 14 Jahren | § 23 Nr. 1 SGB 2 | |||
| Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | 348 € | ||
| Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | 318 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende?
Der Regelbedarf beträgt
Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 erhalten Alleinstehende die Regelbedarfsstufe RBS 1. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 monaltich 502 €.
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für eine alleinerziehende Mutter mit einem Baby? Der beträgt
M ist 30 Jahre alt und F ist 28 Jahre alt. Beide leben mit zwei Kindern in einer Wohnung. Das Kind K1 ist 7 Jahre alt und das Kind K2 ist 4 Jahre alt. Alle leben von Bürgergeld.
Wie hoch ist der Regelbedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft?
Der Regelbedarf für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beträgt
| Personen | M | F | K1 | K2 | BG (Summe) |
| Rechtsgrundlage | § 20 SGB 2 | § 20 SGB 2 | § 23 SGB 2 | § 23 SGB 2 | |
| Regelbedarfsstufe | 2 | 2 | 5 | 6 | |
| Regelbedarf | 451 | 451 | 348 | 318 | 1568 |
| Leistungsberechtigter | Stufe | nach | Rechtsgrundlage | Bedarf |
| Alleinstehende | RBS 1 | nach | § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 | 502 € |
| Partner jeweils | RBS 2 | nach | § 20 Absatz 4 SGB 2 | 451 € |
| Volljährige Kinder | RBS 3 | nach | § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB 2 | 402 € |
| Kinder ab 15 Jahre | RBS 4 | nach | § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB 2 | 420 € |
| Kinder mit 14 Jahren | RBS 4 | nach | § 23 Nr. 1 SGB 2 | 420 € |
| Kinder ab 6 Jahre | RBS 5 | nach | § 23 Nr. 1 SGB 2 | 348 € |
| Kinder bis 5 Jahre | RBS 6 | nach | § 23 Nr. 1 SGB 2 | 318 € |
Wie hoch ist der monatliche Regelbedarf für ein kinderloses Ehepaar ab Januar 2023?
Der Regelbedarf beträgt dann für beide Partner zusammen
Nach § 20 SGB 2 erhalten Partner jeweils RBS 2. Das sind nach § 134 Bürgergeldgesetz (siehe im Menu unter Links) gemäß Anlage zu § 28 SGB 12 monatlich jeweils 451 €, insgesamt also 902 € (451 x 2 = 902).
Darf das Jobcenter ihren Antrag bewilligen?
Das Jobcenter würde ihren Antrag nicht bewilligen, da F die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld nicht erfüllt. Nach § 7 Absatz 5 SGB 2 sind Auszubildende vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn ihre Ausbildung nach den § 56 ff. SGB 3 dem Grunde nach förderungsfähig ist. Deswegen hat die Auszubildende über die Leistungen nach § 27 SGB 2 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Und die Voraussetzungen für eine Leistung nach § 27 SGB 2 liegen nicht vor, weil es keine Gründe gibt, F einen Mehrbedarf nach § 21 SGB 2 zu bewilligen.
Antwort C ist falsch, weil die Entscheidung nicht im Ermessen des Jobcenters liegt. Wenn auf eine Sozialleistung kein Anspruch besteht, darf sie nach § 31 SGB 1 auch nicht bewilligt werden, wenn das Gesetz die Entscheidung nicht ausdrücklich in das Ermessen der Behörde stellt.
