1. Absetzbeträge (18 Fragen)

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle der Caritas und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Dürfen Sie als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter in dieser Angelegenheit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beraten, wenn Sie an einer Fortbildung Schuldnerberatung teilgenommen haben, der Träger der Schuldnerberatungsstelle auch einen Juristen beschäftigt, der Sie eingewiesen hat und der Ihnen auch als Ansprechpartner fortlaufend zur Verfügung steht?


A. Nein. Rechtsberatung ist nach § 3 Bundesrechtsanwaltsordnung Sache von Rechtsanwälten.
B. Nein. Sozialarbeitern ist Rechtsberatung nach § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz verboten.
C. Ja. Nach den §§ 6 und 8 Nummer 3 RDG.
D. Ja. Den Behörden ist die Rechtsberatung im Gegensatz zu Privatpersonen in der Regel erlaubt.
Begründung: Die Einrichtung erfüllt die Anforderungen des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz, weil der Träger eine Juristen beschäftigt, der die Befähigung zum Richteramt hat. Eine Erlaubnis zur Rechtsberatung besteht, weil der Jurist an der Rechtsdienstleistung mitwirkt, indem er die Einweisung übernahm und fortlaufend als Ansprechpüartner zur Verfügung steht. Aussage D trifft nicht zu, weil die Caritas keine Behörde ist, sondern ein privater Verein. Dennoch hat die Schuldnerberatungsstelle auch nach § 8 Nummer 3 Rechtsdienstleistungsgesetz eine Erlaubnis zur Rechtsberatung.

2. Bürgergeld für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wer gehört nach § 7 Absatz 3 SGB 2 zur Bedarfsgemeinschaft von F?


A. F, AN, M, K1, K2 und K3.
B. F, M, K1, K2 und K3.
C. F, AN, K1, K2 und K3.
D. Nur F und AN, weil die Kinder von F angesichts ihrer Unterhaltsansprüche gegen M nicht hilfebedürftig sind.
Begründung: F und AN können die Bedarfsgemeinschaft jeweils begründen, weil sie alle Anspruchsvorauseetzungen des § 7 SGB 2 erfüllen. Beide sind über 15 Jahre und noch vor dem Renteneintrittsalter. Und beide sind erwerbsfähig im Sinne von § 8 SGB 2. Nach § 7 Absatz 3 Nummer 3 SGB 2 gehört ihr Ehepartner zur Bedarfsgemeinschaft. Und nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 gehören die Kinder von F zur Bedarfsgemeinschaft, obgleich es nicht die Kinder von AN sind. Zwar gehören nur hilfebedürftige Kinder zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern. Aber das sind die drei Kinder, da sie keine Selbsthilfemöglichkeit im Sinne von § 9 Absatz 1 SGB 2 haben, weil ihr Unterhaltsanbspruch gegen M derzeit nicht realisierbar ist, weil sie ihn ohne ladungsfähige Anschrift nicht verklagen könnnen.

3. Regelbedarfe

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch sind alle monatlichen Regelbedarfe der Bedarfsgemeinschaft zusammen?


Lösung: 1856
Begründung:
Regelbedarf
Personen Rechtsgrundlagen AN F   K1 K2 K3 BG
Alter in Jahren       2 3 5  
Regelbedarfsstufe § 20 SGB 2 und § 23 SGB 2 RBS 2 RBS 2 RBS 6 RBS 6 RBS 6  
Regelbedarfe Anlage zu § 28 SGB 12 451 € 451 € 318 € 318 € 318 € 1856 €


4. Mehrbedarf

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Steht F ein Mehrbedarf als alleinerziehende Mutter zu?


A. Ja, weil sie drei Kinder hat, die alle unter 7 Jahre alt sind, weil sie von deren Vater getrennt lebt und weil AN nicht der Vater der Kinder ist.
B. Nein.
Begründung: Nach § 21 Absatz 3 Nummer 1 SGB 2 steht dieser Mehrbedarf nur Personen zu, die allein für ihre Kinder sorgen. Lebt ein Ehegatte mit den Kindern des anderen Ehegatten zusammen, ist davon auszugehen, dass sie gemeinschaftlich für die Kinder sorgen. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder nur von einem der beiden Ehegatten abstammen.

5. Gesamtbedarf

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist der gesamte monatliche Bedarf der Bedarfsgemeinschaft?


