Der Christliche Verein Junger Menschen CVJM plant eine Kultur- und Bildungsreise nach Rom. Sie soll nach dem Kostenplan 2000 € kosten. Der CVJM beantragt dafür 1000 € beim Jugendamt uns stellt einen Antrag auf Vorausfinanzierung. Das Jugendamt bewilligt einen Betrag von 1000 € und der CVJM erhält die 1000 € als Vorausfinanzierung.
Welche Art der Finanzierung liegt vor?
Der Christliche Verein Junger Menschen CVJM plant eine Kultur- und Bildungsreise nach Rom. Sie soll nach dem Kostenplan 2000 € kosten. Der CVJM beantragt dafür 1000 € beim Jugendamt uns stellt einen Antrag auf Vorausfinanzierung. Das Jugendamt bewilligt einen Betrag von 1000 € und der CVJM erhält die 1000 € als Vorausfinanzierung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung werden nicht zum Gegenstand der Bewilligung gemacht. Die Reise kostet - anders als geplant - statt 2000 € nur 1800 €. Der CVJM erstellt dem Jugendamt darüber eine Abrechnung.
Welche der nachfolgend aufgezählten Vorschriften kann die teilweise Rückforderung der Vorauszahlung rechtfertigen?
Der Christliche Verein Junger Menschen CVJM plant eine Kultur- und Bildungsreise nach Rom. Sie soll nach dem Kostenplan 2000 € kosten. Der CVJM beantragt dafür 1000 € beim Jugendamt uns stellt einen Antrag auf Vorausfinanzierung. Das Jugendamt bewilligt einen Betrag von 1000 € und der CVJM erhält die 1000 € als Vorausfinanzierung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung werden nicht zum Gegenstand der Bewilligung gemacht. Die Reise kostet - anders als geplant - statt 2000 € nur 1800 €. Der CVJM erstellt dem Jugendamt darüber eine Abrechnung.
Wieviel Geld kann das Jugendamt vom CVJM zurückverlangen?
Der Christliche Verein Junger Menschen CVJM plant eine Kultur- und Bildungsreise nach Rom. Sie soll nach dem Kostenplan 2000 € kosten. Der CVJM beantragt dafür 1000 € beim Jugendamt uns stellt einen Antrag auf Vorausfinanzierung. Das Jugendamt bewilligt einen Betrag von 1000 € und der CVJM erhält die 1000 € als Vorausfinanzierung. Die Reise kostet - anders als geplant - statt 2000 € nur 1800 €. Der CVJM erstellt dem Jugendamt darüber eine Abrechnung.
Wieviel Geld kann das Jugendamt vom CVJM zurückverlangen, wenn es die Zuwendung unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bewilligt hatte?
Der eingetragene Verein Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfadfinderlager. Die Pfadfinder rechnen mit 1300 € Kosten. 300 € sollen nach dem Kosten- und Finanzierungsplan durch Rück-lagen des Vereins finanziert werden. Das Jugendamt bewilligt 1000 € für das Pfadfinderlager. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die AN-Best-P. Der Verein erhält eine Vorauszahlung von 1000 €. Die Kosten des Pfadfinderlagers betragen -anders als geplant- nur 700 €.
Welche Art der Finanzierung hat das Jugendamt bewilligt?
Der eingetragene Verein Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfad-finderlager. Die Pfadfinder rechnen mit 1300 € Kosten. 300 € sollen nach dem Kosten- und Finanzierungsplan durch Rücklagen des Vereins finanziert werden. Das Jugendamt bewilligt 1000 € für das Pfadfinderlager. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die AN-Best-P. Der Verein erhält eine Vorauszahlung von 1000 €. Die Kosten des Pfadfinderlagers betragen -anders als geplant- nur 700 €.
Welche Vorschrift begründet einen Erstattungsanspruch?