| Mehrbedarfe | sind geregelt in § 21 SGB 2 und dort wird zwischen verschiedenen Personengruppen wie folgt differenziert: |
| Schangere 17% | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung (§21 Abs. 2). Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
| Alleinerziehende 36% | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach § 21 Abs.3 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
| Behinderte 35% | Behinderten, die Eingliederungshilfe in Arbeit in Form einer Ausbildung erhalten, steht idR ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB 2 zu. Erwerbsunfähige Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 nur 17%. |
| Kranke | Wer infolge einer Krankheit eine kostenaufwendige Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür nach § 21 Absatz 5 als Mehrbedarf zugestanden. |
| Unabweisbarer Bedarf | Ist ein laufender unabweisbarer erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar, gilt er als Mehrbedarf (Abs. 6 ). |
| Boiler oder Durchlauferhitzer | Wenn nicht der Vermieter das Warmwasser erhitzt, sondern die Mieter es auf eigene Kosten erhitzen müssen, steht ihen ein Mehrbedarf nach Absatz 7 zu. |
| Kappungsgrenze | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende Behinderte wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf nach § 21 Abs. 8 SGB 2 die Regelleistung nicht übersteigen. |
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 regelt, ob einer Schwangeren ein Mehrbedarf zusteht? Das regelt Absatz
| Der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 steht allen Alleinerziehenden zu, die mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt wohnen. | |||||||
| Die Höhe des Mehrbedarfs hängt ab vom Alter der minderjährigen Kinder: | Mehrbedarf in Prozent vom Regelbedarf | ||||||
| 12% | 24% | 36% | 48% | 60% | |||
| 1 Kind unter 7 Jahren | ✔ | ||||||
| 1 Kind ab 7 Jahren | ✔ | ||||||
| 2 Kinder unter 16 Jahren | ✔ | ||||||
| 2 Kinder ab 16 Jahren | ✔ | ||||||
| 1 Kind ab 7 Jahre + 1 Kind ab 16 J. | ✔ | ||||||
| 1 Kind unter 7 Jahre + 1 Kind unter 16 J. | ✔ | ||||||
| 3 Kinder | ✔ | ||||||
| 4 Kinder | ✔ | ||||||
| 5 oder mehr Kinder | ✔ | ||||||
| Als Kinder gelten minderjährige leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. | |||||||
| Als Alleinerziehend gelten Personen, die allein mit dem Kind in einem Haushalt leben. Volljährige leibliche oder adoptierte Kinder im Haushalt stehen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegen, andere volljährige Personen im Haushalt schon. Unerheblich ist, ob die Kinder auch die eigenen Kinder der anderen Person sind. | |||||||
Wie viel Prozent Mehrbedarf bekommt eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind von 15 Jahren? Der Mehrbedarf beträgt
In Betracht kommt ein Mehrbedarf für alleinerziehende Mütter nach § 21 Absatz 3 SGB 2.
Die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt die Mutter nicht, weil in ihrem Haushalt weder ein Kind von unter 7 Jahren noch 2 Kinder von unter 16 Jahren leben.
Die Voraussetzungen der Nummer 2 erfüllt die Mutter dagegen, weil sie mit einem minderjährigen Kind zusammenlebt und allein für dessen Pflege und Erziehung sorgt und dadurch nach Nummer 2 einen höheren Prozentsatz als nach Nummer 1 erhält. Denn nach der Nummer 1 erhält sie 0 Prozent des Regelbedarfs und nach der Nummer 2 erhält sie 12% des Regelbedarfs als Mehrbedarf.
| Mehrbedarfe | sind geregelt in § 21 SGB 2 und dort wird zwischen verschiedenen Personengruppen wie folgt differenziert: |
| Schangere 17% | Ab der 12 Woche erhalten Schwangere 17% mehr von der für sie maßgeblichen Regelleistung (§21 Abs. 2). Bei Partnern bezieht sich der Mehrbedarf daher nur auf die verringerte Regelleistung. |
| Alleinerziehende 36% | Wenn sie mit einem Kind unter 7 oder mit zwei Kindern unter 16 Jahren zusammen leben, erhalten Alleinerziehende nach § 21 Abs.3 36% ihrer Regelleistung. Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern erhalten stattdessen pro Kind 12 % von ihrer Regelleistung als Mehrbedarf. |
| Behinderte 35% | Behinderten, die Eingliederungshilfe in Arbeit in Form einer Ausbildung erhalten, steht idR ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB 2 zu. Erwerbsunfähige Nichterwerbsfähige Bürgergeldempfänger mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung) erhalten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 nur 17%. |
| Kranke | Wer infolge einer Krankheit eine kostenaufwendige Ernährung benötigt, dem wird der Mehraufwand dafür nach § 21 Absatz 5 als Mehrbedarf zugestanden. |
| Unabweisbarer Bedarf | Ist ein laufender unabweisbarer erheblicher Bedarf aus dem Regelsatz nicht bestreitbar, gilt er als Mehrbedarf (Abs. 6 ). |
| Kappungsgrenze | Treffen unterschiedliche Mehrbedarfe zusammen (z.B. Alleinerziehende Behinderte wird schwanger), so addieren sich die Mehrbedarfe. Ihre Summe darf nach § 21 Abs. 8 SGB 2 die Regelleistung nicht übersteigen. |
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 regelt, ob einem Behinderten ein Mehrbedarf zusteht
Das regelt Absatz
Nach § 21 Absatz 4 SGB 2 stehen Personen mit Behinderung ein Mehrbedarf von 35% zu, wenn die in Absatz 4 genannten Voraussetzungen zutreffen.
