Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Worüber ist F in der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beraten?
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Worüber ist F in der Schwangerschaftskonfliktberatung zu informieren?
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welche Vorschrift aus dem SGB 2 regelt das Verhältnis zwischen den Leistungen nach dem SGB 2 und den anderen für F in Betracht kommenden Sozialleistungen? Geben Sie bitte nur die Ziffer des Paragrafen ein.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Haben die Leistungen nach dem SGB 2 gegenüber Unterhaltsvorschussleistungen, Kindergeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld Vorrang oder Nachrang?
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Steht F nach der Geburt ihres Kindes ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den § 136 ff. SGB 3 zu, wenn sie bisher in ihrem Leben noch keine Beschäftigung ausgeübt hat?
Nach den § 136 ff. SGB 3 hat E keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, weil sie noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und deshalb die Rahmenfrist nach § 142 Absatz 1 SGB 3 noch nicht erfüllt hat.
Außerdem will sie nach der Geburt ihres Kindes ihr Kind betreuen und steht dem Arbeitsmarkt deshalb nach § 138 SGB 3 nicht zur Verfügung, sodass Sie auch gar nicht arbeitslos ist und ihr auch deswegen kein Arbeitslosengeld zusteht.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Legen Sie bitte für diesen Fall eine Tabelle mit einer personalisierten Leistungsberechnung an, die alle Sozialleistungen erfasst! In welcher Höhe steht F nach der Geburt ihres Kindes monatlich ein Anspruch auf Kindergeld für ihr Kind zu? In Höhe von
Das Kindergeld beträgt nach § 6 BKGG monatlich 250 €.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F Kindergeld für sich selbst zu? In welchem Gesetz ist geregelt, bis zu welchem Alter eine Person als Kind gilt, sodass Kindergeld für diese Person ausgezahlt wird? Das steht im
Das regelt das BKGG.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F Kindergeld für sich selbst zu? In welchem Paragrafen des Bundeskindergeldgesetzes ist geregelt, bis zu welchem Alter ein Kind Kindergeld erhält? das steht in §
Das regelt § 2 BKGG.
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Steht F Kindergeld für sich selbst zu, wenn Sie nach der Geburt ihres Kindes das Kind selbst betreuen und nicht arbeiten oder eine Ausbildung beginnen will?
Nach § 2 BKGG ist man nur bis 18 Jahre ein Kind. F ist schon 20 Jahre alt. Anders wäre es nur, wenn sie sich als arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit melden oder wenn sie sich in Ausbildung befinden würde oder auf eine Ausbildung warten würde. Alle diese Voraussetzungen erfüllt F aber nach der Geburt ihres Kindes nicht.
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In welchem Gesetz steht, wieviel Elterngeld F nach der Geburt ihres Kindes zusteht? Das steht im
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Paragrafen steht, wie sich die Elterngeldhöhe berechnet? Das steht im BEEG in §
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Wieviel Elterngeld steht F nach der Geburt ihres Kindes nach § 2 BEEG zu, wenn Sie keine Streckung des Bezugszeitraums beantragt (Elterngeld-Plus)? Das Elterngeld für F beträgt dann
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Gesetz steht, ob F nach der Geburt ihres Kindes Wohngeld zusteht? Das steht im
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Paragrafen steht, ob die Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe vom Wohngeld ausgeschlossen sind? Das steht im Wohngeldgesetz in §
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F nach der Geburt ihres Kindes Wohngeld zusätzlich zur Sozialhilfe oder zum Bürgergeld zu?
A. Nein.
B. Ja.
C. Teilweise.
Begründung: Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 Wohngeldgesetz ist der Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen, wenn eine Person Leistungen nach dem SGB 2 oder dem SGB 12 erhält.
16. Unterhaltsvorschuss
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wie heißt das Gesetz, welches regelt, ob dem Kind nach dessen Geburt ein Unterhaltsvorschuss gewährt wird? Das Gesetz heißt
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welche Vorschrift im Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Voraussetzungen für die Berechtigung zum Erhalt eines Unterhaltsvorschusses? Das regelt §
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wem steht nach § 1 Unterhaltsvorschussgesetz ein Anspruch gegen das Jugendamt auf Zahlung eines Unterhaltsvorschusses zu?
