Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Zuerst ist zu erörtern, ob Herrn E Leistungen nach dem SGB 2 oder nach anderen Sozialgesetzen zustehen. In welchem Paragraphen des SGB 2 ist das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen geregelt? Das steht in §
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Zuerst ist zu erörtern, ob Herrn E Leistungen nach dem SGB 2 oder nach anderen Sozialgesetzen zustehen. Haben die Leistungen nach dem SGB 2 Vorrang oder Nachrang gegenüber denen des SGB 3?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Zuerst ist zu erörtern, ob Herrn E Leistungen nach dem SGB 2 oder nach anderen Sozialgesetzen zustehen. Steht Herrn E ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 zu?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Steht Herrn E ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB 12 oder einer auf Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB 2 oder dem SGB 3 zu?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welche Anspruchsvoraussetzungen muß Herr E erfüllen, um einen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB 2 zu haben?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Aus welchen Bedarfen errechnet sich der laufende Gesamtbedarf von Herrn E?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. ... Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der dem Herrn E zustehende monatliche Regelbedarf? Welche Regelbedarfsstufe steht ihm zu? Wo ist das im SGB 2 geregelt? Das steht in §
Das steht in § 20 SGB 2.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. ... Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Absatz von § 20 SGB 2 kommt im Falle von Herrn E zur Anwendung? Das ist Absatz
Das steht in § 20 Absatz 2 SGB 2.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. ... Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Satz von Absatz 2 des § 20 SGB 2 kommt im Falle von Herrn E zur Anwendung? Das ist Satz
Das steht in § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. ... Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der dem Herrn E zustehende monatliche Regelbedarf? Welche Regelbedarfsstufe steht ihm zu?
Nach Absatz 2 Satz 1 des § 20 SGB 2 gilt für Herrn E die Regebedarfsstufe RBS 1.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. ... Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der dem Herrn E zustehende monatliche Regelbedarf in Euro nach § 20 Absatz 1a SGB 2 und der Anlage zu § 28 SGB 12? Das sind
Nach Absatz 2 Satz 1 des § 20 SGB 2 gilt für Herrn E die Regebedarfsstufe RBS 1. Dem entspricht nach der Anlage zu § 28 SGB 12 ein Betrag von monatlich 502 €.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Paragraph aus dem SGB 2 regelt, ob Herrn E ein Mehrbedarf wegen der Diabetes oder wegen des Hundes zusteht?
Das steht in §
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 regelt, ob Herrn E ein Mehrbedarf wegen der Diabetes zusteht?
§ 21 Absatz 5 SGB 2 regelt, dass dem Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf in Höhe der tatsächlichen Mehrkosten zusteht, wenn er krankheitsbedingt eine besondere Ernährung benötigt.
14. Höhe des krankeitsbedingten Mehrbedarfs
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung für meine besonders schwere Form der Diabetes. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der Mehrbedarf wegen der Diabetes? Das sind monatlich
§ 21 Absatz 5 SGB 2 regelt, dass dem Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf in Höhe der tatsächlichen Mehrkosten zusteht, wenn er krankheitsbedingt eine besondere Ernährung benötigt. Ob dies im Falle einer Diabetis notwendig ist, hängt vom Typ der Diabetis und von der Schwere der Erkrankung ab. Der Sachverhalt gibt diesbezüglich vor, dass die tatsächlichen Mehrkosten für die kranheitsbedingte Ernährung 20 € betragen.
15. Mehrbedarf von Herrn E wegen der Mehrkosten für den Hund
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Absatz des § 21 SGB 2 ist maßgeblich für die Frage, ob Herrn E ein laufender Mehrbedarf wegen der Mehrkosten für den Hund zusteht?
§ 21 Absatz 6 SGB 2 regelt, wann ein unabweisbarer Mehrbedarf zu berücksichtigen ist.
16. Unabweisbakeit eines Bedarfs
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wann ist ein Bedarf unabweisbar im Sinne von § 21 Absatz 6 SGB 2?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Gibt es laufende Bedarfe, deren Abweisung gegen die Menschenwürde oder andere Grundrechte verstoßen würde, und die dennoch nach dem Text des § 21 Absatz 6 SGB 2 keinen Mehrbedarf begründen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Handelt es sich bei den Mehrkosten für den Hund um einen unabweisbaren Mehrbedarf im Sinne von § 21 Absatz 6 SGB 2?