Nichterwerbsfähigen Gehbehinderten steht nach § 23 SGB 2 ein Mehrbedarf von 17% zu.
Wie hoch ist der F zustehende Mehrbedarf pro Monat?
Der beträgt
Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft liegen nach § 21 Absatz 2 SGB 2 vor. Nach dieser Vorschrift erhält F 17% mehr von dem für sie maßgeblichen Regelbedarf.
F bildet mit M nach § 7 Absätze 3 und 3a SGB 2 eine Einstandsgemeinschaft und deshalb auch eine Bedarfsgemeinschaft. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Bedarf von M nach § 7 Absatz 5 SGB 2 nicht berücksichtigt werden kann, weil dieser als Student von SGB 2 Leistungen ausgeschlossen ist.
Nach § 20 SGB 2 steht Partnern ein Regelbedarf nach Regelbedarfstufe RBS 2 zu. Das sind nach der Anlage zu § 28 SGB 12 monatlich 451 €.
Der Mehrbedarf von 17% bezieht sich daher auf den der F zustehenden Regelbedarf von 451 €. Das ergibt einen Mehrbedarf von 76,67 € (451*17%=76,67).
Wie hoch ist sein Gesamtbedarfohne Berücksichtigung seiner Unterkunftskosten?
Sein Bedarf beträgt ohne Unterkunftskosten
Nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 steht als alleinstehender Person die Regelbedarfsstufe 1 zu. Nach Anlage zu § 28 SGB 12 beträgt sein Regelbedarf nach Stufe 1 monatlich 502 €. Nach § 20 Absatz 5 SGB 2 werden die Kosten für eine aufwändige Ernährung als Mehrbedarf anerkannt.
Das ergibt einen Gesamtbedarf von 552 € (502 €+50 €= 552 €).
Der Bildungsbedarf beträgt im Jahr
Der Schulbedarf wird nach § 28 Absatz 3 SGB 2 und § 34 SGB Absatz 3 SGB 12 pauschal berücksichtigt. Und zwar einmalig jeweils zum Beginn des Schulhalbjahres, also zum 1. August und zum 1. Februar des Jahres.
Die Höhe des Schulbedarfes ist in der Anlage zu § 34 SGB 12 geregelt. Das ergibt 58 € am 01. Febraur und 116 € am 01. August, zusammen also 174 €.
In welcher Höhe werden die Kosten der Klassenfahrt, der Semmel etc. übernommen?
In welchem Absatz von § 28 SGB 2 ist die Kostenübernahme für die Schulbeförderung geregelt? Das steht in §
In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB 2 sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Diese betrugen für Herrn Arm bisher nur 500 €.
Sollte er Miete künftig nachzahlen müssen, erhöhen sich die Unterkunftskosten erst für den Monat der Nachzahlung.
Die zulässigen Unterkunftskosten errechnen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts durch Multiplikation der höchst zulässigen Quadratmeterzahl und dem höchst zulässigen Quadratmeterpreis (Produkttheorie).
Jeder alleinstehenden Person stehen danach bis zu 50 qm Wohnraum zu. Multipliziert man 50 qm mit dem Mietspiegel von 9,67 € ergibt sich: 50 qm x 9,67 € = 483,50 €. Da die Wohnung von M aber nur 480 € kostet und damit weniger als 483,50 € kostet, ist seine Wohnung angemessen und das Jobcenter darf ihn nicht zum Umzug, zur Untervermietung oder sonst zur Kostensenkung auffordern.
Wie lange dauert die Karenzzeit für den Umzug in eine angemessene Wohnung ab dem erstmaligem Leistungsbezug?