Da Mohamed keinen Unterhalt zahlt und nicht mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt lebt, liegen alle Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Unterhaltsvorschussgesetz für das Kind nach seiner Geburt vor.
Für F liegen dagegen die Voraussetzungen nicht vor, weil Unterhaltsvorschuss nur an Stelle von Kindesunterhalt gewährt wird und nicht an Stelle von Betreuungsunterhalt für den kinderbetreuenden Elternteil.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Paragraphen des Unterhaltsvorschussgesetzes ist die Höhe des Unterhaltsvorschusses geregelt? Das steht in §
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Und zwar durch eine Bezugnahme auf den Mindestunterhalt. Dessen Höhe ergibt sich aus § 1612a Absatz 1 BGB in Verbindung mit der § 1 MindestunterhaltsVO.
20. Berechnung des Unterhaltsvorschusses
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Nach § 2 Unterhaltsvorschussgesetz berechnet sich der Unterhaltsvorschuss nach einem Verweis auf unterhaltsrechtliche Bestimmungen. Wie wird der Unterhaltsvorschuss für das Kind genau berechnet?
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welcher Höhe steht dem Kind nach dessen Geburt gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz monatlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu? In Höhe von
Nach § 2 Unterhaltsvorschussgesetz hängt die Höhe des Untershaltsvorschusses von der Höhe des Mindesunterhalts ab. Dessen Höhe hängt nach § 1612a Absatz 1 BGB von der Altersgruppe des Kindes ab. Das neugeborene Kind gehört zur Altersgruppe 1 (0-5 Jahre). Nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung (siehe im MENU unter LINKS) beträgt der Bedarf eines Kindes von unter 6 Jahren monatlich 480 €. Davon ist allerdings nach Absatz 2 des § 2 Unterhaltsvorschussgesetz abweichend von § 1612b Absatz 1 BGB nicht nur das halbe Kindergeld sondern das volle Kindergeld abzuziehen. Dieses beträgt 250 € im Monat. Also verringert sich der Unterhaltsvorschuss auf 230 € (480 - 250 = 230).
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Gesetz ist geregelt, ob F ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld zusteht? Alle mit dem Mutterschutz zusammen hängenden Rechtsfragen regelt das
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Paragrafen ist geregelt, ob F ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld zusteht? Das steht im MuSchG in §
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu?
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welches Gesetz regelt, ob F Kindergeld und Kinderzuschlag zustehen? Leistungen für Kinder regelt das
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welcher Paragraf regelt, ob F neben dem Kindergeld auch noch ein Kinderzuschlag zusteht? Das steht im BKGG in §
Lösung: 6a 6_a §_6a §_6_a
Begründung: Das steht in § 6a Absatz 1 Nummer 2 BKGG.
27. Kinderzuschlag für K
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F ein Kinderzuschlag für K nach §§ 6a BKGG zu?
Nach § 6a Absatz 1 Nummer 2 BKGG müssen Alleinerziehende ein Mindesteinkommen von 600 € haben, damit Ihnen der Kinderzuschlag zusteht. Ziel dieser Regelung ist es, dass der Kinderzuschlag nur Personen zusteht, die nicht ohnehin auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Deshalb zählt das Bürgergeld auch nicht als Einkommen im Sinne dieser Vorschrift.
F hat nicht das erforderliche Mindesteinkommen, weil ihr Anspruch auf Elterngeld geringer ist und der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld als Einkommen des Kindes gelten. F steht deshalb für das Kind kein Kinderzuschlag zu.
Mit der für die Zukunft geplanten Kindergrundsicherung könnte sich das ändern.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Steht F ein Anspruch auf Sozialhilfe oder ein Anspruch auf Bürgergeld zu?
F hat nach§ 7 SGB 2 einen Anspruch auf Bürgergeld, weil sie nach § 8 SGB 2 erwerbsfähig ist. Denn sie ist weder krank noch behindert und damit erwerbsfähig.
Daran ändert weder die Schwangerschaft noch die Kindererziehung etwas. F ist zwar nach § 10 SGB 2 eine Erwerbstätigkeit unzumutbar. Aber gleichwohl ist sie nach § 8 SGB 2 erwerbsfähig.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welche Grundsicherungsleistung steht dem Kind nach seiner Geburt zu?