Der ausgezahlte Betrag wurde auch bewilligt. § 50 Absatz 2 SGB 10 begründet deshalb keine Erstattungsansprüche. Der Zuwendungsbescheid darf nicht nach § 45 Absatz 1 SGB 10 zurückgenommen werden, weil er rechtmäßig ist. Da die Pfadfinder aber weniger Geld verbraucht haben als ihnen bewilligt wurde, wurde ein Teilbetrag nicht zu dem im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet, sodass der Zuwendungsbescheid nach § 47 Absatz 2 SGB 10 teilweise widerrufen und der nicht verbrauchte Teilbetrag nach § 50 Absatz 1 SGB 10 zu erstatten ist. Antwort C trifft also zu. § 48 SGB 10 (D) ist nur auf Verwaltungsakte mit Dauerwirkung anwendbar. Zuwendungsbescheide gehören nicht dazu, weil sie nur einmalig eine Zuwendung gewähren und sich dieser Vorgang nicht laufend wiederholt. Bei Ziffer 2.1 ANBest-P (E) handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die mangels Außenwirkung gegenüber dem Zuwendungsnehmer solange keine Verbindlichkeit entfaltet, wie sie von der Behörde nicht zugleich als Nebenstimmung zum Zuwendungsbescheid erlassen wird.
In welchem Umfang kann das Jugendamt den Bewilligungsbescheid widerrufen und Erstattung der Vorauszahlung verlangen?
Lösung: 300
Begründung: Nach § 50 Absatz 2 SGB 10 müssen die Pfadfinder den Betrag erstatten, der ihnen nicht bewilligt wurde. Die erhaltenen 1000 € sind in vollem Umfang bewilligt worden. Daran ändert die Verringerung der Kosten gar nichts, weil die Pfadfinder keine Anteilsfinanzierung erhalten haben sondern eine Festbetragsfinanzierung. Aber nach § 50 Absatz 1 SGB 10 ist auch der Betrag zu erstatten, in dessen Höhe der Bewilligungsbescheid zurückgenommen oder widerrufen werden kann. Eine Rücknahme scheidet nach § 45 Absatz 1 SGB 10 aus, weil die Bewilligung rechtmäßig war. Aber nach § 47 Absatz 2 SGB 10 kann der Bewilligungsbescheid in Höhe von 300 € widerrufen werden, weil der bewilligte Betrag in dieser Höhe nicht verbraucht wurde.
8. AN-Best-P
Der eingetragene Verein Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfad-finderlager. Die Pfadfinder rechnen mit 1300 € Kosten. 300 € sollen nach dem Kosten- und Finanzierungsplan durch Rücklagen des Vereins finanziert werden. Das Jugendamt bewilligt 1000 € für das Pfadfinderlager. Der Bewilligungsbescheid ergeht mit Bezugnahme auf die ANBest-P. Der Verein erhält eine Vorauszahlung von 1000 €. Die Kosten des Pfadfinderlagers betragen -anders als geplant- nur 700 €.
In welchem Umfang kann das Jugendamt den Bewilligungsbescheid widerrufen und Erstattung der Vorauszahlung verlangen?
Der Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfadfinderlager mit Lagerfeuer und pädagogischer Begleitung.
Die Pfadfinder rechnen mit 1000 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 500 € bewilligt. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die ANBest-P. Auf Antrag erhält der VCP eine Vorauszahlung von 500 €. Die Pfadfinder verbrauchen jedoch statt der geplanten 1000 € nur 600 € für das Lager.
Welche Art von Finanzierung wurde den Pfadfindern bewilligt?
A. Fehlbetragsfinanzierung
B. Fehlbedarfsfinanzierung
C. Festbetragsfinzierung
D. Anteilsfinanzierung
E. Keine dieser Finanzierungsarten
Begründung: Da die Pfadfinder 50% der zuwendungsfähigen Kosten und keinen festen Betrag bewilligt bekamen, handelt es sich um eine Anteilfinanzierung. Diese wurde durch einen Höchstbetrag von 500 € nach oben gedeckelt. Dies macht die Bewilligung aber nicht zu einer Festbetragsfinanzierung.
