1. Kindergeld (14 Aufgaben, 2 Erklärvideos)
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Welches Gesetz regelt Anspruch, Höhe, und Berechtigungen bezüglich des Kindergeldes?
Lösung: Bundeskindergeldgesetz BKGG BundeskindergeldG
Begründung: Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) regelt Anspruch, Höhe und Berechtigungen bezüglich des Kindergeldes.
2. Zuordnung des Kindergeldes
Schauen Sie sich das Video nur dann ein zweites mal an, wenn Sie das zur Bearbeitung der Aufagabe benötigen.
In welchem Paragrafen ist geregelt, ob das Kindergeld als Einkommen des Kindes oder als Einkommen des kindergelberechtigten Elternteils gilt? Das regelt §
SGB 2.
Lösung: 11
Begründung: Gemäß § 11 Abs.1 Satz 4 und 5 SGB 2 ist Kindergeld als Einkommen der Kinder zu berücksichtigen, wenn diese es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das Kindergeld Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils.
3. Kindergeld und Einkommensanrechnung
Ist das Kindergeld für ein in der Bedarfsgemeinschaft lebendes Kind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 als Einkommen zu berücksichtigen?
Schauen Sie sich das Video nur dann ein weiteres mal an, wenn Sie das zur Bearbeitung der Aufagabe benötigen.
A. Ja.
B. Nein.
C. Das Kindergeld ist nur zur Hälfte auf den Bedarf anzurechnen.
Begründung: Gemäß § 11 Abs.1 Satz 4 SGB 2 ist Kindergeld als Einkommen der Kinder zu berücksichtigen, wenn diese es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist das Kindergeld Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils. Kindergeld wird also in jedem Fall als Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Eine hältige Kindergeldanrechnung gibt es nur für die Anrechnung auf Unterhalt, nicht aber für die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld 2.
4. Kind
Wer gilt im Sinne des Bundeskindergeldgesetzes als Kind, für das Kindergeld ausgezahlt werden kann?
A. alle unter 25 Jahren
B. alle Minderjährigen
C. Unter-25-Jährige in der Ausbildung
D. Unter-25-jährige, die auf einen Ausbildungsplatz warten
E. alle Studierenden
F. Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren
Begründung: Kindergeld wird nach § 2 BKGG ausgezahlt für Minderjährige, Unter-25-jährige, die sich in der Ausbildung zu einem Beruf befinden, also auch Studiernde und Schülerinnen und Schüler, sowie unter-25-jährige, die auf einen Ausbildungsplatz warten. Übrigens wird auch für Absolvierende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres unter 25 Jahren Kindergeld gezahlt.
5. Kindergeldhöhe
In welchem Paragraphen des Bundeskindergeldgesetzes ist die Höhe des Kindergeldes ist geregelt? Das steht in § BKGG.
Lösung: 6
Begründung: Im Bundeskindergeldgesetz ist in § 6 Absatz 1 BKGG die Höhe des Kindergeldes geregelt.
6. Bemessungskriterien
Die Höhe des Kindergeldes pro Kind ist abhängig...
A. ... vom Einkommen der Eltern.
B. ... vom Alter der Kinder.
C. ... von der Anzahl der Kinder.
D. ... vom Vermögen der Eltern.
Begründung: Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern. Es ist nach § 6 Abs. 1 BKGG lediglich von der Anzahl der Kinder abhängig, weil für den Kindergeldberechtigten für dritte, vierte oder weitere Kinder ein erhöhtes Kindergeld zusteht.
7. Elterngeld
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Welches Gesetz regelt das Elterngeld?
Lösung: BEEG Bundesgesetz_zur_Einführung_von_Elterngeld_und_Elternzeit Das_BEEG
Begründung: § 10 Absatz 5 BEEG regelt dies.
8. Mindestelterngeld
In welcher Höhe haben Eltern mindestens einen Anspruch auf Elterngeld? In Höhe von €.
Lösung: 300
Begründung: § 2 Absatz 4 BEEG regelt das.
9. Elterngeldhöhe
Das Video brauch Sie sich nur dann noch einmal anschauen, wenn Sie nicht wissen, in welchem Gesetz sie nachlesen müssen.