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Gehört K zur Bedarfsgemeinschaft von F?
Nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 gehört K nur zur Bedarfsgemeinschaft von F, wenn K seinen Lebensunterhalt nicht selbst aus seinem eigenen Einkommen bestreiten kann.
K wird ein Einkommen von 480 € haben, nämlich 250 € Kindergeld und 230 € Unterhaltsvorschuss. Dem steht ein Bedarf von 602 € gegenüber, nämlich 357 € Bürgergeldbedarf nach RBS 6 und 245 € anteiliger Unterkunftsbedarf (357+245=602). Diesen Bedarf von 602 € kann K nicht aus seinem Einkommen von 480 € decken. K ist also hilfebedürftig und gehört deswegen zur Bedarfsgemeinschaft von F.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welche Bedarfe stehen der Bedarfsgemeinschaft nach der Geburt des Kindes zu?
Die Kombination A B C E F ist richtig. Nach § 19 SGB 2 setzt sich der Gesamtbedarf der Leistungsberechtigten jeweils aus Regelbedarf, Mehrbedarf und Unterkunftsbedarf zusammen. Der Regelbedarf von Mohamed findet keine Berücksichtigung, da er gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 3 SGB 2 nicht zur Bedarfsgemeinschaft von F gehört, weil er nicht mit ihr in einem Haushalt lebt. Antwort D ist deshalb unzutreffend.
Das Kind bildet dagegen nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft mit F, sodass sein Bürgergeldbedarf für Nichterwerbsfähige nach § 23 SGB 2 zu berücksichtigen ist. Als alleinerziehender Mutter mit einem Kind unter 7 Jahren steht F nach § 21 Absatz 3 Nummer 1 SGB 2 ein Mehrbedarf zu. Und dazu kommt nach § 22 Absatz 1 SGB 2 jeweils der anteilige Unterkunftsbedarf von Mutter und Kind.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welchen laufenden monatlichen Gesamtbedarf hat die Bedarfsgemeinschaft nach der Geburt des Kindes? Bitte geben Sie den Betrag in Euro und Cent als Dezimalzahl ohne Währungszeichen ein.
| Personen | F | K | BG |
| Regelbedarfsstufe § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf Anlage zu § 28 SGB 12 | 563.00 € | 357,00 € | 920,00 € |
| Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 für Alleinerziehende 36% von 502 | 202,68 € | 202,68 € | |
| Unterkunftsbedarf nach § 22 Absatz 1 SGB 2 | 245,00 € | 245,00 € | 490,00 € |
| monatlicher Gesamtbedarf nach § 19 SGB 2 | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welches Einkommen ist auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft anzurechen?
Richtig ist die Antwortkombination A C E.
Das Kindergeld für K gilt nach § 11 Absatz 1 Sätze 4 und 5 SGB 2 als Einkommen des Kindes.
Der Mutter F steht kein Kindergeld zu, weil sie nach § 2 BKGG nicht mehr als Kind gilt. Denn F ist über 18 und ist weder in Ausbildung oder als arbeitssuchend gemeldet ist und sie wartet auch nicht auf eine Ausbildung.
Der Unterhaltsvorschuss ist ebenfalls Einkommen des Kindes, weil er an die Stelle des Kindesunterhalts tritt. Der Mutter F steht an Stelle íhres Betreuungsunterhalts kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zu.
Das Elterngeld ist Einkommen der Mutter. Ein Kinderzuschlag steht F nicht zu.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Sind zugunsten von F oder von ihrem Kind Absetzbeträge vom Einkommen abzuziehen?
F hat das Elterngeld als Einkommen. Davon sind die in § 11b Absatz 1 SGB 2 genannten Absetzbeträge abzuziehen, soweit F diese Ausgaben auch tatsächlich hat. Zugunsten jedes Einkommensbeziehers sind nach § 11b Absatz 1 Nummer 3 SGB 2 seine Versicherungskosten zu berücksichtigen, mindestens in Höhe der Versicherungspauschale nach § 6 Nummer 1 Bürgergeld-VO.