Nach § 21 Absatz 6 SGB 2 ist ein Sonderbedarf nur als Mehrbedarf zu berücksichtigen, wenn er nicht durch Einsparmöglichkeiten aus dem Regelbedarf getragen werden kann. Aus § 31a SGB 2 ergibt sich, dass der Regelbedarf im Falle von Pflichtverletzungen in einer ersten Stufe um 30% gekürzt werden kann. Daraus lässt sich ableiten, dass nur etwa 70 % des Regelbedarfe für Ernährung und andere lebensnotwendige Ausgaben bestimmt sind und der Rest der Regelleistung zur freien Verfügung steht. 70% von 502 € sind 351,40 € für Lebensmittel und andere existenznotwendige Ausgaben. Und 30% zur feien Verfügung. 30% von 502 € sind 150,60 € Dieser Betrag kann also auch für den Unterhalt des Hundes verwendet werden. Da der Hund nur 100 € im Monat kostet, können diese Kosten auch durch Umschichtungen vom Regelbedarf eingespart werden. Schon deshalb können die Mehrkosten für den Hund keinen Mehrbedarf begründen.
Außerdem ist der Bedarf des Hundes nicht unabweisbar. Es verstößt nicht gegen das Grundrecht der Menschenwürde (Artikel 1 GG), wenn einem Leistungsberechtigten die Finanzierung seines Hundes abgelehnt wird. Menschenunwürdig wäre es nur, wenn der Leistungsberechtigte schlechter gestellt würde, als die Arbeitnehmer der untersten Lohngruppen. Alleinstehende vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer der untersten Lohngruppen haben aber in der Regel nicht genug Freizeit, um sich einen Hund halten zu können. Diese Beschäftigten haben in der Regel lange Arbeitszeiten und wenig Gestaltungsspielräume im Beruf. Sie können es in der Regel nicht einrichten, den Hund mit auf die Arbeitsstelle
19. Weitere Mehrbedarfe
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Hat Herr E einen weiteren laufenden Mehrbedarf?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welchem Paragraphen sind die Unterkunftskosten geregelt? (Bitte nur die Zahl eingeben.)
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Gehören die Stromkosten zu den Unterkunftskosten oder sind sie bereits durch die Auszahlung des Regelbedarfs abgegolten?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Gehören die Kosten für Wasser zu den Unterkunftskosten oder sind sie bereits durch die Auszahlung des Regelbedarfs abgegolten?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Gehören die Heizungskosten zu den Unterkunftskosten oder sind sie bereits durch die Auszahlung des Regelbedarfs abgegolten?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der Unterkunftsbedarf von Herrn E insgesamt?
(Verwenden Sie bitte den in das Programm eingebauten Taschenrechner, weil dieser ihre Berechnungen protokolliert, sodass diese auch für die nachfolgenden Aufgaben weiter zur Verfügung stehen!)
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der gesamte monatliche Bedarf von Herrn E?
(Verwenden Sie bitte den in das Programm eingebauten Taschenrechner, weil dieser ihre Berechnungen protokolliert, sodass diese auch für die nachfolgenden Aufgaben weiter zur Verfügung stehen!)
502 € Regelbedarf
+ 20 € Mehrbedarf wegen Diabetes
+190 € Kosten der Unterkunft
=712 € Gesamtbedarf
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie errechnet sich die Hilfebedürftigkeit von Herrn E?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Zu den Selbsthilfemöglichkeiten zählt grundsätzlich auf die Arbeitskraft des Leistungsberechtigten. Muss zu Lasten von Herrn E das fiktive Einkommen berücksichtigt werden, dass er im Falle der Erwerbstätigkeit erzielen könnte?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welchem Paragraphen ist der Begriff des Einkommens definiert?(Bitte nur die Zahl eingeben.)
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welcher Höhe erhält Herr E monatlich Einkommen, wenn man die Absetzbeträge nicht berücksichtigt? (Bitte nur die Zahl eingeben.)
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welchem Paragraphen ist geregelt, ob ein Einkommen anrechnungsfrei ist? Das steht in §
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Sind die 150 € anrechnungsfreies Einkommen, die Herr E monatlich von seinen Eltern bekommt?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welche Vorschrift regelt, welche Beträge vom Einkommen absetzbar sind? Das steht in §
§ 11b SGB 2 regelt, welche Absetzbeträge es gibt, die vom Einkommen abgezogen werden müssen.
33. Versicherungskosten und Versicherungspauschale
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Kann Herr E eine Versicherungspauschale von 30 € von seinem Einkommen absetzen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist das anrechenbare Einkommen von Herrn E?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der monatliche Hilfebedarf von Herrn E?
Der Bedarf von Herrn E beträgt 712 €.
502 € Regelbedarf
+ 20 € Mehrbedarf wegen Diabetes
+190 € Kosten der Unterkunft
= 712 € Gesamtbedarf
Das anrechenbare Einkommen beträgt 120 €.
150 € monatliches Einkommen von den Eltern
- 30 € Versicherungspauschale
= 120 € anrechenbares Einkommen
Das ergibt einen Hilfebedarf von 592 €.
712 € Gesamtbedarf
- 120 € anrechenbares Einkommen
= 592 € Hilfebedarf
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welchem Paragraphen ist die Anrechnung des Vermögens geregelt? (Geben sie bitte nur eine Zahl ein.)