Lösung: 2466
Begründung:
Gesamtbedarf
Personen Rechtsgrundlagen AN F   K1 K2 K3 BG
Alter in Jahren       2 3 5  
Regelbedarfsstufe § 20 SGB 2 und § 23 SGB 2 RBS 2 RBS 2 RBS 6 RBS 6 RBS 6  
Regelbedarfe Regelbedarfsstufenfortschreibungs-VO 451 € 451 € 318 € 318 € 318 € 1856 €
Unterkunftsbedarf § 22 SGB 2 122 € 122 € 122 € 122 € 122 €   610 €
Gesamtbedarf § 19 SGB 2 573 € 573 € 440 € 440 € 440 € 2466 €


6. Einkommensanrechnung

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Die Hilfebedürfigkeit errechnet sich unter Berücksichtigung des Einkommens. Das anrechenbare Einkommen verringert sich um die Absetzbeträge. In welcher Vorschrift des SGB 2 sind die Absetzbeträge geregelt? Das steht in §

SGB 2.
Lösung: §_11b §_11_b §11b §11_b 11b 11_b
Begründung: § 11b Absatz 1 SGB 2 zählt alle Absetzbeträge auf. Absatz 2 definiert die Werbungskostenpauschale und Absatz 3 enthält Vorgaben zur Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrages.

7. Absetzbeträge

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Das anrechenbare Arbeitseinkommen verringert sich durch Absetzbeträge. Dazu zählen auch die Werbungskosten von AN. Wie setzen sich die Werbungskosten von AN zusammen?


A. Werbungskostenpauschale
B. Versicherungskosten
C. Versicherungspauschale
D. Altersvorsorgepauschale
E. Entfernungspauschale
F. Berufsbedingte Aufwendungen
Begründung: Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten als Versicherungskosten und nicht als berufsbedingte Aufwendungen, obwohl AN mit dem Auot zur Arbeit fährt. Die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung zählen auch zu den Versicherungskosten. Die Versicherungspauschale nach § 6 ALG II-VO steht AN daneben nicht zu, da die tatsächlichen Versicherungskosten höher sind als die Pauschale. Die Altersvorsorgepauschale steht AN zu, da er tatsächlich eine steuerbegünstigte Altersvorsorge hat. Da AN keine eigenen Kinder hat und er für die Kinder von F keinen Zuschuss zur Altersvorsorge bekommt, steht ein solcher der Altersorsorgepauschale nicht entgegen. Da AN mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, steht ihm auch die Entfernungspauschale zu. Berufsbedingte Aufwendungen hat AN nicht und die Aufwendungspauschale wurde abgeschafft. Da die Werbungskosten insgesamt über 100 € betragen, steht AN die Werbungskostenpauschale nach § 11b SGB 2 daneben nicht zu.

8. Altersvorsorge

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Das anrechenbare Arbeitseinkommen verringert sich durch Absetzbeträge. Dazu zählen auch die Werbungskosten von AN. Wie hoch ist die AN monatlich zustehende Altersvorsorgepauschale?


Lösung: 45
Begründung: Dazu kommt die Altersvorsorgepauschale nach § 6 Nr. 4 ALG2-VO in Höhe von 3% des Bruttoeinkommens. Das sind 45 € im Monat (1500*3%=45) Diese verringert sich nicht durch staatliche Zuschüsse für Personen mit Kindern. Denn AN hat weder eigene noch adoptierte Kinder.

9. Höhe der Entfernungspauschale

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Das anrechenbare Arbeitseinkommen verringert sich durch Absetzbeträge. Dazu zählen auch die Werbungskosten von AN. Wie hoch ist die AN zustehende monatliche Entfernungspauschale, wenn er 5 Tage in der Woche arbeitet und deswegen unter Berücksichtigung von Urlaubstagen und Feiertagen davon auszugehen ist, dass AN durchschnittlich an 19 Tagen im Monat arbeitet? Das sind

€.
Lösung: 38
Begründung: Fahrtkosten sind berufsbedingte Aufwendungen. Da AN den eigenen Pkw dazu benutzt, werden die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit nach § 6 Nr. 5 ALG2-VO mit Hilfe der Entfernungspauschale von 0,20 € errechnet. Es zählt die einfache Wegstrecke von 10 km, nicht etwa Hin- und Rückweg. Denn es ist eine Entfernungspauschale und keine Wegstreckenpauschale. Da AN durchnittlich 19 Tage im Monat arbeitet, betragen seine Fahrtkosten 38 € (0,20x10x19=38).

10. Höhe der Werbungskosten

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder. K1 ist 2 , K2 ist 3 und K3 ist 5 Jahre alt. Alle drei sind aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Das anrechenbare Arbeitseinkommen verringert sich durch Absetzbeträge. Dazu zählen auch die Werbungskosten von AN. Wie hoch sind die Werbungskosten von AN im Sinne von § 11b Absatz 1 Nummern 3 bis 5 SGB 2 ?


Lösung: 163
Begründung:

Werbungskosten setzen sich nach § 11b Absatz 1 SGB 2 aus Versicherungskosten, Altersvorsorgebeiträgen und berufsbedingten Aufwendungen zusammen, wobei jeweils die in § 6 ALG2-VO vorgesehenen Pauschalen zu berücksichtigen sind.

Nummer 3: AN hat 20 € Kosten im Monat für private Versicherungen. Dazu kommen 60 € monatliche Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Kosten gelten als Versicherungskosten  nach Nummer 3 und nicht als berufsbedingte Aufwendungen nach Nummer 5 des § 11b Absatz 1 SGB 2. Die Versicherungspauschale nach § 6 Nr. 1 ALG2-VO steht AN daneben nicht zu. Er hat also Versicherungskosten von 80 € im Monat.

Nummer 4: Altersvorsorgebeiträge in Höhe von pauschal 45 €

Nummer 5: Berufsbedingte Aufwendungen sind in Höhe der Entfernungspauschale von 38 € zu berücksichtigen

Insgesamt hat AN damit Werbungskosten von 163 € (80+45+38=163).



11. Erwerbstätigenfreibetrag
Stufe Einkommensspanne Bezugsgröße=Bruttoeinkommen in der Spanne (§ 11b Absatz 3 SBG 2) % Freibetrag
  0-100 € Aus dem Bruttoeinkommen unter 100 € wird kein Erwerbstätigenfreibetrag gebildet.
1. 100-520 € In der Einkommenspanne liegen
420 € für Personen, die 520 € oder mehr
verdienen, weniger für alle anderen Personen.
20% bis zu
84 €
2. 520-1000 € In der Einkommenspanne liegen
480 € für Personen, die 1000 € oder mehr
verdienen, weniger für alle anderen Personen.
30% weitere
bis zu
144 €
3. 1000-1200 € In der Einkommenspanne liegen
200 € für Personen, die 1200 € oder mehr
verdienen, weniger für alle anderen Personen.
10% weitere
bis zu
20 €
4. 1200-1500 €Die 4. Stufe steht nur Erwerbstätigen zu,
die mit einem minderjährigen Kind in
Bedarfsgemeinschaft leben.
In der Einkommenspanne liegen
300 € für Personen, die 1500 € oder mehr
verdienen, weniger für alle anderen Personen.
10%weitere
bis zu
30 €
  über 1500 € Vom Bruttoeinkommen über 1500 € wird kein Freibetrag gebildet.  
  Summe der Erwerbstätigenfreibeträge aus allen vier Stufen insgesamt
bis zu
278 €

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist der AN nach § 11b Absatz 3 SGB 2 zustehende Erwerbstätigenfreibetrag?

€.
Lösung: 278
Begründung:

Nach § 11b Absatz 1 Nr. 6 SGB 2 ist ein Erwerbstätigenfreibetrag als Absetzbetrag abzuziehen. Nach § 11b Absatz 3 SGB 2 beträgt dieser
in der ersten Stufe 20% der Einkommenspanne zwischen 100 und 520 €,
in der zweiten Stufe 30% in der Einkommensspanne von und 520 bis 100 €,
in der dritten Stufe 10% des Betrages in der Einkommensstufe zwischen 1000 € und 1200 € und
bei einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern 10 % der Einkommenspanne zwischen 1200 und 1500 € Brutto.

Für AN beträgt der Erwerbstätigenfreibetrag somit
in der ersten Stufe 84 € (420x20%=84),
in der zweiten Stufe 144 € (480x30%=144),
in der dritten Stufe 20 € (200x10%=20),
in der vierten Stufe 30 € (300x10%=30),
zusammen 278 €.

12. Anrechenbares Einkommen von AN

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist das anrechenbare Einkommen von AN? Das beträgt

€.
Lösung: 609
Begründung: Das Bruttoeinkommen von AN beträgt 1500 €. Davon sind nach § 11b Absatz 1 SGB 2 abzuziehen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 450 €, Werbungskosten in Höhe von 163 € (20+60+45+38=163) und ein Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von 278 €. Das ergibt 609 € (1500-450-163-278=609).

13. Anrechenbares Einkommen der Kinder

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist das monatliche anrechenbare Einkommen der drei Kinder zusammen, wenn F beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt hat und das Jugendamt ihr daraufhin mitgeteilt hat, die Aufklärung des Sachverhalts werde wegen des Auslandsaufenthalts von M voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen werde?


Lösung: 750
Begründung:

Allen drei Kindern steht Kindergeld zu. Nach § 11 Absatz 1 Sätze 4 und 5 SGB 2 gilt dieses als ihr Einkommen, da sie es voll zur Deckung ihres Bedarfes benötigen. Denn sie haben jeweils einen Sozialgeldbedarf von 318 € und anteilige Unterkunftskosten von 122 € (610/5=122). Ihr Bedarf beträgt also jeweils 440 € (318+122=440).

Das Kindergeld beträgt je Kind jeweils 250 € (§ 6 BKGG). Insgesamt sind das 750 € (250x3=750). Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss stellt für die Kinder kein Einkommen dar, weil sie dadurch keine Einkünfte im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB 2 haben.

Der Anspruch auf Kindesunterhalt gegen M zählt nicht als Selbsthilfemöglichkeit, weil der Anspruch nicht realisierbar ist, solange F von M keine ladungsfähige Anschrift hat.



14. Eltergelddauer?

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist das anrechenbare Einkommen von F, wenn sie direkt nach der Geburt von K1 einen Antrag auf das volle Elterngeld nach dem BEEG gestellt hat und dieses auch ab dem Monat der Geburt bewilligt und gezahlt wurde?


Lösung: 0
Begründung:

Das Kindergeld ist Einkommen der drei Kinder und kein Einkommen von F (siehe Lösung der vorherigen Frage). Das Elterngeld ist dagegen Einkommen von F. Da F keine Streckung auf den doppelten Zeitraum beantragte (sog. Eltergeld PLUS), sondern das volle Eltergeld beantragt und erhalten hat, besteht der Anspruch nach § 4 BEEG allerdings nur 14 Monate lang. F hat daher keinen Anspruch auf Elterngeld für K3 mehr.



15. Versicherungspauschale

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Ist von dem Kindergeld eine Versicherungspauschale in Abzug zu bringen?


A. Ja. Einmal 30 € für F.
B. Ja. Dreimal 30 € für jedes Kind.
C. Ja. Einmal 30 € für alle drei Kinder zusammen.
D. Ja. Einmal 30 € für AN.
E. Nein. Es ist keine Versicherungspauschale in Abzug zu bringen.
Begründung:

F kann die Versicherungspauschale nicht in Abzug bringen, weil sie kein Einkommen hat. Absetzbeträge kann nur vom Einkommen absetzen, wer selbst Einkommen hat.

Und ihre Kinder können die Versicherungspauschale nicht absetzen, weil nach § 6 Nr. 2 ALG2-VO Minderjährige nur dann die Pauschale absetzen können, wenn sie selbst eigene Versicherungen haben. Darauf gibt der Sachverhalt keinen Hinweis.



16. Anrechenbares Einkommen der Bedarfsgemeinschaft

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Wie hoch ist das gesamte monatliche anrechenbare Einkommen der Bedarfsgemeinschaft?


Lösung: 1359
Begründung:

AN hat ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 609 € (1500-450-163-278=609).

F hat kein Einkommen, weil ihr kein Elterngeld mehr zusteht.

Dazu kommt ein anrechenbares Einkommen der Kinder von 750 € durch das Kindergeld (250x3=750).

Das ergibt zusammen 1359 € (609+750=1359).



17. Anspruch der Bedarfsgemeinschaft

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihr Bürgergeld zusteht.

Wie viel Bürgergeld kann die Bedarfsgemeinschaft monatlich beanspruchen?

€.
Lösung: 1107
Begründung:
Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft
Personen Rechtsgrundlagen AN F   K1 K2 K3 BG
Alter in Jahren       2 3 5  
Regelbedarfsstufe § 20 SGB 2 und § 23 SGB 2 RBS 2 RBS 2 RBS 6 RBS 6 RBS 6  
Regelbedarfe Anlage zu § 28 SGB 12 451 451 318 318 318 1856
Unterkunftsbedarf § 22 SGB 2 122 122 122 122 122   610
Gesamtbedarf § 19 SGB 2 573 573 440 440 440 2466
Kindergeld § 6 BKGG     250 250 250   750
Arbeitslohn brutto 1500          
Steuern und SV § 11b Abs. 1 Nr. 1 u. 2 SGB 2   450          
Versicherungen § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB 2     80          
Altersvorsorge § 6 Nr. 4 Bürgergeld-VO     45          
beufsbedingte Aufwendungen § 6 Nr. 5 Bürgergeld-VO     38          
Erwerbstätigenfreibetrag § 11b Absatz 3 SGB 2   278          
anrechenbares Einkommen     609     0 250 250 250 1359
Hilfebedürftigkeit § 9 Absatz 1 SGB 2 - 36 573 190 190 190   1107


18. Vermögen
Ablauf Schritte Definition Beispiele
1. verwertbare Vermögensgegenstände
des Leistungsberechtigten
bestimmen.
(§ 12 Abs. 1 S. 1)
Sachen,
Rechte und
Forderungen
Geld und Geldforderungen sind
nur Vermögen, wenn sie vor
dem Bewilligungszeitraum
erworben wurden.
Grundstück, bewegliche Sachen, Bargeld
Aktien, Wertpapiere u.ä.
Girokonto, Sparguthaben u.ä.



 
2. Anrechnungsfreies
Vermögen
herausnehmen, sog.
Schonvermögen

(§ 12 Abs. 1 S. 2 SGB 2)
1. angemessener Hausrat
2. angemessenes Kfz
3. Altersvorsorge
4. Altersvorsorge für Selbständige
5. Haus/Eigentumswohnung
6. ...

angemessen bis zum Wert von 7500 € (BSG)
wenn diese staatlich gefördert ist (§ 82 EStG)

bis 140mfür Häuser und 130mfür Wohnung,
wenn diese selbst genutzt werden.
3.Zu berücksichtigende
Vermögensgegenstände
bewerten (§ 12 Abs. 5).
Maßgeblich ist der Verkehrswert.Die Verkehrswerte sind zu
einer Gesammtsumme zu addieren.
 
4.Ablauf der Karenzfrist (Absatz 3) prüfen, weil davon die Höhe der Freibeträge abhängt.
5.Freibeträge ermitteln:
§ 12 Absatz 4

oder

12 Absatz 2 SGB 2.
Im ersten Jahr, der sog Karenzzeit:


Danach:
40.000 € für den Begründer der BG und 15.000 €
für jede weitere Person der BG (§ 12 Abs. 4).

15.000 € pro Person. Nicht genutzte Freibeträge
können die anderen Personen aus der BG nutzen.
6. anzurechnendes
Vermögen bestimmen
= Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Vermögenswerte - Summe der Freibeträge

Arbeitnehmer AN möchte Bürgergeld für seine Bedarfsgemeinschaft beantragen. Er lebt in einer Wohnung mit seiner Ehefrau F. Die hat drei kleine Kinder im Alter von 2, 3 und 5 Jahren aus der geschiedenen Ehe mit ihrem Ex-Ehemann M, der im Ausland untergetaucht ist. Die Kinder wohnen bei F. AN verdient 1500 € brutto und 1050 € netto. Die Wohnung kostet warm 610 € im Monat. Beruflich benötigt AN seinen PKW, für den er monatlich 60 € Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Daneben zahlt er 20 € für eine Privathaftpflichtversicherung. Die Arbeitsstelle von AN liegt 10 km von seinem Wohnort entfernt. Er arbeitet unter Berücksichtigung seines Urlaubs im Monat durchschnittlich an 19 Tagen. Früher hatte sich AN eine Riester-Rente aufschwatzen lassen, für die er jetzt monatlich Beitrag bezahlen muss. F kommt zu Ihnen in die Schuldnerberatungsstelle und möchte wissen, ob ihrer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zusteht.

Stehen der Bedarfsgemeinschaft auch dann von Anfang an monatlich die volle Leistung zu, wenn die Karenzzeit abgelaufen ist, es sich bei dem Auto von AN um diesen Sportwagen (mit der Maus steuerbare 3D-Animation) handelt, der laut Gutachten 82.000 € wert ist, sofern die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft kein weiteres anrechenbares Vermögen besitzen?


A. Ja.
B. Nein.
Begründung:

Da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Kraftfahrzeug bis zu einer Wertgrenze von 7.500 € als angemessen im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB 2 gilt, ist nur der darüber hinaus gehende Wert als anrechenbares Vermögen zu betrachten. Damit reduziert sich der Wert des Vermögens auf 74.500 € (82.500-7.500=74.500).

Davon sind nach § 12 Absatz SGB 2 die Freibeträge abzuziehen. Und zwar nach Ablauf der Karenzzeit ein Freibetrag von 15.000 € pro Person. Dabei sind auch die Kinder zu berücksichtigen. Auch ihre nicht genutzten Freibeträge sind zugunsten von AN zu berücksichtigen. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 75.000 € (15.000 x 5 = 75.000). Damit übersteigt der Freibetrag von 75.000 € das Vermögen von 74.500 €. Die Bedarfsgemeinschaft hat somit kein anrechenbares Vermögen.

Sie hat daher von Anfang an Anspruch auf Bewilligung der vollen Leistung.