Ein Grundfreibetrag nach § 11b Absatz 2 SGB 2 (Werbungskostenpauschale) oder ein Erwerbstätigenfreibetrag steht F nicht zu, weil diese nur Arbeitnehmern zustehen. Das Elterngeld ist aber kein Arbeitslohn, sondern eine Sozialleistung.
Das Kind hat zwar mit dem Kindergeld auch Einkommen. Aber es hat keine Ausgaben, die es nach § 11b Absatz 1 SGB 2 absetzen könnte. Insbesondere hat es keine Versicherungskosten. Da dem Kind die Versicherungspauschale nach § 6 Nummer 2 Bürgergeld-VO nicht zusteht, ist nur Antwort A zutreffend und die Antworten B und C sind unzutreffend.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Gesetz ist geregelt, ob das Elterngeld anrechnungsfreies oder anrechenbares Einkommen ist? Das steht im
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Paragrafen ist geregelt, ob das Elterngeld anrechnungsfreies oder anrechenbares Einkommen ist? Das steht im BEEG in §
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
In welchem Absatz von § 10 BEEG ist geregelt, ob für den Bezug von Bürgergeld das Elterngeld anrechnungsfreies oder anrechenbares Einkommen ist? Das steht in Absatz
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Nach der Geburt ihres Kindes wird F Elterngeld erhalten. Und für die Höhe des Bürgergeldes wird es darauf ankommen, ob dieses ihre Hilfebedürftigkeit verringert. Analysieren Sie § 10 Absatz 5 BEEG sorgfältig! Ist für F das Elterngeld anrechnungsfreies oder anrechenbares Einkommen?
Nach § 10 Absatz 5 BEEG ist das Mindestelterngeld nur anrechnungsfrei, soweit ihm vor der Geburt des Kindes Arbeitseinkommen in gleicher Höhe gegenüber stand. Nur erarbeitetes Mindestelterngeld ist also anrechnungsfrei. F hat aber nie gearbeitet. Bei ihr stand vor der Geburt des Kindes dem Elterngeldbezug kein Arbeitseinkommen gegenüber. Deshalb sind die 300 € Mindestelterngeld anrechenbares Einkommen.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wie hoch ist das monatliche anrechenbare Elterngeld für F unter Berücksichtigung der Absetzbeträge? Das anrechenbare Elterngeld beträgt
Nach Absatz 4 des § 2 BEEG stehen F 300 € Mindestelterngeld zu.
Dieses gilt nach § 11 Absatz 1 SGB 2 als Einkommen von F. Und es ist nach § 10 Absatz 5 BEEG anrechenbar./p>
Davon sind jedoch nach § 11b Absatz 1 Nummer SGB 2 die Versicherungskosten als Absetzbetrag abzuziehen, nach § 6 Nummer 1 Bürgergeld-VO mindestens in Höhe der Versicherungspauschale von 30 €. Daher sind 270 € als Einkommen anzurechnen (300-30=270).
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wie hoch ist das monatliche anrechenbare Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft? Das beträgt
| Personen | F | K | BG |
| Kindergeld § 11 Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB 2 | 250 € | 250 € | |
| Unterhaltsvorschuss § 2 UhVSchG | 230 € | 230 € | |
| Elterngeld nach § 2 Absatz 4 BEEG | 300 € | 300 € | |
| Absetzbeträge nach § 6 Nummer 1 und 2 ALG2-VO | -30 € | -0 € | -30 € |
| anrechenbares Einkommen nach § 11b Absatz 1 SGB 2 | 270 € | 480 € | 750 € |
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wie hoch ist der monatliche Anspruch der Bedarfsgemeinschaft auf laufende SGB2-Leistungen nach der Geburt des Kindes? Der beträgt
| Bedarfe der Personen | F | K | BG |
| Regelbedarfsstufe § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf Anlage zu § 28 SGB 12 | 563.00 € | 357,00 € | 920,00 € |
| Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 für Alleinerziehende 36% von 503 | 202,68 € | 202,68 € | |
| Unterkunftsbedarf nach § 22 Absatz 1 SGB 2 | 245,00 € | 245,00 € | 490,00 € |
| monatlicher Gesamtbedarf nach § 19 SGB 2 | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
| Einkommensanrechnung | |||
| Einkommen nach § 11 Absatz 1 SGB 2 | |||
| Kindergeld § 11 Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB 2 | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss § 2 UhVSchG | 230,00 € | 230,00 € | |
| Elterngeld nach § 2 Absatz 4 BEEG | 300,00 € | 300,00 € | |
| Absetzbeträge nach § 6 Nummer 1 und 2 ALG2-VO | -30,00 € | -0,00 € | -30,00 € |
| anrechenbares Einkommen nach § 11b Absatz 1 SGB 2 | 270,00 € | 480,00 € | 750,00 € |
| Hilfebedürftigkeit nach § 9 Absatz 1 SGB 2 | 740,68 € | 122,00 € | 862,68 € |
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Wie hoch sind alle monatlich auf dem Konto von F eingehenden staatlichen Leistungen zusammen? Geben Sie bitte eine Zahl ein!