Welcher Paragraf aus dem BEEG (siehe im MENU unter LINKS) regelt die Höhe des Elterngeldes? Das regelt §
BEEG.
Lösung: 2
Begründung: § 2 BEEG regelt das.
10. Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Steht auch Frauen Elterngeld zu, die im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes kein Arbeitseinkommen erzielt haben?
A. Ja.
B. Ja. Aber nur dann, wenn die Frau überhaupt schon einmal gearbeitet hat.
C. Ja. Aber nur dann, wenn durch die Geburt des Kindes für die Eltern(teile) ein Verdienstausfall eingetreten ist.
D. Nein.
Begründung: § 2 Absatz 4 BEEG regelt das. Danach steht dem berechtigten Elternteil immer ein Mindestelterngeld von 300 € zu. Das gilt auch dann, wenn die Frau vor der Geburt des Kindes noch nicht gearbeitet hat. Und es kommt für das Mindestelterngeld auch nicht darauf an, ob durch die Geburt des Kindes ein Verdienstausfall eingetreten ist.
11. Anrechnung von Elterngeld auf Sozialleistungen
Das Video brauch Sie sich nur dann noch einmal anschauen, wenn Sie nicht wissen, in welchem Gesetz sie nachlesen müssen.
Welcher Paragraf aus dem BEEG (siehe im MENU unter LINKS) regelt die Einkommensanrechung von Elterngeld auf Sozialleistungen? Das regelt §
BEEG.
Lösung: 10
Begründung: § 10 BEEG regelt das.
12. Anrechnung von Elterngeld auf Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe
Das Video brauchen Sie sich nur dann noch einmal anschauen, wenn Sie die Frage nicht beantworten können.
Welcher Absatz in § 10 BEEG regelt die Elterngeldanrechung auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe? Das regelt Absatz
von § 10 BEEG.
Lösung: 5
Begründung: Die Elterngeldanrechung auf Bürgergeld und Sozialhilfe regelt § 10 Absatz 5 BEEG.
13. Anrechnung auf Unterhaltsansprüche
Welcher Paragraf aus dem BEEG (siehe im MENU unter LINKS) regelt die Einkommensanrechung von Elterngeld auf Unterhalt? Das regelt §
BEEG.
Lösung: 11
Begründung: § 11 BEEG regelt das.
14. Zuordnung des Kindergeldes
Ist Kindergeld eines im Haushalt lebenden Kindes Einkommen des Kindes oder Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils?
A. Kindergeld ist immer Einkommen des Kindes.
B. Kindergeld ist immer Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils.
C. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes, soweit das Kind das Kindergeld unter Berücksichtigung seines sonstigen Einkommens zur Bestreitung seines Lebensunterhalts (Regelbedarf und anteiliger Unterkunftsbedarf) benötigt.
D. Kindergeld gilt als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils, soweit das Kind das Kindergeld zur Bestreitung seines Lebensunterhalts (Regelbedarf und anteiliger Unterkunftsbedarf) nicht benötigt.
E. Kindergeld gilt zur Hälfte als Einkommen des Kindes und zur anderen Hälfte als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils
Begründung: Gemäß § 11 Abs.1 Satz 4 und 5 SGB 2 ist Kindergeld als Einkommen der Kinder zu berücksichtigen, soweit diese es zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen. Soweit dies nicht der Fall ist, ist das Kindergeld Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils. In welchem Umfang Kinder das Kindergeld zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts benötigen, rechnet man aus, indem man zunächst deren Bedarf errechnet. Bedarf = Regelbedarf + anteiliger Unterkunftsbedarf. Dann zieht man davon das sonstige Einkommen des Kindes ab (Unterhaltszahlungen, Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen, Arbeitseinkünfte, usw.) Daraus ergibt sich der Betrag, den die Kinder von ihrem Kindergeld für ihren Lebensunterhalt verwenden müssen. Müssen sie nicht alles für ihren Lebensunterhalt verwenden, gilt der vom Kindergeld verbleibende Betrag als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils.