Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der unterhaltsrechtliche gesetzliche Mindestbedarf von K1 ohne Berücksichtigung des Kindergeldes? Der beträgt monatlich
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestbedarf von K2 ohne Berücksichtigung des Kindergeldes? Der beträgt monatlich
€.Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestbedarf von K3 ohne Berücksichtigung des Kindergeldes? Der beträgt monatlich
€.Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Nach welcher Vorschrift hat auch F2 dem Grunde nach einen Unterhaltsanspruch gegen M? Nach §
Lösung: 1615l 1615_l §_1615l §_1615_l §_1615l_BGB §_1615_l_BGB
Begründung: Nach § 1615l BGB schuldet der Vater eines nichtehelichen Kindes der Mutter Unterhalt, wenn diese das Kind betreut und dieses noch unter drei Jahren ist.
5. Rangfolge
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F und L beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie ist die Rangfolge zwischen den verschiedenen Unterhaltsberechtigten?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Die Lebensstellung der Kinder und damit deren Bedarf hängen vom Einkommen des M ab. Maßgeblich ist nach der Düsseldorfer Tabelle das bereinigte Nettoeinkommen. Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen von M?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt sich der angemessene Bedarf der Kinder?
M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2090 €. Nach dem Einkommen des M wären die Kinder in Stufe 2.
Rückstufung wegen Tabellensprungs: Nach Anmerkung A1 Absatz 2 Satz 1 der Düsseldorfer Tabelle ist diese, dafür ausgelegt, dass der Unterhaltspflichtige 2 Unterhaltspflichten hat. M hat aber 6 Unterhaltspflichten. Der Bedarf der Kinder müsste deshalb 4 mal zurückgestuft werden. Mindestens muss ihnen jedoch der Mindestbedarf (Stufe 1) verbleiben.
Rückstufung wegen Mangelfalls: Nach Anmerkung A1 Absatz 2 Satz 3 der Düsseldorfer Tabelle sind die Kinder weiter zurückzustufen, solange ein Mangelfall vorliegt. Aber den Kindern steht mindestens der Mindestbedarf zu (Stufe 1).
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wieviel Kindergeld bekommen F2 und F2 für jedes ihrer Kinder?
Nach § 6 BKGG beträgt das Kindergeld pro Kind 250 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wo ist die Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf des Kindes geregelt? Das steht im BGB in §
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der monatliche Unterhaltsbedarf von K1 unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf von K2 unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf von K3 unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Kindergeldanrechnung? Der beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der monatliche Unterhaltsbedarf aller vier Kinder zusammen unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung? Der beträgt
| Bedarfe der Kinder | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| Kindergeldanrechung | -125 € | -125 € | -125 € | -125 € |
| Unterhaltsbedarf | 463 € | 377 € | 312 € | 312 € |
Der Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder beträgt 1464 € (463+377+312+312=1464).
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) von M gegenüber seinen vier Kindern? Der beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist die Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen vier Kindern? Die beträgt
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Zwischen welchen Personen muss die Verteilungsmasse aufgeteilt werden?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der Anteil jeden Kindes an der Verteilungsmasse?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld 2.
Muss der Unterhaltsanspruch der Kinder nach der Berechnung des Unterhalts gerundet werden?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld 2.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K1? Der beträgt
Der Anteil von K1 entspricht seinem Bedarf geteilt durch die Summe der Bedarfe von allen vier Kindern,
Unter Berücksichtigung einer hälftigen Anrechnung des Kindergelds beträgt der Bedarf von K1 genau 463 € (588-125=463).
Der Unterhaltsbedarf für alle vier Kinder beträgt 1464 € (463+377+312+312=1464).
Der Anteil von K1 beträgt damit 463/1464.
Der Anspruch von K1 erechnet sich, indem man seinen Anteil mit der Verteilungsmasse multipliziert. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von M gegenüber dem ersten Rang. Das sind 720 € (2090-1370=720). Das ergibt einen Anspruch von 227,70 € (463/1464x720=227,70).
Dieser Betrag ist nach § 1612a Absatz 2 BGB aufzurunden auf ganze Euro. Das ergibt 228 €.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Das Kindergeld für alle Kinder erhalten jeweils die beiden Frauen. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch der Kinder von F1 zusammen, also der von K1, K2 und K3 zusammen?
| Rechenschritte: | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| Kindergeldanrechung | -125 € | -125 € | -125 € | -125 € |
| Unterhaltsbedarf | 463 € | 377 € | 312 € | 312 € |
| Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 € | ||||
| Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2090 € - 1370 € = 720 € | ||||
| Mangelfall, weil die Verteilungsmasse von 720 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfder Kinder zu decken. Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern. | ||||
| Anteile der Kinder | 463/1464 | 377/1464 | 312/1464 | |
| Anspruch=Anteil x Verteilungsmasse | 463/1464x720 | 377/1464x720 | 1312/1464x720 | |
| Anspruchshöhe | 227,70 | 185,41 | 153,44 | |
| aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB | 228 € | 186 € | 154 € | |
228 € für K1
186 € für K2
154 € für K3
468 €
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch von K4?
| Rechenschritte / Berechtigte: | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| Kindergeldanrechung | -125 € | -125 € | -125 € | -125 € |
| Unterhaltsbedarf | 463 € | 377 € | 312 € | 312 € |
| Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 € | ||||
| Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2090 € - 1370 € = 720 € | ||||
| Mangelfall, weil die Verteilungsmasse von 720 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfder Kinder zu decken. Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern. | ||||
| Anteile der Kinder | 463/1464 | 377/1464 | 312/1464 | 312/1464 |
| Anspruch=Anteil x Verteilungsmasse | 463/1464x720 | 377/1464x720 | 1312/1464x720 | 1312/1464x720 |
| Anspruchshöhe | 227,70 | 185,41 | 153,44 | 153,44 |
| aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB | 228 € | 186 € | 154 € | 154 € |
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld. Darf das Jobcenter von F1 und F2 verlangen, dass sie M auf Unterhalt verklagen?
| Rechenschritte / Berechtigte: | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| Kindergeldanrechung | -125 € | -125 € | -125 € | -125 € |
| Unterhaltsbedarf | 463 € | 377 € | 312 € | 312 € |
| Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 € | ||||
| Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2090 € - 1370 € = 720 € | ||||
| Mangelfall, weil die Verteilungsmasse von 720 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfder Kinder zu decken. Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern. | ||||
| Anteile der Kinder | 463/1464 | 377/1464 | 312/1464 | 312/1464 |
| Anspruch=Anteil x Verteilungsmasse | 463/1464x720 | 377/1464x720 | 1312/1464x720 | 1312/1464x720 |
| Anspruchshöhe | 227,70 | 185,41 | 153,44 | 153,44 |
| aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB | 228 € | 186 € | 154 € | 154 € |
M ist den beiden Frauen gegenüber nicht leistungsfähig. Denn nach § 1581 BGB ist von seinem bereinigten Nettoeinkommen sein Eigenbedarf abzuziehen. Der Beträgt nach B III a DT 1510 €. Nach § 1582 BGB und § 1609 Nummer 1 BGB verringert sich seine Leistungsfähigkeit den Frauen gegenüber um den an die vorrangig berechtigten Kinder zu leistenden Unterhalt (2090-1510-228-186-154-154=-142). M fehlt also Geld, um seinen Eigenbedarf decken zu können. Er kann den beiden Frauen also nichts abgeben. Da M nicht leistungsfähig ist, schuldet er nach § 1581 BGB auch keinen Unterhalt.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Erfüllen F1 und F2 alle Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld, sofern ihre Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Welche Vorschrift definiert, wer zur Bedarfsgemeinschaft der beiden Mütter gehört? Das regelt im SGB 2 §
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Welche Nummer in § 7 Absatz 3 SGB 2 regelt, wann Kinder zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mutter gehören? Das regelt Nummer
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Von welchen Bedingungen hängt es nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 ab, ob ein Kind zur Bedarfsgemeinschaft seiner Mutter gehört?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Gehören alle vier Kinder trotz des Kindergelds und des ihnen zustehenden Unterhalts zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mütter? (Bitte nicht raten, sondern rechnen!)
Die Kinder gehören nach § 7 Absatz 3 Nummer 4 SGB 2 nur zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mütter, wenn Sie nicht im Stande sind, ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen zu bestreiten. Als ihr Einkommen gelten nach § 11 Absatz 1 Sätze 1, 4 und 5 SGB 2 alle Einkünfte, auch das Kindergeld, soweit es von den Kindern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts benötigt wird. Nicht zu den Einkünften gehört der Unterhaltsanspruch der vier Kinder, solange der geschuldete Kindesunterhalt von M nicht tatsächlich geleistet wird. Bei keinem der vier Kinder reicht das Kindergeld allein aus, um den Bedarf des Kindes voll zu decken. Alle vier Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Mütter. Deshalb trifft Aussage A zu.
Selbst zusammen mit dem Kindesunterhalt reicht das Kindergeld bei keinem der vier Kinder aus, um seinen Bedarf zu decken. Im einzelnen ergibt sich dies aus der nachfolgenden Tabelle:
| Rechenschritte: | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Mindestbedarf | 588 € | 502 € | 437 € | 437 € |
| Kindergeldanrechung | -125 € | -125 € | -125 € | -125 € |
| Unterhaltsbedarf | 463 € | 377 € | 312 € | 312 € |
| Eigenbedarf von M gegenüber seinen Kindern nach DT A5 1370 € | ||||
| Leistungsfähigkeit von M gegenüber seinen Kindern 2090 € - 1370 € = 720 € | ||||
| Mangelfall, weil die Verteilungsmasse von 720 € nicht ausreicht, um die 1464 € Mindestbedarfder Kinder zu decken. Mangelfallberechnung nach DT C. Die Verteilungsmasse entspricht der Leistungsfähigkeit von M ggü den Kindern. | ||||
| Anteile der Kinder | 463/1464 | 377/1464 | 312/1464 | 312/1464 |
| Anspruch=Anteil x Verteilungsmasse | 463/1464x720 | 377/1464x720 | 1312/1464x720 | 1312/1464x720 |
| Anspruchshöhe | 227,70 | 185,41 | 153,44 | 153,44 |
| aufgerundet nach § 1612a Absatz 2 BGB | 228 € | 186 € | 154 € | 154 € |
| Rechenschritte: | K1 | K2 | K3 | K4 |
| Alter | 14 Jahre | 6 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre |
| Regelbedarfsstufe nach § 23 SGB 2 | 4 | 5 | 6 | 6 |
| Regelbedarf nach Anlage zu § 28 SGB 12 | 420 € | 348 € | 318 € | 318 € |
| Unterkunftsbedarf nach Kopfteilen | 800 € / 4 | 800 € / 4 | 800 € / 4 | 600 € / 2 |
| Unterkunftsbedarf | 200 € | 200 € | 200 € | 300 € |
| Gesamtbedarf | 620 € | 548 € | 518 € | 618 € |
| Einkommen und Selbsthilfemöglichkeiten nach § 2 Abs. 1 SGB 2 | ||||
| Kindergeld | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € |
| Unterhaltsanspruch (siehe oben) | 228 € | 186 € | 154 € | 154 € |
| Decken Kindergeld und Unterhalt den Bedarf | (-) | (-) | (-) | (-) |
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. K4 lebt bei F2. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Steht F1 und F2 ein Mehrbedarf zu?
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
In welcher Höhe steht F1 ein Mehrbedarf zu? In Höhe von
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Wie hoch ist der gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von F1 ohne die Berücksichtigung zeitweiliger Bildungsbedarfe?
| F1 | K1 | K2 | K3 | BG | |
| Alter | 14 | 6 | 4 | ||
| Regelbedarf RBS §§ 20 und 23 SGB 2 | RBS 1 | RBS 4 | RBS 5 | RBS 6 | |
| Regelbedarf in € | 502 € | 420 € | 348 € | 318 € | 1588 € |
| KdU 800 € geteilt durch 4 Personen | 200 € | 200 € | 200 € | 200 € | 800 € |
| Mehrbedarf § 21 Abs. 3 Nr. 1 36% | 180,72 | 180,72 | |||
| Gesamtbedarf | 882,72 | 620 € | 548 € | 518 € | 2568,72 |
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Steht F1 und F2 noch Elterngeld nach dem BEEG zu, wenn sie keinen Antrag auf Elterngeld plus (Streckung des Zeitraums) beantragt hatten?
Das Elterngeld wird nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BEEG längstens 14 Monate nach der Geburt gezahlt.
Da alle Kinder mindestens 24 Monate alt sind, steht F1 und F2 kein Elterngeld mehr zu.Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Um die Hilfebedürftigkeit der der Bedarfsgemeinschaft von F1 zu berechnen, ist ihr Einkommen vom Bedarf abzuziehen. Sind zuvor Absetzbeträge von deren Einkommen abzuziehen?
Absetzbeträge sind nicht vom Einkommen abzuziehen. F1 stehen keine Absetzbeträge zu, weil sie kein Einkommen bezieht. Da alle Kinder Einkommen beziehen, stehen ihnen zwar grundsätzlich auch Absetzbeträge zu. Aber sie haben keine Versicherungskosten. Und die Versicherungspauschale steht ihnen nach § 6 Nummer 2 der Bürgergeld-VO nicht zu.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
In welcher Höhe ist die Bedarfsgemeinschaft von F1 monatlich hilfebedürftig, wenn zeitweilige Bildungsbedarfe außer Betracht bleiben?
| F1 | K1 | K2 | K3 | gesamt | |
| Alter | 14 | 6 | 4 | ||
| Regelbedarf RBS | RBS 1 | RBS 4 | RBS 5 | RBS 6 | |
| Regelbedarf in € | 502 | 420 | 348 | 318 | 1588,00 |
| KdU 800 € geteilt durch 4 Personen | 200 | 200 | 200 | 200 | 800,00 |
| Mehrbedarf § 21 Abs. 3 Nr. 1 36% | 180,72 | 180,72 | |||
| Gesamtbedarf | 882,72 | 620 | 548 | 518 | 2568,72 |
| Einkommen durch Kindergeld | 0 | -250 | -250 | -250 | -750,00 |
| Hilfebedürftigkeit | 882,72 | 370 | 298 | 268 | 1818,72 |
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
Welche Höhe hat der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft von F2?
| F2 | K4 | gesamt | |
| Regelbedarf RBS | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf in € | 502,00 | 318,00 | 820,00 |
| KdU 600 € geteilt durch 2 Personen | 300,00 | 300,00 | 600,00 |
| Mehrbedarf § 21 Abs. 3 Nr. 1 36% | 180,72 | 0 | 180,72 |
| Gesamtbedarf | 982,72 | 618,00 | 1600,72 |
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
In welcher Höhe hat die Bedarfsgemeinschaft von F2 Einkommen?
| Rechenschritte | F2 | K4 | BG |
| Regelbedarf RBS | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf in € | 502,00 | 318,00 | 820,00 |
| KdU 600 € geteilt durch 2 Personen | 300,00 | 300,00 | 600,00 |
| Mehrbedarf § 21 Abs. 3 Nr. 1: 36% | 180,72 | 0 | 180,72 |
| Gesamtbedarf | 982,72 | 618,00 | 1600,72 |
| -Einkommen durch Kindergeld | -250,00 | -250,00 | |
Absetzbeträge sind nicht vom Einkommen abzuziehen. F2 stehen keine Absetzbeträge zu, weil sie kein Einkommen bezieht. Da K4 Einkommen bezieht, stehen K4 zwar grundsätzlich auch Absetzbeträge zu. Aber K4 hat keine Versicherungskosten. Und die Versicherungspauschale steht K4 nach § 6 Nummer 2 der Bürgergeld-VO nicht zu.
Herr M und Frau F1 sind geschieden. Sie haben drei gemeinsame eheliche Kinder, den vierzehnjährigen K1, den 6 Jährigen K2 und den vierjährigen K3. Mit seiner neuen Freundin F2 hat M außerdem den zweijährigen K4. M verdient monatlich 2200 € netto. F2 hat sich gerade von M getrennt. Das Kindergeld für die Kinder erhalten F1 und F2. Die Unterkunftskosten von M betragen 430 € warm, die von F2 600 € warm und die von F1 800 € warm.
F1 und F2 beantragen jeweils für ihre Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld.
In welcher Höhe ist die Bedarfsgemeinschaft von F2 hilfebedürftig?
| Rechenschritte | F2 | K4 | BG |
| Regelbedarf RBS | RBS 1 | RBS 6 | |
| Regelbedarf in € | 502,00 | 318,00 | 820,00 |
| KdU 600 € geteilt durch 2 Personen | 300,00 | 300,00 | 600,00 |
| Mehrbedarf § 21 Abs. 3 Nr. 1: 36% | 180,72 | 0 | 180,72 |
| Gesamtbedarf | 982,72 | 618,00 | 1600,72 |
| -Einkommen durch Kindergeld | -250,00 | -250,00 | |
| Hilfebedürftigkeit | 982,72 | 368,00 | 1350,72 |
Absetzbeträge sind nicht vom Einkommen abzuziehen. F2 stehen keine Absetzbeträge zu, weil sie kein Einkommen bezieht. Da K4 Einkommen bezieht, stehen K4 zwar grundsätzlich auch Absetzbeträge zu. Aber K4 hat keine Versicherungskosten. Und die Versicherungspauschale steht K4 nach § 6 Nummer 2 der Bürgergeld-VO nicht zu.