| Bedarfe der Personen | F | K | BG |
| Regelbedarfsstufe § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf Anlage zu § 28 SGB 12 | 563.00 € | 357,00 € | 920,00 € |
| Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 für Alleinerziehende 36% von 503 | 202,68 € | 202,68 € | |
| Unterkunftsbedarf nach § 22 Absatz 1 SGB 2 | 245,00 € | 245,00 € | 490,00 € |
| monatlicher Gesamtbedarf nach § 19 SGB 2 | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
| Einkommen nach § 11 Absatz 1 SGB 2 | |||
| Kindergeld § 11 Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB 2 | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss § 2 UhVSchG | 230,00 € | 230,00 € | |
| Elterngeld nach § 2 Absatz 4 BEEG | 300,00 € | 300,00 € | |
| Absetzbeträge nach § 6 Nummer 1 und 2 ALG2-VO | -30,00 € | -0,00 € | -30,00 € |
| anrechenbares Einkommen nach § 11b Absatz 1 SGB 2 | 270,00 € | 480,00 € | 750,00 € |
| Bürgergeld=Hilfebedürftigkeit nach § 9 Absatz 1 SGB 2 | 740,68 € | 122,00 € | 862,68 € |
| Elterngeld | 300,00 € | 300,00 € | |
| Kindergeld | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss | 230,00 € | 230,00 € | |
| Sozialleistungen insgesamt | 1642,68 € |
F und ihr Kind erhalten monatlich Sozialleistungen in der berechneten Höhe. Außerdem haben sie als Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 eine kostenlose Krankenversicherung für sich und ihr Kind und einen Anspruch auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren. Es gibt also keine wirtschaftlichen Gründe, die für einen Schwangerschaftsabbruch sprechen könnten. Diese Information sollte helfen, die finanziellen Existenzängste der Klientin abzubauen.
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Das Elterngeld bekommt F nur für 14 Monate. Danach würde sie in Bayern ein Landeserziehungsgeld für weitere 12 Monate erhalten. Wie viel weniger Geld hat F monatlich zur Verfügung, wenn das Elterngeld und auch das in Bayern sich anschließende Landeserziehungsgeld weggefallen sind? Sie bekommt weniger und zwar
Wenn F kein Elterngeld mehr bekommt, hat sie weniger Einkommen und bekommt deshalb mehr Bürgergeld.
Und zwar bekommt sie 270 € mehr, weil 270 € anrechenbares Einkommen weggefallen sind, nämlich das Elterngeld abzüglich einer Versicherungspauschale (300-30=270).
Wenn F 300 € weniger Elterngeld erhält und dafür 270 € mehr Bürgergeld erhält, verringern sich ihre Sozialleistungen insgesamt nur um 30 €.