§ 12 SGB 2 regelt die Vermögensanrechnung.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Handelt es sich bei der Küche von Herrn E um anrechnungsfreies Vermögen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Handelt es sich bei der Uhr von Herrn E um anrechnungsfreies Vermögen im Sine von § 12 Absatz 3 SGB 2?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Ist der Wert des Hundes anrechenbares Vermögen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Wie hoch ist der Gesamtwertwert des Vermögens von Herrn E ohne sein anrechnungsfreies Schonvermögen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Ist unter Berücksichtigung der Herrn E nach zustehenden Freibeträge sein Vermögen auf seinen Bedarf anzurechnen?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welcher Höhe steht Herrn E ein Anspruch auf Bürgergeld zu? Ihm stehen monalich
502 € Regelbedarf
+ 20 € Mehrbedarf wegen Diabetes
+190 € Kosten der Unterkunft
= 712 € Gesamtbedarf
Das anrechenbare Einkommen beträgt 120 €.
150 € monatliches Einkommen von den Eltern
- 30 € Versicherungspauschale
= 120 € anrechenbares Einkommen
Das ergibt einen Hilfebedarf von 592 €.
712 € Gesamtbedarf
- 120 € anrechenbares Einkommen
= 592 € Hilfebedarf
Vermögen ist nicht anzurechnen. Die Höhe der zu leistenden laufenden Leistungen entspricht dem errechneten Hilfebedarf.
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Welcher Paragraph im SGB 2 regelt die einmaligen Leistungen? (Bitte nur die Zahl eingeben.)
§ 24 SGB 2 regelt die einmaligen Leistungen, soweit sie nicht mit den Unterkunftskosten in Verbindung stehen. Umzugskosten, Kaution und Mietschuldenübernahme sind in § 22 SGB 2 geregelt.
44. Schuhe und Winterkleidung
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Steht Herrn E ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schuhe und Winterkleidung nach § 24 Absatz 3 SGB 2 zu?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Steht Herrn E ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den selbst bezahlten Austausch des E-Herds nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB 2 zu?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
Steht Herrn E ein Anspruch auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Absatz 8 SGB 2 zu?
Zu Ihnen kommt Herr E in die Beratung und erzählt folgendes:
Ich bin 28 Jahre alt und seit über drei Jahren arbeitslos. Ich wohne allein in einer Wohnung, die 150,- € im Monat kostet. Weiterhin bezahle ich 55,- € monatlich Nebenkosten für Strom (15,- €), für Wasser (12,- €) sowie für Heizung und Warmwasseraufbereitung (28,- €). Außerdem verursacht mein Schäferhund, den ich schon seit vielen Jahren besitze, jeden Monat Kosten von 100 €. Leider besitze ich keine Winterkleidung mehr. Insbesondere Jacke und Schuhe sind so verschlissen, das ich sie nicht mehr instand setzen lassen kann. Vor 2 Jahren habe ich mir für 9.000 Euro eine Küche gekauft. Aber letzten Monat ist mein E-Herd kaputt gegangen. Deshalb musste ich einen neuen kaufen. Das Geld fehlt mir natürlich. Ich habe Mietschulden iHv 400,- €. Mein Vermieter hat mir bereits mit Kündigung gedroht. Meine finanziellen Schwierigkeiten liegen u.a. an den Mehrkosten für meine Diabetikerernährung. Dies schlägt mit 20,- € monatlich zu Buche. Ich besitze außer etwas Hausrat nur eine goldene Uhr, die mir mein lieber Großvater neben einigen anderen wertlosen Andenken hinterlassen hat. Sie hat einen Wert von ca. 3900,- €. Von meinen Eltern bekomme ich 150,- € monatlich. Mehr können sie mir nicht geben.
In welcher Höhe sind Herrn E monatlich Leistungen nach § 41 SGB 2 zu bewilligen? Ihm sind monatlich
Die Bewilligung erfolgt nach § 41 SGB 2 für ein Jahr.
Der monatliche Bedarf von Herrn E beträgt 712 €.502 € Regelbedarf
+ 20 € Mehrbedarf wegen Diabetes
+190 € Kosten der Unterkunft
= 712 € Gesamtbedarf
Das anrechenbare Einkommen beträgt 120 €.
150 € monatliches Einkommen von den Eltern
- 30 € Versicherungspauschale
= 120 € anrechenbares Einkommen
Das ergibt einen Hilfebedarf von 592 €.
712 € Gesamtbedarf
- 120 € anrechenbares Einkommen
= 592 € Hilfebedarf
Vermögen ist nicht anzurechnen. Die Höhe der zu leistenden laufenden Leistungen entspricht dem errechneten Hilfebedarf. Einmalige Leistungen stehen Herrn E nicht zu.