10. Rechtsgrundlage für den Erstattungsanspruch
Der Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfadfinderlager mit Lagerfeuer und pädagogischer Begleitung. Die Pfadfinder rechnen mit 1000 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 500 € bewilligt. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die ANBest-P. Auf Antrag erhält der VCP eine Vorauszahlung von 500 €. Die Pfadfinder verbrauchen jedoch statt der geplanten 1000 € nur 600 € für das Lager.
Welche Rechtsgrundlage rechtfertigt eine teilweise Rückforderung der Vorrauszahlung durch das Jugendamt?
Der Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfadfinderlager mit Lagerfeuer und pädagogischer Begleitung. Die Pfadfinder rechnen mit 1000 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 500 € bewilligt. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die ANBest-P. Auf Antrag erhält der VCP eine Vorauszahlung von 500 €. Die Pfadfinder verbrauchen jedoch statt der geplanten 1000 € nur 600 € für das Lager.
Wieviel kann das Jugendamt nach § 50 Absatz 2 SGB 10 zurückfordern?
Der Verband Christlicher Pfadfinder (VCP e.V.) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein Pfadfinderlager mit Lagerfeuer und pädagogischer Begleitung. Die Pfadfinder rechnen mit 1000 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 500 € bewilligt. Der Bewilligungsbescheid ergeht unter Bezugnahme auf die ANBest-P. Auf Antrag erhält der VCP eine Vorauszahlung von 500 €. Die Pfadfinder verbrauchen jedoch statt der geplanten 1000 € nur 600 € für das Lager.
Wieviel kann das Jugendamt zurückfordern?
Der eingetragene Verein Christlicher Pfadfinder (VCP) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein pädagogisch begleitetes Zeltlager. Die Pfadfinder rechnen mit 900 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% bewilligt, höchstens aber 450 €. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die AN-Best-P. Die 450 € erhalten die Pfadfinder als Vorauszahlung. Die Pfadfinder verbrauchen aber nur 270 € für das Lager, weil weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teilnahmen, als es geplant war.
Welche Art von Finanzierung hat das Jugendamt bewilligt?
Der eingetragene Verein Christlicher Pfadfinder (VCP) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein pädagogisch begleitetes Zeltlager. Die Pfadfinder rechnen mit 900 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% bewilligt, höchstens aber 450 €. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die AN-Best-P. Die 450 € erhalten die Pfadfinder als Vorauszahlung. Die Pfadfinder verbrauchen aber nur 270 € für das Lager, weil weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teilnahmen, als es geplant war.
Aus welcher Vorschrift ergibt sich ein Erstattungsanspruch?
Der eingetragene Verein Christlicher Pfadfinder (VCP) beantragt Fördermittel beim Jugendamt für ein pädagogisch begleitetes Zeltlager. Die Pfadfinder rechnen mit 900 € Kosten und wollen vom Jugendamt einen hälftigen Zuschuss. Ihnen werden 50% bewilligt, höchstens aber 450 €. Der Bewilligungsbescheid ergeht ohne Bezugnahme auf die AN-Best-P. Die 450 € erhalten die Pfadfinder als Vorauszahlung. Die Pfadfinder verbrauchen aber nur 270 € für das Lager, weil weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teilnahmen, als es geplant war.
In welcher Höhe kann das Jugendamt von den Pfadfindern Erstattung der Vorauszahlung verlangen?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), beantragt Fördermittel vom Jugendamt für eine Kanutour mit pädagogischer Begleitung. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenplan auf 4000 €. Der Verein hat für die Tour 2000 € Eigenmittel eingeplant. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. Das Jugendamt bewilligt den fehlenden Betrag im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens jedoch 1000 €. Der Fehlbedarf errechnet sich laut dem Bescheid aus den zuwendungsfähigen Kosten, vermindert um die im Finanzierungsplan vorgesehenen Eigenmittel und die für das Projekt erhaltenen Spenden.
Welche Art von Finanzierung wurde den Pfadfindern bewilligt?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), beantragt Fördermittel vom Jugendamt für eine Kanutour mit pädagogischer Begleitung. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenplan auf 4000 €. Der Verein hat für die Tour 2000 € Eigenmittel eingeplant. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. Das Jugendamt bewilligt den fehlenden Betrag im Wege einer Fehl-bedarfsfinanzierung, höchstens jedoch 1000 €. Der Fehlbedarf errechnet sich laut dem Bescheid aus den zuwendungsfähigen Kosten, vermindert um die im Finanzierungsplan vorgesehenen Eigenmittel und die für das Projekt erhaltenen Spenden. Die ANBest-P werden nicht verwendet. Vor Durchführung der Reise beantragt der Verein eine Vorauszahlung in Höhe von 1000 €. Nach deren Erhalt führt der Verein die Reise durch und legt dem Jugendamt später Verwendungsnachweise vor, nach welchen die Gesamtkosten für die Reise nur 3000 € betrugen und lediglich 500 € Spenden eingenommen wurden.
Welche Vorschrift begründet einen Erstattungsanspruch?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinder-schaft Sankt Georg (DPSG e.V.), beantragt Fördermittel vom Jugendamt für eine Kanutour mit pädagogischer Begleitung. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenplan auf 4000 €. Der Verein hat für die Tour 2000 € Eigenmittel eingeplant. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. Das Jugendamt bewilligt den fehlenden Betrag im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung, höchstens jedoch 1000 €. Der Fehlbedarf errechnet sich laut dem Bescheid aus den zuwendungsfähigen Kosten, vermindert um die im Finanzierungsplan vorgesehenen Eigenmittel und die für das Projekt erhaltenen Spenden. Die ANBest-P werden nicht verwendet. Vor Durchführung der Reise beantragt der Verein eine Vorauszahlung in Höhe von 1000 €. Nach deren Erhalt führt der Verein die Reise durch und legt dem Jugendamt später Verwendungsnachweise vor, nach welchen die Gesamtkosten für die Reise nur 3000 € betrugen und lediglich 500 € Spenden eingenommen wurden.
In welcher Höhe hat das Jugendamt einen Erstattungsanspruch gegen die Pfadfinder?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Der Bewilligungsbescheid enthält keine Bezugnahme auf die ANBest-P. Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Eltern haben nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1500 € für das Projekt mit ihren Kindern.
Welche Art von Finanzierung hat das Jugendamt den katholischen Pfadfindern bewilligt?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Der Bewilligungsbescheid enthält keine Bezugnahme auf die ANBest-P. Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Eltern haben nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1500 € für das Projekt mit ihren Kindern.
Welche Vorschrift rechtfertigt eine Rückforderung der Vorauszahlung durch das Jugendamt?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Der Bewilligungsbescheid enthält keine Bezugnahme auf die ANBest-P. Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Eltern haben nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1500 € für das Projekt mit ihren Kindern.
In welcher Höhe kann das Jugendamt nach § 50 Absatz 2 SGB 10 von den katholischen Pfadfindern eine Erstattung der Vorauszahlung verlangen?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Nach dem Wortlaut des Zuwendungsbescheides erfolgt die Bewilligung der Zuwendung nach Maßgabe der dem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P). Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Eltern haben nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1500 € für das Projekt mit ihren Kindern.
Durch welche Regelungen wird der Zuwendungsbescheid im Fallbeispiel modifiziert?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. 1000 € wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Nach dem Wortlaut des Zuwendungsbescheides erfolgt die Bewilligung der Zuwendung nach Maßgabe der dem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P). Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Eltern haben nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1502 € für das Projekt mit ihren Kindern.
In welcher Höhe kann das Jugendamt seine Vorauszahlung zurückfordern?
Ein Verein katholischer Pfadfinder, die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG e.V.), will eine pädagogisch begleitete Fahrt mit Jugendlichen durchführen. Das Projekt soll insgesamt 3000 € kosten. Der Kosten- und Finanzierungsplan sieht 2000 € für Sachkosten und 1000 € für Personalkosten vor. 1000 € Einnahmen wollen die Pfadfinder mit ihrer Spendenaktion -Jeden Tag eine gute Tat- bei den Eltern der Jugendlichen einwerben. 500 € wollen Sie aus Mitgliedsbeiträgen bezahlen. Und die restlichen 1500 € soll das Jugendamt ihnen als Förderung gewähren. Dieses bewilligt ihnen 50% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens aber 1500 €. Nach dem Wortlaut des Zuwendungsbescheides erfolgt die Bewilligung der Zuwendung nach Maßgabe der dem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P). Die Pfadfinder erhalten die 1500 € auf ihren Antrag hin als Vorausfinanzierung. Das Projekt kostet am Ende tatsächlich die geplanten 3000 €. Aber die Sachkosten sanken laut Abrechnung auf 1000 € und die Personalkosten stiegen auf 2000 €. Und die Eltern haben laut Abrechnung nicht nur die geplanten 1000 € gespendet, sondern sie spendeten sogar 1502 € für das Projekt.
In welcher Höhe kann das Jugendamt seine Vorauszahlung zurückfordern?
Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Zusammen e.V. stellt beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Rechtsextreme oder fremdenfeindliche Jugendliche sollen durch die gemeinsame Arbeit mit ausländischen Jugendlichen auf einem Segelschiff lernen, ausländischen Mitbürgern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Da laut der einschlägigen Förderrichtlinie nur 50% der Projektkosten bezuschusst werden, beantragt der Zusammen e.V. beim Jugendamt 50% Förderung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, höchstens aber 20.000 €. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei.
Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Vorauszahlung in Höhe von 20.000 €.
Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Zusammen e.V. stellt beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Rechtsextreme oder fremdenfeindliche Jugendliche sollen durch die gemeinsame Arbeit mit ausländischen Jugendlichen auf einem Segelschiff lernen, ausländischen Mitbürgern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Da laut der einschlägigen Förderrichtlinie nur 50% der Projektkosten bezuschusst werden, beantragt der Zusammen e.V. beim dafür zuständigen Jugendamt 50% Förderung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, höchstens aber 20.000 €. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei. Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Voraus-zahlung in Höhe von 20.000 €. Nach Erhalt dieser Vorauszahlung führt der Zusammen e.V. das Projekt durch und übersendet dem Jugendamt die Verwendungsnachweise. Laut Abrechnung beliefen sich die Gesamtkosten des Projektes entgegen dem Kosten- und Finanzierungsplan statt 40.000 nur auf 38.000 €. Und der Verein hatte für das Projekt statt der geplanten 2.000 € Spenden sogar 3.000 € erhalten.
Welche Vorschrift rechtfertigt die teilweise Rückforderung der Fördermittel durch das Jugendamt?
Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Zusammen e.V. stellt beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Rechtsextreme oder fremdenfeindliche Jugendliche sollen durch die gemeinsame Arbeit mit ausländischen Jugendlichen auf einem Segelschiff lernen, ausländischen Mitbürgern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Da laut der einschlägigen Förderrichtlinie nur 50% der Projektkosten bezuschusst werden, beantragt der Zusammen e.V. beim dafür zuständigen Jugendamt 50% Förderung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt 50% der zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, höchstens aber 20.000 €. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei. Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Voraus-zahlung in Höhe von 20.000 €. Nach Erhalt dieser Vorauszahlung führt der Zusammen e.V. das Projekt durch und übersendet dem Jugendamt die Verwendungsnachweise. Laut Abrechnung beliefen sich die Gesamtkosten des Projektes entgegen dem Kosten- und Finanzierungsplan statt 40.000 nur auf 38.000 €. Und der Verein hatte für das Projekt statt der geplanten 2.000 € Spenden sogar 3.000 € erhalten.
In welcher Höhe darf das Jugendamt Fördermittel zurück fordern?
Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Zusammen e.V. stellt beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Rechtsextreme oder fremdenfeindliche Jugendliche sollen durch die gemeinsame Arbeit mit ausländischen Jugendlichen auf einem Segelschiff lernen, ausländischen Mitbürgern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Der Zusammen e.V. beantragt beim dafür zuständigen Jugendamt eine Finanzierung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. 20.000 Euro will der Verein aus Eigenmitteln bestreiten, davon 18.000 € aus Rücklagen und 2.000 € aus Spenden. Die restlichen 20.000 € soll das Jugendamt beisteuern. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt die volle Übernahme des Fehlbedarfs, höchstens aber 20.000 €. Der Fehlbedarf soll sich laut Zuwendungsbescheid errechnen aus den zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, vermindert um die eingeplanten Rücklagen von 18.000 € und die tatsächlich eingeworbenen Spenden. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei. Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Vorauszahlung in Höhe von 20.000 €.
Welche Art von Finanzierung hat der Verein erhalten?
Das Jugendamt bewilligt wie beantragt die volle Übernahme des Fehlbedarfs, höchstens aber 20.000 €. Der Fehlbedarf soll sich laut dem Zuwendungsbescheides errechnen aus den zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, vermindert um die eingeplanten Rücklagen von 18.000 € und die tatsächlich eingeworbenen Spenden.
Bewilligt wurde somit eine Fehlbedarfsfinanzierung.
Der Zusammen e.V. stellt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Der Zusammen e.V. beantragt beim dafür zuständigen Jugendamt eine Finanzierung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. 20.000 Euro will der Verein aus Eigenmitteln bestreiten, davon 18.000 € aus Rücklagen und 2.000 € aus Spenden. Die restlichen 20.000 € soll das Jugendamt beisteuern. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt die volle Übernahme des Fehlbedarfs, höchstens aber 20.000 €. Der Fehlbedarf soll sich laut Zuwendungsbescheid errechnen aus den zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, vermindert um die eingeplanten Rücklagen von 18.000 € und die tatsächlich eingeworbenen Spenden. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei. Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Vorauszahlung in Höhe von 20.000 €. Nach Erhalt dieser Vorauszahlung führt der Zusammen e.V. das Projekt durch und übersendet dem Jugendamt die Verwendungsnachweise. Laut Abrechnung beliefen sich die Gesamtkosten des Projektes entgegen dem Kosten- und Finanzierungsplan statt 40.000 nur auf 38.000 €. Und der Verein hatte für das Projekt statt der geplanten 2.000 € Spenden sogar 3.000 € erhalten.
Welche Vorschrift rechtfertigt die teilweise Rückforderung der Fördermittel?
(A) Nach § 50 Absatz 2 SGB 10 muss der Verein den Betrag erstatten, der ihm ohne Bewilligung ausgezahlt wurde. Ausgezahlt wurden 20.000 €. Bewilligt ist der Fehlbetrag, der sich aus den zuwendungsfähigen Kosten abzüglich 18.000 € eingeplanten Rücklagen und abzüglich der tatsächlich eingenommenen Spenden errechnet. Da die Bewilligung unter Bezugnahme auf die ANBest-P erfolgte, gilt für die Verringerung der Ausgaben und die Erhöhung der Spendeneinnamen Ziffer 2.1 der ANBest-P. Durch die Verringerung der Ausgaben reduzieren sich die zuwendungsfähigen Kosten des Projektes um die volle Höhe der Einsparungen. Die Verringerung der Ausgaben um 2.000 € hat also eine Verringerung der Fördersumme von 20.000 € auf 18.000 € zur Folge. Und die Erhöhung des Spenden um 1000 € hat eine Verringerung der Fördersumme um denselben Betrag zur Folge. Also reduziert sich die Fördersumme nochmals um 1000 € auf 17.000 €. Ausgezahlt wurden aber 20.000 €. Die Differenz muss erstattet werden.
(B) Der Zuwendungsbescheid kann nicht nach § 45 SGB 10 zurückgenommen werden, weil er rechtmäßig war.
(C) Der Zuwendungsbescheid kann nicht nach § 47 Absatz 2 SGB 10 widerrufen werden, weil kein Widerufsgrund besteht. Insbesondere wurden die bewilligten 17.000 € Fördermittel auch zweckentsprechend für die Reise verwendet. Denn das Projekt hat erheblich mehr als die bewilligten Fördermittel gekostet.
30. Erstattungsanspruch
Der Zusammen e.V. stellt einen Antrag auf Projektförderung für das Projekt Wir sitzen alle im selben Boot. Der Zusammen e.V. beantragt beim dafür zuständigen Jugendamt eine Finanzierung. Dem Antrag liegt ein Konzept und ein Kosten- und Finanzierungsplan bei. Die geplanten Kosten des Projektes betragen danach 40.000 €. 20.000 Euro will der Verein aus Eigenmitteln bestreiten, davon 18.000 € aus Rücklagen und 2.000 € aus Spenden. Die restlichen 20.000 € soll das Jugendamt beisteuern. Das Jugendamt bewilligt wie beantragt die volle Übernahme des Fehlbedarfs, höchstens aber 20.000 €. Der Fehlbedarf soll sich laut Zuwendungsbescheid errechnen aus den zuwendungsfähigen Kosten des Projektes, vermindert um die eingeplanten Rücklagen von 18.000 € und die tatsächlich eingeworbenen Spenden. Dem Zuwendungsbescheid liegen die allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung (ANBest-P) bei. Noch vor Durchführung des Segeltörns beantragt der Zusammen e.V. eine Vorauszahlung in Höhe von 20.000 €. Nach Erhalt dieser Vorauszahlung führt der Zusammen e.V. das Projekt durch und übersendet dem Jugendamt die Verwendungsnachweise. Nach Erhalt dieser Vorauszahlung führt der Zusammen e.V. das Projekt durch und übersendet dem Jugendamt die Verwendungsnachweise. Laut Abrechnung beliefen sich die Gesamtkosten des Projektes entgegen dem Kosten- und Finanzierungsplan statt auf 40.000 € nur auf 38.000 €. Und der Verein hatte für das Projekt statt der geplanten 2.000 € Spenden sogar 3.000 € erhalten.
In welcher Höhe darf das Jugendamt Fördermittel zurück fordern?
Nach § 50 Absatz 2 SGB 10 muss der Verein den Betrag erstatten, der ihm ohne Bewilligung ausgezahlt wurde. Ausgezahlt wurden 20.000 €. Bewilligt ist der Fehlbetrag, der sich aus den zuwendungsfähigen Kosten abzüglich 18.000 € eingeplanten Rücklagen und abzüglich der tatsächlich eingenommenen Spenden errechnet. Da die Bewilligung unter Bezugnahme auf die ANBest-P erfolgte und die Abweichung 500 € überschreitet, gilt für die Verringerung der Ausgaben und die Erhöhung der Spendeneinnamen Ziffer 2.1 der ANBest-P. Durch die Verringerung der Ausgaben reduzieren sich die zuwendungsfähigen Kosten des Projektes um die volle Höhe der Einsparungen. Die Verringerung der Ausgaben um 2.000 € hat also eine Verringerung der Fördersumme von 20.000 € auf 18.000 € zur Folge. Und die Erhöhung des Spenden um 1000 € hat eine Verringerung der Fördersumme um denselben Betrag zur Folge. Also reduziert sich die Fördersumme nochmals um 1000 € auf 17.000 €. Ausgezahlt wurden aber 20.000 €. Die Differenz von 3000 € muss erstattet werden.