| Bedarfe der Personen | F | K | BG |
| Regelbedarfsstufe § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf Anlage zu § 28 SGB 12 | 563.00 € | 357,00 € | 920,00 € |
| Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 für Alleinerziehende 36% von 503 | 202,68 € | 202,68 € | |
| Unterkunftsbedarf nach § 22 Absatz 1 SGB 2 | 245,00 € | 245,00 € | 490,00 € |
| monatlicher Gesamtbedarf nach § 19 SGB 2 | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
| Einkommen nach § 11 Absatz 1 SGB 2 | |||
| Kindergeld § 11 Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB 2 | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss § 2 UhVSchG | 230,00 € | 230,00 € | |
| Elterngeld nach § 2 Absatz 4 BEEG | 0 € | 0 € | |
| Absetzbeträge nach § 6 Nummer 1 und 2 ALG2-VO | -0 € | -0 € | -0 € |
| anrechenbares Einkommen nach § 11b Absatz 1 SGB 2 | 0 € | 480,00 € | 480,00 € |
| Bürgergeld=Hilfebedürftigkeit nach § 9 Absatz 1 SGB 2 | 1010,68 € | 122,00 € | 1132,68 € |
| Elterngeld | 0 € | 0 € | |
| Kindergeld | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss | 230,00 € | 230,00 € | |
| Sozialleistungen insgesamt | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
Die 20 jährige Frau F lebt auf einem Dorf. Ihre Eltern leben von Bürgergeld. F hatte eine Affäre mit dem auf der Durchreise befindlichen Flüchtling Mohamed (M) und ist jetzt schwanger geworden. M taucht unter. Weil F deswegen Streit mit ihrer Familie hat und die Ausgrenzung aus dem Dorf fürchtet, erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch. Falls sie die finanziellen Möglichkeiten hat, nach Regensburg umzuziehen, möchte sie allerdings in der Anonymität der Großstadt das Kind bekommen und sich darum kümmern. Sie hat in Regensburg ein Wohnungsangebot für 490 € warm im Monat. Sie möchte wissen, ob sie sich ein Leben mit dem Kind in der Großstadt leisten kann. Sie möchte deshalb insbesondere wissen, wieviel Sozialleistungen ihr insgesamt zustehen würden, wenn sie außer diesen kein Einkommen und kein Vermögen hat.
Welche Vorschrift regelt, welche Ansprüche das Jobcenter gegen Mohamed hat, falls er seine Unterhaltspflicht verletzt hat und deswegen das Jobcenter Leistungen an F und ihr Kind erbringen musste? Das regelt §
Lösung: 33
Begründung:
Nach § 33 Absatz 1 SGB 2 gehen die Unterhaltsansprüche von F und ihrem Kind gegenüber Mohamed in Höhe der vom Jobcenter an diese geleisteten Aufwendungen über. Ob Mohammed überhaupt Unterhalt an K und an F schuldet, hängt von seiner Leistungsfähigkeit und damit von seinem Einkommen ab. Dazu sagt der Sachverhalt nichts aus.
| Bedarfe der Personen | F | K | BG |
| Regelbedarfsstufe § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB 2 und § 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf Anlage zu § 28 SGB 12 | 563.00 € | 357,00 € | 920,00 € |
| Mehrbedarf nach § 21 Absatz 3 SGB 2 für Alleinerziehende 36% von 503 | 202,68 € | 202,68 € | |
| Unterkunftsbedarf nach § 22 Absatz 1 SGB 2 | 245,00 € | 245,00 € | 490,00 € |
| monatlicher Gesamtbedarf nach § 19 SGB 2 | 1010,68 € | 602,00 € | 1612,68 € |
| Einkommen nach § 11 Absatz 1 SGB 2 | |||
| Kindergeld § 11 Absatz 1 Satz 4 und 5 SGB 2 | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss § 2 UhVSchG | 230,00 € | 230,00 € | |
| Elterngeld nach § 2 Absatz 4 BEEG | 300,00 € | 300,00 € | |
| Absetzbeträge nach § 6 Nummer 1 und 2 ALG2-VO | -30,00 € | -0,00 € | -30,00 € |
| anrechenbares Einkommen nach § 11b Absatz 1 SGB 2 | 270,00 € | 480,00 € | 750,00 € |
| Bürgergeld=Hilfebedürftigkeit nach § 9 Absatz 1 SGB 2 | 740,68 € | 122,00 € | 862,68 € |
| Elterngeld | 300,00 € | 300,00 € | |
| Kindergeld | 250,00 € | 250,00 € | |
| Unterhaltsvorschuss | 230,00 € | 230,00 € | |
| Sozialleistungen insgesamt | 1642,68 € |